Gut leben statt immer mehr haben Die globale Finanz- und Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass das Prinzip des Immer schneller, immer weiter, immer mehr gescheitert ist. Noch immer herrscht ein Fortschrittsglaube, auch wenn ethische und ökologische Grenzen längst überschritten sind. Immer mehr müssen wir erkennen, dass wir uns in einer Wachstumsfalle befinden. Menschen und Natur lassen sich auf dem begrenzten Planeten Erde nicht endlos ausbeuten. Ökologische, soziale und wirtschaftliche Krisen bedrohen gleichermaßen die Existenzgrundlagen der Menschen. Unsere Gesellschaft lebt von der Substanz und drängt auch die Probleme immer noch in die Zukunft ab. Angesichts der Erkenntnis, dass sich viele Ressourcen - wie Rohstoffe, aber auch die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der nachwachsenden Generation - nicht beliebig erneuern und vermehren lassen, muss sich eine Politik, die über die nächste Legislaturperiode hinausblickt, auf das Wesentliche konzentrieren! Wir brauchen eine effiziente Kreislaufwirtschaft, die neue und sinnvolle Arbeitsplätze schafft. Darüber hinaus müssen alle Handlungsweisen miteinander vernetzt und von ganzheitlichem Denken geleitet werden. Wir müssen dem verschwenderischen, lebensfeindlichen Wirtschaften der heutigen Generation eine Absage erteilen. Wir brauchen eine nachhaltige Gesellschaftspolitik, die dafür Sorge trägt, dass im Generationenvertrag Lasten und Nutzen leistungsgerecht zugeteilt werden. Wir brauchen eine neue Balance zwischen dem Ich und dem Wir. Dies bedeutet für uns Ökologische Demokraten, sowohl Rechte zu haben als auch Verantwortung und Pflichten zu übernehmen, entgegen dem sich ausbreitenden Ellbogenprinzip. Wir brauchen ein Ende der Selbstbedienungsmentalität der politischen Elite! Wir brauchen den Mut zu unbequemen Wahrheiten und keine Politik, die die Menschen mit unglaubwürdigen Versprechungen ködert. Wir brauchen eine weitschauende Politik, die offen darüber spricht, dass ein Weniger an materiellem Überfluss ein Mehr für den Erhalt unserer Gesellschaft und der natürlichen Lebensgrundlagen bedeutet. Entscheiden auch Sie sich für ein neues Politikverständnis und gegen die Prinzipien der Wegwerf- und Verschwendungsgesellschaft. Entscheiden Sie sich mit der ödp für eine lebensfreundliche und weit blickende Politik. Entscheiden auch Sie sich mit uns für ein Gut leben statt immer mehr haben. I Schöpfung bewahren Die natürliche Umwelt des Menschen ist seine Lebensgrundlage. Ihr Schutz muss daher im Interesse der zukünftigen Generationen oberstes Leitbild allen staatlichen und wirtschaftlichen Handelns sein. Darüber hinaus sind Tiere und Pflanzen als Lebewesen mit eigenem Wert auch um ihrer selbst willen zu schützen. I 1 Energiepolitik - Sonne im Überfluss, aber kein Hoffnungsstrahl ? Die heutige Energiegewinnung beruht fast vollständig auf der Nutzung von fossilen und atomaren Energieträgern. Das belastet Natur und Umwelt, weil bei jeder Verbrennung Abwärme und Treibhausgase entstehen. Die Kernenergie macht keine Ausnahme; hier fallen ebenfalls Abwärme und Treibhausgase - wenn auch in geringerem Umfang - an. Dazu sind noch die Sicherheitsfrage und das Entsorgungsproblem ungelöst. Schon bei der Gewinnung und Aufbereitung des Uranerzes werden große Mengen Energie benötigt und radioaktiver Staub und radioaktive Gase freigesetzt. Klimaverschiebung, Treibhauseffekt und Tschernobyl stehen für eine verfehlte Energiepolitik, die das Überleben unserer Kinder und Enkel bedroht. Jeder Erdenbürger dürfte pro Jahr rechnerisch höchstens 2 t Kohlendioxid verursachen, damit das biologische Gleichgewicht nicht noch stärker gestört wird. Tatsächlich übersteigen die deutschen CO2-Emissionen mit 13t pro Jahr und Bürger/Bürgerin das umweltverträgliche Maß um mehr als das 6-fache. Da außerdem nur 20 Prozent der Weltbevölkerung in den Industrieländern 80 Prozent der immer knapper werdenden Rohstoffe verbrauchen, hindern wir die Bevölkerung der so genannten Dritten Welt an einer menschenwürdigen Entwicklung ihrer Lebensverhältnisse. Der von Menschen verursachte Anstieg der mittleren Temperatur führt auf der ganzen Welt zunehmend zu Wirbelstürmen, zu einer Verschiebung der Klimazonen, zur Ausdehnung der Wüsten und zu einem Anstieg des Meeresspiegels. Dies gefährdet in erster Linie die Menschen der Dritten Welt. Seit langem werden weit weniger Öl- und Gasvorkommen neu entdeckt als wir an diesen Energien verbrauchen. Weil die Öl- und Gasvorräte bei weiterhin steigender Nachfrage unaufhaltsam zu Ende gehen ist in den nächsten beiden Jahrzehnten mit hohen Preissteigerungen bei diesen Energien zu rechnen. Das wird ihren Einsatz im bisherigen Umfang unmöglich machen. Wenn wir nicht unabhängig werden von Rohstoffen, die unaufhaltsam zu Ende gehen, deren Förderung und Verbrauch die Natur zerstören und das Artensterben vorantreiben, laufen wir zudem Gefahr, in Kriege um Öl und andere Rohstoffe hineingezogen zu werden. Die ödp hält einen völligen Umbau von Energiepolitik und Energieversorgung für unbedingt notwendig. Innerhalb von 20 Jahren muss ein Übergang zu einer Versorgung mit ausschließlich erneuerbarer Energie gelingen. Nur so können schwerwiegende Folgen für unsere aller Lebensgrundlage, die Vielfalt von Natur und Arten und selbstverständlich auch unsere Wirtschaft und eine verstärkte Nutzung der Atomenergie abgewendet werden. Der vorgeschlagene Umbau ist ökologisch und volkswirtschaftlich gleichermaßen notwendig und er ist technisch möglich, denn er beruht auf den drei Bausteinen: * Energie sparen. * Durch insgesamt verbesserte Wirkungsgrade Energie effizient nutzen. (Eine Tonne Steinkohle kann zB als Prozesswärme Stahl kochen. Mit der dabei entstandenen Abwärme kann Strom produziert werden. Die davon übrig bleibende Wärme kann Wohnungen heizen.) * Erneuerbare Energiequellen massiv ausbauen. Keiner der erneuerbaren Energieträger sollte dabei bevorzugt werden; vielmehr muss ein ausgeklügel- tes und effizientes Netz aus den verschiedenen Energieträgern geknüpft werden. Hier sind Naturwis- senschaft, Politik, Wirtschaft, Wohnungs- und Städtebau zur Zusammenarbeit aufgefordert. Das ödp-Konzept: Zur Umstrukturierung der Energiewirtschaft wird die Steuerreform wie sie in Kapitel IV (Verantwortlich wirtschaften und sinnvolle Arbeitsplätze schaffen) beschrieben wird, entscheidend beitragen. Mit der Besteuerung des Energieverbrauchs werden viele erneuerbare Energieträger rentabel: * Windkraft, Biogas und Solarthermie (Nutzung von Sonnenwärme), Geothermie, * nachwachsende Brennstoffe wie Holz, Schilfgras und Pflanzenöl, sowie Techniken zum effizienten Umgang mit Energie wie Wärme-Kraft-Kopplung und Nutzung von Abwärme, Wärmedämmung an Gebäuden, Heizungen mit größtmöglichem Wirkungsgrad, * Techniken zur Speicherung von Sonnenenergie (Wasserstofftechnik, Siliziumtechnik, Wärmespeicher ua), * intelligente Vernetzung der verschiedenen Energieformen mit dem Ziel, die jeweils verfügbare Energiequelle optimal zu nutzen, zB Solarenergie bei Sonneneinstrahlung, Windenergie bei entsprechendem Wind und Biomasse, falls keines von beidem zur Verfügung steht. Wenn Energie ihren wirklichen Preis kostet, wird das zu einem sparsameren Energieverbrauch anregen und gleichzeitig auch Forschung und Entwicklung auf diesem Gebiet beflügeln. Durch die starke Nachfrage nach den neuen Technologien entstehen Hunderttausende neuer, hochwertiger Arbeitsplätze. Schon heute arbeiten im Bereich der erneuerbaren Energie mehr als sechsmal so viele Menschen wie in der Atomkraftwerks-Branche (Zahlen der Bundesregierung). Die CO2-Emissionen werden sinken, da CO2-intensive Techniken unrentabel werden. Das klare Konzept der Steuerreform für Arbeit und Umwelt schafft zudem mittelfristige Rechts- und Planungssicherheit für alle, die den Umbau mitgestalten. Über das Konzept der Steuerreform für Arbeit und Umwelt hinaus werden nur noch wenige regulierende Maßnahmen notwendig sein: Über das Konzept der Umweltsteuerreform hinaus werden nur noch wenige regulierende Maßnahmen notwendig sein: * Erhalt und Ausbau eines Stromeinspeisegesetzes, das eine kostendeckende Vergütung von Solarstrom garantiert und die Einspeisung von Strom aus Wasser- und Windkraftanlagen, Biogasanlagen und Kraft-Wärme-Kopplung zu fairen Bedingungen regelt. Einspeisesubventionen sind nur so lange nötig, bis die Steuerreform für Arbeit und Umwelt greift. * Schrittweise Reduzierung des Braunkohletagebaus (zB Garzweiler II) und des Steinkohlebergbaus durch Wegfall der Fördersubventionen. Abbau aller Subventionen für konventionelle Energieträger (Kohle, Steuerbefreiung von Flugbenzin und Uran / Plutonium, Rückstellungen und Begrenzung der Haftpflicht bei den AKWs). Soweit dem geltende Verträge entgegenstehen sind diese entsprechend abzuändern. * Unverzüglicher, weltweiter Ausstieg aus der Kernenergie (Siehe Abschnitt I.2). Tarife und Abgaben müssen dazu drängen, Energie zu sparen und dürfen nicht länger Verschwendung belohnen. Deshalb wollen wir die Tarifsysteme folgendermaßen umgestalten: * Bundesweite Einführung linearer Strom- und Gastarife, dh Abschaffung der Grundgebühren und aller Sondertarife für Großkunden. Energie kostet dann für jeden Verbraucher gleich viel; wer doppelt so viel verbraucht, zahlt auch doppelt so viel, egal ob er Groß- oder Kleinverbraucher ist. In einem liberalisierten Strom- und Gasmarkt, in dem Durchleitungsgebühren mengenbezogen abgerechnet werden, entbehren Grundgebühren ohnehin jeder Grundlage. * Zur Förderung nachwachsender Treibstoffe sind die folgenden Maßnahmen zu ergreifen: * Mineralölsteuerbefreiung für reines Pflanzenöl, * Kennzeichnungspflicht für Pflanzenöl nach Land und Region des Anbaus sowie Land und Firmenname der Ölmühle, * massive Förderung des Purgiernussstrauchanbaus in subtropischen und tropischen Halbwüsten und Wüstenrandgebieten durch die Entwicklungshilfe, * Zulassung des Leindotter-Ölkuchens als Tierfutter, * Anerkennung des Leindotters als Ölfrucht auf EU-Ebene, * Ersatz von Tabak- und Drogenanbau durch Ölfrüchte für Energiezwecke, * Streichung der Zuckerexportsubventionen, Verwendung der Zuckerüberschüsse zur Ethanolproduktion, * statt Rodung von Weinbergen zur Verringerung des Weinüberschusses Ethanolproduktion als Treibstoff, * Anschubförderung von C4-Pflanzen als CO2-Binder, Energie- und Rohstoffpflanzen. Durch die verheerende jahrzehntelange Förderung der konventionellen Energieträger in Milliardenhöhe ist bei der Erforschung und Markteinführung von erneuerbaren Energien und Energiespartechniken ein sehr großer Nachholbedarf entstanden. Wir brauchen: * eine Anschubförderung für Forschung, Entwicklung, Markteinführung und Marktdurchdringung wirtschaftlich sinnvoller, alternativer Energiegewinnungsverfahren, sofern ihre Energiebilanz positiv ist und abzusehen ist, dass sie mittelfristig wirtschaftlich eingesetzt werden können, * einen Umbau des Stromnetzes und Bau von Spitzenlastkraftwerken auf der Basis von erneuerbaren Energien. Durch die erhöhten Energiepreise steigen die Kosten der Energieverbraucher, die diese aber durch Einsparungen weitgehend ausgleichen können. Für Investitionen werden zinsbegünstigte Kredite be- reitgestellt. In dem Umfang, in dem nichterneuerbare Energieträger weniger eingesetzt werden, gehen auch die darauf entfallenden Abgaben zurück. Damit schafft sich die Umstellungsfinanzierung selbst ab. I 2 Unverzüglicher, weltweiter Ausstieg aus der Kernenergie Die Atomenergie ist die gefährlichste und unwirtschaftlichste Energieform. Aus Sicherheitsgründen liegen Atomkraftwerke abseits von Ballungsräumen. Die reichlich anfallende Abwärme (etwa 70 Prozent) heizt Flüsse und Atmosphäre auf, statt zum Heizen von Wohnungen oder zu anderem genutzt zu werden. Dadurch besitzt die Stromversorgung mit Atomkraft mit gut 30 Prozent den niedrigsten Wirkungsgrad in der Stromversorgung. Wären die Kraftwerksbetreiber verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten und hätten sie niemals staatliche Subventionen erhalten, so müsste die Kilowattstunde Atomstrom über 1,50 Euro kosten (Studie der Basler Prognos AG, aus Wirtschaftswoche vom 6.11.92). So aber wurden und werden aus Steuermitteln Milliarden an die Monopolwirtschaft gezahlt und die Bevölkerung hat Risiken zu tragen, die noch unsere Kinder und Kindeskinder bedrohen werden. Das in Reaktoren anfallende Plutonium 239 hat beispielsweise eine Halbwertszeit von rund 25 000 Jahren, Plutonium 242 sogar 370000 Jahre, dh erst nach dieser Zeit ist seine Radioaktivität auf die Hälfte ab- geklungen. Im atomaren Brennstoffzyklus werden ständig radioaktive Substanzen erzeugt und teilweise auch freigesetzt. Das beginnt bei der Uranerzförderung, die ganze Landschaften zerstört, setzt sich bei der Aufbereitung fort, bei der Wiederaufarbeitung (Freisetzung von sehr viel Radioaktivität und des Klimagifts Krypton 85), bei Atommülltransporten, während der Zwischenlagerung und im so genannten Endlager - einen Störfall oder gar einen Reaktorunfall überhaupt noch nicht berücksichtigt. Als Folge der radioaktiven Belastung nehmen Erbgutschäden, Krebs und andere Strahlenkrankheiten bei allen Lebewesen zu. Ein immer noch riesiges Atomwaffenarsenal bedroht weiterhin das gesamte Leben auf der Erde. Eine weltweite Kontrolle von atomwaffenfähigem Material ist - erst recht nach dem Zusammenbruch der Regime in Osteuropa - unmöglich geworden. Die Gefahr des Nuklear-Terrorismus wächst ständig. Das ödp-Konzept: * Unverzüglicher, weltweiter Ausstieg aus der Atomenergie * Dies geschieht durch Streichung der Subventionen, ohne die die AKWs nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Weil kein Rechtsanspruch auf Subventionen besteht, muss kein einziger Euro an Entschädigungen bezahlt werden. Die durch den Abbau der Subventionen frei werdenden Gelder werden für den klimafreundlichen Umbau der Stromerzeugung aufgewendet. * Um der Forderung nach einem europaweiten und schließlich weltweiten Ausstieg aus der Kernenergie Nachdruck zu verleihen ist es notwendig, dass * deutsche Stromkonzerne Bezugsverträge für Atomstrom aus anderen Ländern kündigen oder zumindest nicht verlängern, * die Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken in Frankreich und England wird verboten, * deutsche Firmen keine AKW-Anlagen exportieren und statt dessen * die Länder Osteuropas und der Dritten Welt beim Ausstieg aus der Kernenergie und bei der Umstellung ihrer Energiewirtschaft unterstützt werden. Statt der weiteren kostentreibenden Suche nach Endlagern schlagen wir nach der Zwischenlagerung eine Sicherheitsaufbewahrung des hochradioaktiven Atommülls vor, die laufend kontrolliert werden kann, und die eine weitere spätere Absicherung der Bevölkerung gegen Strahlenschäden ermöglicht. Mit jedem Weiterbetrieb von Atomkraftwerken nimmt die Menge des zu entsorgenden radioaktiven Mülls weiter zu und niemand weiß, wie mit diesem hochgefährlichen radioaktiven Müllberg langfristig wirklich sicher umgegangen werden kann. In diesem Zusammenhang ist zu fordern: * Strikte Kontrolle der Atommülltransporte auf Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte. * Baustopp für die Pilot-Konditionierungsanlagen (PKA) in Gorleben. * Zwischenlager müssen erheblich höheren Sicherheitsanforderungen entsprechen als bisher und dürfen nur in dem Umfang gebaut werden, in dem die Zwischenlager in Ahaus und Gorleben im Rahmen eines festgelegten Ausstiegsplans nicht ausreichen. Die Kernfusion ist eine anerkanntermaßen teure Technologie, die ebenfalls radioaktive Abfälle (zB erhebliche Mengen Tritium und verstrahlten Beton, der aufgrund der starken Neutronenstrahlung anfällt) produziert. Die Energiewende brauchen wir jetzt, nicht in 50 oder 100 Jahren, wenn frühestens mit der Stromgewinnung aus Kernfusion zu rechnen ist. Energie aus Kernfusion kann deshalb keine sinnvolle Alternative sein. I 3 Den Mobilfunk (v)erträglich gestalten - Elektrosmog verringern Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien aus aller Welt belegen die erheblichen Gesundheitsgefahren der heutigen Mobilfunktechnik für Menschen und Tiere. Insbesondere die gepulste elektromagnetische Strahlung von Handys und Antennenstationen stellt für die gesamte Biosphäre auf lange Sicht ein unkalkulierbares Risiko dar. Aus diesem Grund muss dringend dem gesundheitlichen Vorsorgegedanken Vorrang vor jedem kommerziellen Interesse eingeräumt werden. Trotz aller gegenteiligen Versicherungen der Betreiber zeigen auch die neuen Forschungsergebnisse deutlich die Notwendigkeit einer Verringerung der Strahlenbelastung der Bevölkerung. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (26. BImSchV) sind dafür völlig unzureichend und müssen gesenkt werden. Es ist bestürzend, wie wenig die staatlichen Behörden ihrer Fürsorgepflicht in diesem Bereich nachkommen. Das ödp-Konzept: * Als erster Schritt ist der Grenzwert für die Strahlenbelastung auf 0,1 mW/m² zu senken. * Reine Wohngebiete und Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen (zB Kindergärten und Schulen) und Krankenhäuser müssen in der Netzplanung der Betreibergesellschaften durch einen strengeren Grenzwert von 0,01mW/m2 Leistungsflussdichte geschützt werden. Der Aufbau von Antennen-Basisstationen ist deshalb generell genehmigungspflichtig. Die Öffentlichkeit wird (zB durch Bürgerversammlungen) in das Genehmigungsverfahren einbezogen. * Die Forschung über die Folgen der zunehmenden Elektrosmog-Belastung ist auf allen Gebieten voranzutreiben und muss unabhängig von Industrie und Politik erfolgen. * Elektromagnetische Wellen abstrahlende Geräte sind, vergleichbar der Kennzeichnung des Energieverbrauchs, zu klassifizieren. Die Klassifizierung ist alle drei Jahre dem Stand der Technik anzupassen. I 4 Verkehr vermeiden, umweltfreundlich und sozialverträglich gestalten Ausmaß und Struktur des heutigen Verkehrs sind beispielhafte Symptome staatlicher Misswirtschaft, Menschen- und Umweltverachtung. Alle Verkehrssysteme werden hoch subventioniert. Die höchste Kostendeckung wird vom umweltverträglichsten und sichersten System, der Eisenbahn, verlangt. Riesige volkswirtschaftliche Defizite des Straßenverkehrs, der Binnenschifffahrt und des Flugverkehrs werden dagegen allgemein akzeptiert: * Der Straßenverkehr wird hoch subventioniert. * Die Kostendeckung der Binnenschifffahrt liegt unter 10 Prozent . * Der besonders umweltbelastende Flugverkehr wird über die Befreiung von der Mineralölsteuer und weitere Subventionen bei der Betankung der Flugzeuge auf den Flughäfen und durch die Beteiligung der Kommunen, Länder und des Bundes am Bau der Flugplätze gefördert. Ungeniert wird weiteres Verkehrswachstum prognostiziert und herbeigeredet, obwohl die Bevölkerung in Europa seit Jahrzehnten nicht zugenommen hat. Die Aufgabe der Verkehrspolitik ist es, nach einem erträglichen Gleichgewicht zwischen den berechtigten Bedürfnissen nach Mobilität des Einzelnen und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Allgemeinheit zu suchen. Vor allem aber müssen wir lernen, Verkehr zu vermeiden, der letztlich niemandem dient: Bier und Butter gewinnen nicht an Nährwert, wenn wir sie über Hunderte von Kilometern zu den Verbrauchern transportieren und niemand gewinnt, wenn er auf den immer längeren Wegen zum Arbeitsplatz Nerven und Arbeitskraft einbüßt. Real (also verglichen mit den Einkommen) ist jedes Verkehrsmittel in den letzten Jahrzehnten billiger geworden. Dies hat innerhalb einer Generation dazu geführt, dass uns heute eine Verkehrsmenge normal erscheint, die trotz des massiven Ausbaus der Straßen zu einem Zeitverlust führt, der alle Arbeitzeitverkürzungen der letzen Jahre durch verlängerte Wege zwischen dem Arbeitsplatz und dem Wohnort wieder aufzehrt. Die mit der Einführung vernetzter Computersysteme versprochene Dezentralisierung der Arbeitsplätze ist nicht eingetreten, weil die Wegekosten, bedingt durch die staatliche Förderung in Form der km-Pauschalen, für die Betroffenen keine Rolle spielen. Gleichzeitig ist das Aufkommen an Freizeitverkehr explodiert. Die damit verbundenen Staus, der Lärm und die Unruhe, ebenso wie die Hektik des Freizeitverhaltens machen den erhofften Gewinn an Freiheit zunichte. Der Preis, den wir alle für die Verkehrslawine zahlen, ist hoch: Jährlich tausende Unfalltote und hunderttausende Verletzte, Atemwegserkrankungen, Stress und Lärm vor allem in Städten und Ballungsräumen, Flächenverbrauch, Treibhauseffekt, Waldsterben, zerstörte Landschaften, aussterbende Tierarten und Pflanzenarten. Die einseitige Förderung des motorisierten Individualverkehrs ist zudem unsozial. Etwa ein Drittel der Menschen in Deutschland kann nicht Auto fahren bzw verfügt über kein Auto und ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Das ödp-Konzept: Die gerechte steuerliche Belastung von Primärenergie, Rohstoffen und Umweltschäden verteuert Transport und Verkehr und begünstigt Verkehrsvermeidung. Die Mehrwertsteuer für Bahn- und Busfahrkarten wird, möglichst EU-weit, abgeschafft. Zusammen mit dem Abbau der Subventionen für den motorisierten Individualverkehr und den Flugverkehr werden so gleiche Marktchancen für alle Verkehrsmittel geschaffen. Dies wird im Einzelnen: * die Entwicklung von sparsameren, umweltverträglicheren Fahrzeugen und Verkehrssystemen fördern. * Transporte von der Straße auf Schiene oder Wasserwege verlagern, die einen geringeren Energieverbrauch haben. * im Personennahverkehr die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, des Fahrrads oder der eigenen Füße begünstigen. Weitere notwendige Maßnahmen werden die Bedürfnisse der Menschen nach Mobilität verändern und anders als bisher befriedigen. * Die Kosten für die Kfz-Steuer werden auf den Benzin/Diesel-Preis umgelegt. Wer doppelt so viel fährt zahlt auch doppelt so viel. * Der Anbau von Pflanzen zur Treibstoffgewinnung darf die für die Weltbevölkerung erforderliche Nahrungsmittelproduktion nicht gefährden oder verteuern, darf auch nicht zu Abholzungen von (Regen-)Wäldern führen, was derzeit aber passiert. Deshalb ist ein Importverbot von Pflanzentreibstoffen aus Ländern, die keine Nachhaltigkeit ihrer Produktion nachweisen können, sonst erforderlich Die Bekämpfung des Hungers hat Vorrang gegenüber der Nutzung von Autos in den Industrieländern. * Die Abschreibung von Betriebsfahrzeugen ist auf die Kosten der preisgünstigsten Fahrzeuge zu beschränken, die zur Erfüllung des jeweiligen Betriebszwecks erforderlich sind. * Wir verlangen die sofortige Besteuerung des Kerosins für den Flugverkehr im selben Umfang wie die Besteuerung von Benzin oder Diesel. Gleichzeitig sind alle Subventionen für Flugverkehr und Flughäfen zu streichen. Dies wird helfen, den Flugverkehr, wo es sinnvoll ist, auf andere Verkehrsträger zu verlagern. * Kein weiterer Aus-, Um- und Neubau von Großflughäfen (zB München oder Frankfurt aM). Eine völlige Neuorientierung brauchen wir im Bereich des Schienenverkehrs. Dieser ist - vergleichbar mit der Verwaltung der Bundes-, Landes- und Staatsstraßen - in staatliche Verwaltung zurückzuführen zumindest aber in einer von der DB AG unabhängigen AG zu organisieren, die im Eigentum des Bundes verbleiben muss. Nur so lassen sich Benachteiligungen der Wettbewerber der DB AG vermeiden und die Investitionen in das Schienennetz verbleiben in der Verantwortung der Politik. Der Neubau von Hochgeschwindigkeitsstrecken und -systemen vergeudet finanzielle Mittel und verbraucht Landschaft. Häufig sind diese Hochgeschwindigkeitssysteme bei den in Mitteleuropa vorhandenen Verkehrsmöglichkeiten nicht sinnvoll und kostendeckend einsetzbar. Zudem wird mit diesen Systemen nur der Schienenverkehr in die Ballungszentren befriedigt, das flache Land wird damit weiter abgekoppelt. Höhere Geschwindigkeiten und höheren Komfort erreichen wir mit verhältnismäßig geringen Investitionen * durch die Beschleunigung vorhandener Strecken und geeignete Züge (zB Neigezugtechnik), * durch besser koordinierte Fahrpläne, * durch Städteverbindungen auf den kürzesten Wegen und * durch gleiche Zuggeschwindigkeiten auf jeweils einer Strecke. Vom Verkehr ausgehende Gefahren und Belästigungen sowie die Beseitigung der Folgen einer jahrzehntelang gegen das Gemeinwohl gerichteten Verkehrspolitik erfordern auch hoheitliche Maßnahmen. * Abschaffung von Beschleunigungs- und Maßnahmegesetzen, die Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bürgerbeteiligung aushebeln. * Die Lkw-Kontrollen sind zu verschärfen, insbesondere im Hinblick auf Ruhe- und Lenkzeiten der Fahrer, Ladung und Geschwindigkeitsüberschreitungen. * Beim Ausbau der Schifffahrt als Konkurrenz zum Lkw dürfen die Schifffahrtswege nur ökologisch verträglich ausgebaut werden. * Rechtsanspruch auf angemessene ÖPNV-Anbindung (Vorbild Schweiz: überall mindestens Stundentakt). * Bei der Vergabe von ÖPNV-Leistungen ist auf qualitativ hochwertiges Niveau der Angebote der Bewerber zu achten, zB Fahrplaneinhaltung, Energieverbrauch, Lärmemissionen und barrierefreien Zugang und Einstieg zu den Verkehrsmitteln. * Erhöhung der Mittel für Projekte nach dem Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz (GVFG). * Tempolimits auf allen Straßen (120 km/h auf den Autobahnen, 80 außerorts, 30 innerörtlich mit Ausnahme einiger Hauptstraßen mit Tempo 50). * Anpassung der Gebote und Verbote in der Straßenverkehrsordnung an die speziellen Bedürfnisse von Radfahrern, Fußgängern, Omnibussen und Eisenbahnen, zB Vorschrift von Vorrangschaltungen für diese Verkehrsmittel an Ampeln. * Verbot des Ferntransports von Gefahrgütern und Vieh auf der Straße. * Effektive Kontrolle der Tempo- und Lärmgrenzwerte. * Gigatrucks (Lkw bis 60 t) sind nicht zuzulassen. * Fahrverbote bei drohender oder bestehender Ozon-, Feinstaub- und Smogbelastung sind zu verschärfen. * Es sind Nachtstart- und Landeverbote für Flugzeuge zwischen 22 und 6 Uhr einzuführen. * Lärmschutz hat auch dann zu erfolgen, wenn keine sonstigen baulichen Veränderungen vorgenommen werden. * Verkehrsvermeidung ist bei der Landesentwicklungsplanung, der Regionalplanung und dem Städtebau vorrangig zu beachten. * Fuß und Radwege sind als eigenständiges Verkehrsnetz zu betrachten. I 5 Siedlungsstrukturen menschen- und umweltgerecht gestalten Siedlungen und Siedlungsentwicklung müssen sich an den Bedürfnissen der heute lebenden Menschen ebenso orientieren, wie an den Bedürfnissen künftiger Generationen. Die Entwicklung moderner Großstädte zu unüberschaubaren Ballungsräumen führt zu ständig neuem Verkehr, senkt erheblich die Lebensqualität der Stadtbevölkerung und führt zu immer weiterer Zersiedelung der Räume an den Stadtgrenzen. So verschwinden in Deutschland täglich 90 ha Natur (= 180 Fußballfelder). Großstadtgebiete fressen sich wie Krebsgeschwüre in bisher intakte ländliche Gebiete mit gesunden Siedlungsstrukturen und verbrauchen durch die Versiegelung und Überbauung fruchtbare Böden und zerstören die Landschaft. Gleichzeitig verlieren ländliche Räume immer mehr an Bedeutung, an Arbeitsplätzen, an Versorgungsinfrastrukturen und in der Folge auch an (jungen) Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Gewährung einer Entfernungspauschale bzw die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrkosten zur Arbeit spielt dabei eine entscheidende Rolle. Sie fördert lange Arbeitswege statt wohnortnahe Arbeitsplätze und benachteiligt Arbeitnehmende, die sich für den teuren Ballungsraum als Wohnort entscheiden. Die Integration von Städten und Dörfern in ihr ökologisches Umfeld sowie die Einschränkung des Landschaftsverbrauchs sind daher vorrangige Ziele ökologischer Politik. Dem ländlichen Raum müssen gezielt durch staatliche und private Maßnahmen neue Infrastruktur sowie Verwaltungseinrichtungen und Unternehmen zugeführt werden. Dies entspricht auch dem Ziel der ödp, Strukturen zu dezentralisieren. I 5.1 Die Steuerreform für Arbeit und Umwelt (siehe IV) wird auch menschen- und umweltfreundliche Siedlungsformen begünstigen: Die steuerliche Belastung von Primärenergie sowie Straßenbenutzungsgebühren haben tiefgreifende Auswirkungen im Bereich der Siedlungstätigkeit und des Städtebaus. Das ödp-Konzept: * Lange Fahrwege werden unwirtschaftlicher. Dies wird zu einer Dezentralisierung der Wirtschaftsstrukturen führen und die Entfernungen zwischen Wohn- und Arbeitsplatz verringern. Berufsverkehr wird reduziert und dezentralisiert. * Der motorisierte Individualverkehr wird durch die erhöhte Mineralölsteuer und Straßennutzungsgebühren zugunsten des Öffentlichen Personennahverkehrs reduziert. Dies entlastet den Verkehr in den Städten und führt zu einem Ausbau des ÖPNV in die ländlichen Räume hinein. * Ökologisches Bauen in Niedrigenergiebauweise unter Nutzung erneuerbarer Energiequellen und gesunder Baustoffe setzt sich aufgrund der höheren Energiepreise durch. I 5.2 Politische und administrative Maßnahmen Im Bereich der Siedlungstätigkeit und des Städtebaus reichen rein marktwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation nicht aus. Vielmehr spielen bei allen Bau- und Siedlungsvorhaben auch politische Ziele, Vorgaben in Raumordnungs- und Entwicklungsplänen sowie Genehmigungsverfahren eine wichtige Rolle. Das ödp-Konzept: * In Bundesgesetzen müssen menschen- und umweltgerechte Bauvorschriften vorgegeben werden. * Notwendiger Wohnraum wird durch Schließen von Baulücken, Nutzung von ehemaligen militärischen Liegenschaften, Sanierung von leer stehendem Wohnraum, Altbausanierung und Dachgeschossausbauten gewonnen. * Der Rückbau von ungenutzten Verkehrs- und Siedlungsflächen ist zu fördern. * Die Verpflichtungen zu Ausgleichsmaßnahmen müssen streng kontrolliert werden. Die Ausgleichsflächen müssen in räumlichem Zusammenhang zu den Bauvorhaben stehen. * Mittelfristig wollen wir Wohn-, Arbeits- und Erholungsräume im Rahmen von Entwicklungsplänen zum ökologischen Städteumbau enger miteinander verzahnen, so dass Verkehr, Energieverbrauch und Umweltverschmutzung vermieden werden. Davon werden nicht zuletzt Kinder sowie ältere und behinderte Menschen profitieren, deren Bedürfnisse wir verstärkt berücksichtigen wollen. * Menschengerechte, kulturerhaltende und naturnahe Alt- und Kleinstadtsanierungen sollen die Innenstädte wieder als Wohnplätze attraktiv machen. So wird zusätzlicher, wertvoller Wohnraum geschaffen, ohne Neubaugebiete an den Stadtgrenzen ausweisen zu müssen. * Die Ausweisung neuer Baugebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplänen wollen wir auf das absolut notwendige Maß beschränken, um weitere Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. * Zugunsten kurzer Behördenwege wollen wir Zweigstellen staatlicher Verwaltungen und Institutionen auch in so genannten strukturschwachen Räumen erhalten oder neu schaffen. * Neubauten und Neubaugebiete wollen wir schon in der Bauleitplanung als Ökosiedlungen mit Niedrigenergiehäusern, mit Nutzung erneuerbarer Energiequellen, dezentraler Energieversorgung, Verwendung gesunder Baustoffe und Regenwassernutzung konzipieren. * Kompakte Gebäudegruppen sollen nahe liegende, zusammenhängende Grünzonen, Begegnungsorte, Spielflächen für Kinder, Gaststätten und Läden für den täglichen Bedarf statt vieler kleiner Grünflächen bekommen. * Das Baugesetzbuch (BauGB) wollen wir so gestalten, dass die Kommunen verpflichtet werden, Vorrangflächen für Windenergie, dezentrale Energieversorgung mit Wärme-Kraft-Kopplung und Regenwassernutzung auszuweisen. * Wir fordern und fördern Intensive Aufklärung über gesunde Baustoffe und Wohngifte. * Wohnungsbau und Schaffung von Wohnungseigentum bedürfen auch weiterhin der staatlichen Förderung. Diese staatliche Förderung ist aber gleichermaßen an ökologische wie soziale Bedingungen zu knüpfen, die von Einzeleigentümern wie von Wohnungsbaugenossenschaften zu erfüllen sind. Dazu gehören: * in Ostwest-Zeilen verdichtete Bauweise, * Wohnungen auf der Südseite, * Infrastruktur auf der Nordseite, * terrassierte Südseiten fangen Sonnenenergie ein und bieten privaten Freiraum, * geparkt wird in Tiefgaragen, * Wohnzeilen werden durch Tunnel verbunden, * Rad- und Fußwege werden 2-spurig ausgeführt und dienen so zugleich als Rettungswege, * Garten- und Naturstreifen werden zwischen den Zeilen angelegt, * die Bauleitplanung richtet sich auf den ÖPNV aus. * Fördermittel des Bundes sind zur Sanierung der zahlreichen leer stehenden Wohnungen in den neuen Bundesländern erforderlich, sofern ein Bedarf dafür besteht. Insbesondere die Plattenbauten bedürfen dringend einer ökologischen Sanierung (zB Wärmedämmung, effiziente Energieversorgung). * Ehemalige militärische Liegenschaften wollen wir sanieren und entsprechend ihrer Potentiale in die Bauleit- und Landschaftsplanung integrieren. * Gewerbegebiete, Einkaufszentren und landwirtschaftliche Neubauten mitten in der grünen Landschaft lehnen wir ab. Die Belange des gewachsenen Einzelhandels und die wohnortnahe Versorgung haben Vorrang. I 5.3 Förderung des Denkmalschutzes Bei den vielfältigen Veränderungen in Stadt und Land wollen wir den Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Rechnung zu tragen. Die Aufgabe des Bewahrens gilt nicht nur der Umwelt und Natur, sondern auch den Bau- und Bodendenkmälern als den Zeugnissen unserer Geschichte und Kultur. Die chronische personelle und finanzielle Unterversorgung führt sehr oft zur ungenügenden Erfassung und Sicherung von Denkmälern im Zusammenhang mit Um- und Neubauten. Die Baumaßnahmen werden dadurch vermeidbar verzögert und verteuert oder aber die Denkmäler unwiederbringlich zerstört. Das ödp-Konzept: * Im Rahmen der Bauleitplanung wollen wir verstärkt die Belange des Denkmalschutzes beachtet sehen. * Der Unterversorgung der Denkmalschutzbehörden ist seitens des Bundes durch neue Förderprogramme zu begegnen. I 6 Landwirtschaft für Mensch und Natur Die bisherige Landwirtschaftspolitik und die Logik des EU-Subventionssystems haben die Landwirte immer mehr in eine industrielle Massenproduktion von Nahrungsmitteln getrieben. Bei dem so ausgelösten bäuerlichen Konkurrenzkampf bleiben vor allem kleinere Familienbetriebe auf der Strecke. Sie sind Opfer einer Landwirtschaftspolitik, die auf Wachsen oder Weichen ausgerichtet ist, weil die heutige Agrarordnung große, intensiv wirtschaftende Agrarbetriebe begünstigt. Zur Zeit gehen zB allein in Bayern jährlich rund 5000 bäuerliche Betriebe zugrunde. Gleichzeitig werden die wirtschaftenden Betriebe immer größer. 1999/2000 gab es in Bayern rund 149000 Betriebe, 1991 waren es noch 215000. Die Größe der Betriebe allein ist jedoch kein Maßstab für die ökologische Ausrichtung. Beispielsweise haben einige ostdeutsche Großbetriebe vollständig oder teilweise auf ökologischen Anbau umgestellt. Die Abhängigkeit der Landwirtschaft von der chemischen Industrie, von Banken, von Öl- und Futtermitteleinfuhren steigt stetig. Der gesamte Bereich Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und Vermarktung wird zunehmend zum Geschäft von wenigen Großbetrieben, wobei die Einführung gentechnisch veränderter Nutzpflanzen und -tiere diese Entwicklung weiter vorantreibt. Am Ende steht die politische, wirtschaftliche und ökologische Erpressbarkeit unserer Gesellschaft. Intensive Viehhaltung, Monokulturen (zB beim intensiven Maisanbau), Überdüngung und Drainage zerstören die natürliche Fruchtbarkeit der Böden, erodieren den Mutterboden und wirken sich verheerend auf Grund- und Oberflächenwasser aus. Jährlich Zehntausende von Tonnen ausgebrachte Pflanzenschutzmittel töten Mikroorganismen in der Ackerkrume und reichern Giftstoffe in den Nahrungsketten, im Grundwasser und in der Atmosphäre an. Rückstände von Pestiziden, Nitraten und Medikamenten finden sich im Trinkwasser und in Lebensmitteln wieder. Entwässerung von Feuchtgebieten, Begradigung von Bachläufen und Rodung von Hecken zerstören natürliche Lebensgemeinschaften und Landschaften. Die Tier- und Pflanzenwelt verarmt. Produktion, Lagerung und Beseitigung von Überschüssen verursachen hohe Kosten. Das bestehende Agrarsystem mit seiner Ausrichtung auf den Weltmarkt ist ein ökonomisches und ökologisches Desaster und hat den Verfall der Weltmarktpreise für Lebensmittel zur Folge. Langfristiges Ziel der ödp ist eine nachhaltige Landwirtschaft. die weit über die heutigen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft hinausgeht. Sie erfordert eine extensive Bewirtschaftungsweise, die nicht ausschließlich auf eine optimale Nutzung von Boden und Tieren gerichtet ist. Weil aber der ökologische Landbau die nachhaltigste Form bäuerlicher Landwirtschaft darstellt, ist diese bewährte Anbaumethode besonders förderungswürdig. Zu einer ökologischen Landwirtschaft gehören auch eine nachhaltige Bodenbearbeitung, maßvolle organische Düngung, Verzicht auf Kunstdünger und synthetische Biozide sowie zahlreiche weitere Maßnahmen wie Auswahl der Pflanzenarten und -sorten (nach Standort), Untersaaten, Zwischenfrüchte und angepasste Fruchtfolgen. Lebensmittel sollen dezentral erzeugt wie auch vermarktet werden, damit feste regionale Wirtschaftskreisläufe entstehen können und die Abhängigkeit von Großkonzernen abnimmt. Das Höfesterben muss auch deshalb gestoppt werden, weil kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe am ehesten in der Lage sind, ökologische und regionale Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Der Staat hat die Aufgabe, die ökologische Ausrichtung von Landwirtschaftsschulen und die Beratung zur ökologischen Lebensmittelproduktion zu fördern und zu unterstützen. Schadstoffkontrollen für Erzeugerbetriebe sind kostenlos einzurichten mit dem Ziel einer Anerkennung beanstandungsfreier Betriebe, die dann berechtigt sind, ihre Produkte als kontrolliert biologische Erzeugnisse zu bezeichnen. Wir achten die Landwirte nicht nur als Lebensmittelproduzenten sondern auch als Energielieferanten und vor allem als Kulturträger und Landschaftspfleger. Das ödp-Konzept: * Abschaffung der Exportsubventionen wegen ihres Anreizes zur Überproduktion - ersatzweise neues Modell der Landwirtschaftsförderung. * Abschaffung des Flächenstilllegungsprogramms. * Auf- und Ausbau von Lehrstühlen für den ökologischen Landbau. * Aufklärung der Bevölkerung mit dem Ziel einer vollwertigen Ernährung, insbesondere einer Verringerung des Fleischverbrauchs. * Abschaffung der derzeit gültigen Handelsgüteklassen, weil sie zu einem erhöhten Einsatz von Dünge- und Spritzmitteln führen, den naturgemäßen Landbau diskriminieren sowie Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen. Sie können durch ökologische Qualitätssiegel ersetzt werden. * Verbot chemischer Schädlingsbekämpfungsmittel, deren Umweltverträglichkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist. Einführung einer Liste von Schädlingsbekämpfungsmitteln, die für eine Übergangszeit tolerierbar sind. I 6.1 Tragfähiges Modell zur Förderung der Landwirtschaft - ein Existenzsicherungsprogramm Grundsätzlich begrüßt die ödp die Produktionsrichtlinien der ökologischen Anbauverbände. Wir wollen jedoch auch bisher konventionell wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern den schrittweisen Einstieg in eine extensive umweltverträgliche Bewirtschaftung ermöglichen. Die Landwirtschaft, als Inbegriff einer ökologischen Kreislaufwirtschaft, funktioniert nicht nach den Gesetzen industrieller Produktion. In der Landwirtschaft haben wir es mit Lebewesen zu tun, die natürlichen Gesetzmäßigkeiten und Grenzen unterliegen. Die Natur lehrt uns, dass es kein unendliches Wachstum gibt. Die jetzige Agrarpolitik orientiert sich aber nicht an den Leitlinien einer umweltverträglichen bäuerlichen Landwirtschaft, sondern an den Forderungen einer ausschließlich auf quantitatives Wachstum fixierten Wirtschaftspolitik. Zur Zeit profitieren von den staatlichen Beihilfen vor allem große Betriebe. Während - zB in Bayern - bei kleineren Betrieben (15 - 30 ha) der Anteil der Beihilfen am Gewinn 33 Prozent beträgt, liegt dieser Anteil in größeren Betrieben (60 - 150 ha) bei 96 Prozent . Das bedeutet, dass hier von 51 Euro erwirtschafteten Gewinns 49 Euro Beihilfen sind. Umgekehrt erzielen die genannten kleineren Betriebe selber einen Gewinn von durchschnittlich 16 026 Euro im Jahr, die großen Betriebe aber lediglich durchschnittlich 1411 Euro. Dem setzen wir ein Förderungssystem mit Flächenprämien entgegen, die von den erzeugten Nahrungsmitteln unabhängig sind. In unserem Modell sind die Förderungsprämien abhängig von der Größe der Betriebe, der Zahl der dort beschäftigten Arbeitskräfte und der Art der Tierhaltung. Die geringere Förderung für größere Flächen und die Höchstgrenzen der Förderung begünstigen kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe. Zusammen mit der Abschaffung von Aufzucht- und Schlachtprämien bringen die Flächenprämien eine revolutionäre Entbürokratisierung und geben dem Landwirt eine würdevollere unternehmerische Freiheit. Das ödp-Konzept: * Im Sinne einer nachhaltigen Landwirtschaft sind nur noch Betriebe, die nach folgenden Kriterien wirtschaften, förderungswürdig: * Begrenzung des Viehbesatzes auf 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar. Dadurch wird auch die Nitratbelastung der Böden und des Trinkwassers reduziert. * Verzicht auf gentechnische Methoden und genmanipulierte Futtermittel. Kein Einsatz genmanipulierter Nutztiere, Pflanzen oder Organismen. Vollständiges Verbot der Hormonbehandlung bei Nutztieren und des Zusatzes von Antibiotika zu den Futtermitteln. * Verzicht auf antibiotische Leistungsförderer. * Abschaffung von Aufzucht- und Schlachtprämien, sowie von mengenorientierter Agrarsubventionen. * Beibehaltung der Sozialbeihilfen (Alterskasse, Krankenversicherung). * EU-einheitliche Flächenprämien für Acker- und Grünland, unabhängig von den angebauten Pflanzen, ausgehend von 500 Euro/ha und Wirtschaftsjahr. Ab 50 ha nehmen die Prämien pro Hektar ab. Die Gesamtfördersumme pro Betrieb kann höchstens 137500 Euro pro Jahr betragen. Die Zahlung der maximalen Flächenprämie setzt voraus, dass eine bestimmte Zahl von Arbeitskräften im Betrieb beschäftigt wird. Europaweit gilt: die Flächenprämie kann nur höchstens die Hälfte des gewerblichen Vergleichslohnes der Arbeitskräfte betragen. In Deutschland wären dies nach dem Stand vom Herbst/Winter 2001 je Arbeitskraft 15000 Euro/Jahr. Ein Betrieb, der also beispielsweise eine Flächenprämie von 60000 Euro voll ausschöpfen will, erhält diese nur, wenn mindestens 4 Arbeitskräfte (4 x 15000 Euro = 60000 Euro) beschäftigt werden. Bei Nebenerwerbslandwirten halbiert sich das Fördermaximum auf 7500 Euro pro Arbeitskraft und Jahr. Insgesamt sind nur 2 Arbeitskräfte förderfähig. Betriebe, die nach den Richtlinien des ökologischen Landbaus wirtschaften, erhalten einen Aufschlag von 50 Prozent der Flächenprämien. Nach einer Übergangszeit von ca. 10 Jahren erfolgt ein 25prozentiger Abzug von den Flächenprämien, wenn Betriebe ihre Nutztiere nicht nach den EU-Richtlinien für ökologische Landwirtschaft halten. * Zur Förderung und zum Aufbau des Marktes für ökologisch erzeugte Lebensmittel muss die EU über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. I 6.2 Naturnahe Landwirtschaft durch Steuerreform für Arbeit und Umwelt - Landwirte als Energieproduzenten und Rohstoffproduzenten Die von der ödp vorgeschlagene Steuerreform für Arbeit und Umwelt hat positive Auswirkungen für eine naturnahe und ökologische Landwirtschaft. Steigende Energiepreise führen mittelfristig zu einer erhöhten Nachfrage nachwachsender Rohstoffe und bieten so den Landwirten neue Einkommensmöglichkeiten. Zum anderen verteuern hohe Energiepreise den Einkauf chemischer Düngemitteln, Schädlingsbekämpfungsmitteln und Unkrautvernichtungsmittel sowie die energieaufwändige intensive Landwirtschaft. Futtermittelimporte, zB aus Entwicklungsländern, werden durch höhere Transportkosten unrentabel. Ebenso werden kleinere landwirtschaftliche Betriebe und dezentrale Vermarktungsstrukturen wieder rentabler, weil menschliche Arbeit durch Senkung der Lohnnebenkosten billiger wird. Blockheizkraftwerke für Biogas und Biomasse, Strohfeuerungen, Hackschnitzelfeuerungen und Schwachholzfeuerungen sowie Pflanzenölmotoren für nachwachsende Rohstoffe (Hanf, C4-Pflanzen wie zB Schilfgras) werden, abhängig von ihrer Ökobilanz, wirtschaftlich. Dies eröffnet Landwirten zusätzliche Absatzmöglichkeiten im Energiebereich. I 6.3 Forstwirtschaft für den Schutz unserer Wälder Besondere Beachtung schenkt die ödp der heimischen Forstwirtschaft, zum einen, weil zu erwarten ist, dass dem Rohstoff Holz in einer regenerativen Energiewirtschaft große Bedeutung zukommen wird. Zum anderen stellen Wälder ein so wichtiges Speicherungspotenzial von Kohlendioxid dar, so dass auf einen wirksamen Schutz des Klimas ohne Schutz von Wäldern in nationalem wie internationalem Umfang nicht verzichtet werden kann. Das ödp Konzept: * Umfangreiche Aufforstungen bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen als strukturreiche Hochwälder, Einrichtung von Naturwaldzellen. * Erhalt und Wiederaufforstung von Bergwäldern. * Naturnahe Waldwirtschaft ua durch Anlegen standortgerechter Mischwälder, wo immer das möglich ist. * Keine Personalkürzungen im Forstbereich seitens des Bundes und der Länder. I 7 Müll vermeiden - Stoffkreisläufe schließen Die Kehrseite der Energie- und Rohstoffverschwendung in der Wegwerfgesellschaft sind die Müllhalden. Noch immer ist es meist billiger, neues Material einzusetzen, als altes wieder zu verwerten, denn die ökologischen Folgekosten dieses Verbrauchs tauchen weiterhin nicht in den Produktkalkulationen und Preisen auf. Wertvolle, in Jahrmillionen entstandene Rohstoff- und Energiereserven werden von wenigen Generationen aufgebraucht. Die dabei entstehenden Schadstoffe verseuchen Wasser, Luft und Boden. Auch in Deutschland sind die wesentlichen Abfallprobleme ungelöst. Dies gilt ebenso weltweit. Abfallvermeidung und der Einsatz einer konsequent ökologischen Abfallwirtschaft könnte viele Arbeitsplätze schaffen. Trotzdem setzt die Politik weiter auf oftmals ökologisch sinnlose Wiederverwertungstechniken und auf die Müllverbrennung. Die entsorgungspflichtigen Körperschaften, die sich mit gesonderten Entsorgungstarifen behelfen, haben zusätzlichen Kostenaufwand für die Beseitigung wilder Deponien. Ein unerträglich lasches Kreislaufwirtschaftsgesetz lässt dem produzierenden Gewerbe jegliche Freiheit, seine Abfälle - als Wertstoffe deklariert - an den kostenintensiv präparierten örtlichen Deponien vorbei ohne Kontrollmöglichkeit für ökologische Entsorgungsstandards ins Ausland zu exportieren. Die mit der Müllverbrennung verbundenen Emissionen von Kohlendioxid (CO2) und insbesondere von Ultragiften wie Dioxinen und Furanen, auch die Entsorgung der verbleibenden giftigen Schlacke und Filterstäuben sind nach wie vor problematisch. Entsprechendes gilt für Verfahren wie Thermoselect, Schwelverbrennung und Wirbelschichtverbrennung. Auch wegen der damit verbundenen Energieverschwendung hat die Müllverbrennung in einer ökologischen Abfallwirtschaft keinen Platz. Wir streben eine selektive Abfallwirtschaft nach folgenden Grundsätzen an: 1. Abfallvermeidung, 2. Abfallentgiftung, 3. Abfallverwertung, 4. sichere Deponierung des Restmülls, möglichst auf Monodeponien (Deponien für je einen Abfallstoff) zur späteren Wiederaufarbeitung. Die konsequente Anwendung dieses Konzepts ermöglicht eine signifikante weitere Verminderung des Restmülls. Das ödp-Konzept: * Einführung eines EU-einheitlichen Standard-Mehrwegbehältersatzes für die meisten Artikel des täglichen Bedarfs. * Generelle Pfandpflicht für mehrwegfähige Verpackungsarten. * Rücknahme- sowie Pfandpflicht für alle nicht mehrwegfähige Behälter und Gebrauchsgegenstände. Rückgabe über das Geschäft an den Hersteller oder Importeur, der für eine stoffliche Wiederverwertung (keine Verbrennung und kein Export) zu sorgen hat. * Generelle Kennzeichnungspflicht für alle Materialien zur Verbesserung der Wiederverwertbarkeit. * Mehrweggebot für alle mehrwegfähigen Verpackungsarten unter Vorrang von Systemen mit hoher Umlaufzahl. Verpflichtung aller Einkaufsmärkte zum Angebot von Mehrwegsystemen. * Verbot besonders umweltschädlicher Substanzen, zB PVC. Umstellung oder Verbot von Produktionsverfahren, die unverwertbaren Giftmüll erzeugen. * Ausrichtung des Bundesabfallgesetzes und der TASI (Technische Anleitung Siedlungsabfall) nach ökologischen Kriterien. * Kalte Behandlung des Restmülls in Biologisch-Mechanischen Anlagen (BMA). Diese sind praktisch einsatzreif und haben deutliche wirtschaftliche wie ökologische Vorteile gegenüber der Müllverbrennung und den neueren Schwelbrennanlagen. * Förderung von innovativen Methoden in der Abfallwirtschaft, wie zB Kryorecycling. * Kein weiterer Bau von Müllverbrennungsanlagen, denn Müllverbrennung ist ökologisch sinnlos, teuer und schadet Umwelt wie Gesundheit. Die bestehenden Anlagen sind laufend mit der besten Filtertechnik auszustatten. Hierzu ist das Bundesimmissionsschutzgesetz bzw die TA Luft zu ändern. * Keine Müllverbrennung in Industrieöfen. * Abfallüberwachung und -kartierung auf deutscher und europäischer Ebene. Verbot von Müllexporten, insbesondere in Entwicklungsländer. Klare Abgrenzung der Begriffe Wertstoff und Abfall zur Verhinderung der Verschiebung von als Wirtschaftsgut getarntem Müll. * Initiative der Bundesregierung zur Überarbeitung der EU-Verpackungsrichtlinie mit dem Ziel, regionale, umweltverträgliche Vermarktung zu fördern. Eine rohstoffsparende Abfallwirtschaft wird besonders durch die Steuerreform für Arbeit und Umwelt ermöglicht, weil die steuerliche Belastung von Primärenergie, Rohstoffen und Schadstoffemissionen weitreichende Auswirkungen im Abfallbereich hat: * Die Wiederverwendung und -verwertung von Materialien wird wirtschaftlicher als ihre Neuanfertigung aus neuen Rohstoffen mit zusätzlichem Energieaufwand. Mehrwegprodukte und Mehrverpackungen werden billiger. * Technische und wirtschaftliche Innovationen unter ökologischem Vorzeichen werden vorangetrieben (zB Kryorecycling = Verfahren zur Stofftrennung mittels Tiefgefrieren). * Produkte werden wegen ihres höheren Preises eher repariert als weggeworfen; sie werden vom Hersteller entsprechend langlebiger und leichter reparierbar produziert. * Verpackungsmaterialien werden vom Hersteller vereinheitlicht, gekennzeichnet und auf Wiederverwendung, zumindest aber auf Wiederverwertung ausgelegt. * Lange Transportwege werden unwirtschaftlich, was zu Änderungen der Wirtschaftsstruktur und damit zB auch zur Vermeidung von Transportverpackungsmüll führt. * Der Verkauf von Gebrauchtwaren und Teilen davon wird interessanter und die entsprechenden Märkte weiten sich aus. I 8 Tiere sind unsere Mitgeschöpfe Tiere sind Mitgeschöpfe und keine seelenlosen Waren; daher gibt es keine ethische Rechtfertigung, Tiere einfach zu verbrauchen, zu produzieren, gentechnisch zu verändern oder zu misshandeln. Der Mensch hat kein Recht, die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Mitgeschöpfe auszunutzen. Dem Artensterben ist weltweit so weit wie möglich Einhalt zu gebieten. Das ödp-Konzept: * Tiere sind keine Sachen. Sie haben einen eigenen Rechtsstatus als Lebewesen. Als Konsequenz daraus sind Tierquälerei und Tierdiebstahl als Straftatbestände neu zu fassen sowie schärfer als bisher zu bestrafen. * Verbot aller physisch oder psychisch quälerischen und leidvollen Experimente an und mit Tieren. * Abschaffung der Massentierhaltung. Flächengebundene Nutztierhaltung unter artgemäßen und verhaltensgerechten Bedingungen, dh ohne gentechnische Manipulationen zur Steigerung der Leistung oder Veränderung der Arten. * Wesentlich wirksamere Kontrolle von Tierhaltung, Tierzucht und Tierhandel. Verbot von Qualzüchtungen, der Pelztierzucht, des Versuchstierhandels sowie artwidriger und qualvoller Veranstaltungen mit Tieren * Einfuhr- und Handelsverbot für Pelze und Reptilleder sowie für Produkte von Tieren, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, zB Elfenbein, Horn vom Rhinozeros. Europaweites Einfuhr- und Handelsverbot für Produkte, die auf tierquälerische Art und Weise gewonnen werden, wie zB Gänsestopfleber, Froschschenkel, Schildkrötenfleisch, Haifischflossen ua * Schlachtviehtransporte nur vom Erzeuger zu einem nahe gelegenen Schlachthof (Entfernung höchstens 100 km oder 2 Stunden Fahrzeit). Kein Transit von Schlachttieren durch die Bundesrepublik. * Ausnahmsloses Verbot der Schlachtung ohne Betäubung und strengere Kontrollen der Schlachtmethoden in Schlachthöfen und bei Hausschlachtungen. * Verbot der Intensivhaltung und quälerischer Tötung von zum Verzehr bestimmten Tieren in Geschäften und Gaststätten (zB Hummer). * Verbot tierquälerischer Jagdmethoden, der quälerischen Fallenjagd sowie Verbot von Herstellung, Verkauf und Besitz von entsprechenden Fanggeräten (zB Schwanenhals). * Wesentlich bessere finanzielle und materielle Unterstützung von Tierheimen. * Das Aussetzen von Haustieren ist schärfer als bisher zu verfolgen. * Da Tiere ihre Interessen nicht selbst vertreten können, müssen Bund, Länder und Kommunen qualifizierte und unabhängige Tierschutzbeauftragte bzw Tierschutzbeiräte, sofern nicht schon geschehen, mit dieser Aufgabe betrauen. Diese müssen aber über entsprechende rechtlich verbindliche Kompetenzen verfügen. * Darüber hinaus müssen die anerkannten Tierschutzverbände das Verbandsklagerecht erhalten. * Fischfangquoten sind so zu senken, dass der Erhalt der Art sicher gewährleistet wird. Darüber hinaus ist der Beifang radikal zu senken. I 9 Lebensquell Wasser schützen Wasser ist das wichtigste Lebensmittel. Auch in Landwirtschaft und Industrie ist es unentbehrlich. Obbohl die Vorkommen an Trinkwasser begrenzt sind und daher äußerst behutsam genutzt werden müssten, bringt der Mensch auch in Deutschland durch groben Leichtsinn diese wichtige Lebensgrundlage in Gefahr: * Trotz Auflagen und Grenzwerten werden von der Industrie große Mengen an Schadstoffen legal in die Gewässer eingeleitet. Anstatt in Technik zu investieren, welche Schadstoffe vermeidet, müssen Schadstoffe mit großem technischem Aufwand aus dem Trinkwasser entfernt werden. * Von den landwirtschaftlich genutzten Flächen gelangen riesige Mengen an Gülle und Kunstdünger in die Gewässer, wo sie zu Überdüngung und Sauerstoffmangel führen. * Statt Gewässer rein zu halten, damit sie auch für die Wasserversorgung genutzt werden können, werden auch in Deutschland Grundwasserreserven angegriffen, die sich erst in Jahrtausenden erneuern. Das führt zur Absenkung der Grundwasserpegel und zu großflächigen ökologischen Schäden. * Die Begradigung und Kanalisierung der Flüsse erhöht die Hochwassergefahr, da die gleiche Wassermenge ein kleineres Flussbett zur Verfügung hat. * Auwälder und andere natürliche Überschwemmungsflächen (Retentionsflächen) schützen die Menschen entlang der Flüsse vor Hochwässern. Die ungehemmte Zerstörung der Auwälder sowie die Bebauung von Retentionsflächen mit Wohnsiedlungen und Gewerbegebieten haben die Hochwassergefahr zusätzlich dramatisch erhöht (siehe die regelmäßigen Jahrhunderthochwässer an Rhein, Donau, Mosel, Oder sowie an kleineren Nebenflüssen). * Vor unseren Küsten drohen Gefahren durch Müllentsorgung im Meer sowie durch Unfälle mit Tankschiffen und Schiffen mit gefährlicher Ladung wie zB chemischen Stoffen. Das ödp-Konzept: Ein umfassender Gewässerschutz beinhaltet den Schutz des Trinkwassers, des Abwassers, der Flüsse und der Meere vor der Verunreinigung mit Giftstoffen. Daher sind folgende Maßnahmen unabdingbar: * Sofortige EU-weite Einstellung der Verklappung von Müll (zB Dünnsäure, Klärschlamm, Bauschutt) und der Giftmüllverbrennung auf See. Meere sind keine Müllkippen. Die in Nord- und Ostsee versenkte Munition ist zu bergen und fachgerecht zu entsorgen, dies gilt auch für die an Land gelagerten chemischen Waffen. * Strenge Kontrolle von Schiffen auf meeresverschmutzende Praktiken wie Tankreinigung auf hoher See. Gründung einer EU-Küstenwache, welche den Schutz der gesamten EU-Küste gewährleisten kann. * Sammlung und Behandlung der Abwässer von Binnenschiffen. * Einführung weltweiter Normen zum Bau von Tankschiffen zur Vermeidung einer Ölpest. * Schärfere Schutzbestimmungen für den Nationalpark Wattenmeer, dh keine großflächigen Eindeichungen, keine Industrieansiedlungen und keine touristischen Großprojekte. * Minimierung des Schadstoffeintrages in Bäche und Flüsse durch Abbau der intensiven Landwirtschaft (Reduzierung übermäßiger Gülleausbringung), durch ausreichend breite Uferschutzstreifen (mindestens 15 Meter), durch strengere Überwachung und Veröffentlichung der Abwässer aus Industriebetrieben. Weitestgehender Ausstieg aus der Chlorchemie. Produktionsverbot für besonders umweltschädliche Substanzen. * Verbot der Einführung neuer, das Wasser belastender Stoffe, solange nicht ein Rückhalt in den Kläranlagen gewährleistet ist. * Beseitigung von Vollzugsdefiziten bei der Anfügung der dritten Reinigungsstufe an Klärwerke zur Rückhaltung von Phosphaten und Nitraten. Vor allem in den neuen Bundesländern Förderung dezentraler und günstiger Alternativkonzepte (zB Pflanzenkläranlagen). * Krankenhäuser und ähnliche Einrichtungen sind mit auf die jeweiligen Schadstoffe ausgelegten Reinigungsstufen auszustatten. * Ausweisung neuer und großzügigerer Wasserschutzgebiete mit strengen Auflagen. Betroffenen Landwirten ist ein Ausgleich für Ertragsminderungen zu zahlen, der über den Wasserpreis finanziert wird. Der Zugriff auf Tiefengrundwasser durch tiefere Brunnen ist möglichst zu verhindern. * Unverzügliche Einstellung des Torfabstichs in allen Mooren. * Anlage und Ausbau von Brauchwasser-Kreislaufsystemen und Regenwassersammelanlagen in Betrieben und privaten Haushalten und, wo möglich und sinnvoll, separate Brauchwasser- und Trinkwassernetze. * Schaffung des gesetzlichen Rahmens für eine stärker verbrauchsbezogene Staffelung der Wassergebühren und Abwassergebühren. Sparsamer Wasserverbrauch muss sich lohnen. * Erhalt und Wiederaufbau dezentraler Wasserversorgungssysteme. Fernwasserleitungen nur in Ausnahmefällen. Überprüfung und Sanierung kommunaler Abwasserrohrnetze. * Sofortige Einstellung der Verpressung von Giftstoffen und Salzen in das Grundwasser. * Beseitigung von Altlasten auf alten Industriestandorten, Müllkippen der Chemieindustrie, ehemaligen militärischen Liegenschaften oder von Munition aus den Weltkriegen. * Anreize zur Regenwasserversickerung auf privaten Grundstücken. Im Falle eines Hochwassers verringert jeder Tropfen Wasser, der nicht über Kanal und Kläranlage direkt in die Flüsse eingeleitet wird, die Hochwassermenge. * Rückverlegung von Deichen und Renaturierung von Bächen und Flüssen. Es müssen so wieder Flächen geschaffen werden, die im Falle eines Hochwassers überflutet werden dürfen, zB Auwälder. * Aufforstung und Erhalt von Waldflächen, insbesondere des Bergwaldes. Waldflächen können bei Regen große Wassermengen aufnehmen und verhindern so den Abfluss übermäßig großer Wassermengen ins Tal. * Keine Staustufen in Saale und Elbe sowie kein Staustufenbau an der Donau zwischen Straubing und Vilshofen. Auch die Weser ist in ihrem naturnahen Flussverlauf zu erhalten, daher darf sie für Großmotorschiffe nicht ausgebaut werden. I 10 Luft zum Atmen Die Belastung der Luft durch Schadstoffe ist für das Waldsterben verantwortlich und bewirkt zahlreiche Krankheiten bei Mensch und Tier. Hauptverantwortlich für die Luftverschmutzung bis hin zum Sommer- und Wintersmog sind der Kraftfahrzeug- und Flugverkehr, Industrieanlagen, Kraftwerke, Müllverbrennungs- und private Kleinfeuerungsanlagen. Das ödp-Konzept: * Kraftfahrzeug- und Flugverkehr müssen reduziert und auf weniger belastende Verkehrsträger verlagert werden. * Regionale Fahrverbote bei einer Ozonkonzentration von 120 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für alle brennstoffgetriebenen Kraftfahrzeuge (außer ÖPNV und Versorgungsfahrzeuge). Schadstoffmessungen an Luftmessstationen auch in Bodennähe. * Die Luftbelastung durch Schadstoffe aus Kraftwerken und Industriebetrieben ist entsprechend dem Stand der Technik kontinuierlich zur reduzieren. Dazu müssen die Genehmigungsbehörden die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten besser nutzen. * Bei der Genehmigung neuer Anlagen ist nicht nur die Einhaltung von Abgasgrenzwerten der neuen Anlage zu beachten, sondern auch die regionale Gesamtbelastung mit Luftschadstoffen. Die hierfür erforderlichen Gutachten müssen, auf Kosten des Antragstellers, von der Genehmigungsbehörde selbst erstellt werden, nicht vom Antragsteller. * Strengere Grenzwerte für private Kleinfeuerungsanlagen; stärkere Nutzung der Fernwärme, der Kraft-Wärme-Kopplung und regenerativer Energiequellen. * Die flammenlose Verbrennung und Stromerzeugung mittels Brennstoffzellen ist zur Serienreife zu entwickeln. Der Einsatz dieser Technik muss finanziell gefördert werden. * Strengere Grenzwerte zum Schutz der Menschen von Wohngiften, zB aus Baustoffen, Bodenbelägen, Holzschutzmitteln etc.; Aufkärungskampagnen zum Schutz vor dem Zwangsmitrauchen, insbesondere von Kindern. I 11 Boden für das Leben schützen Auch der Boden ist inzwischen so belastet, dass sein ökologisches Gleichgewicht umzukippen droht. Schadstoffe aus der Landwirtschaft, Auswaschungen aus der Atmosphäre (zB saurer Regen), Müllab- lagerungen aller Art, Gülle und giftiger Klärschlamm haben den Boden an den Rand seiner Belastungs- fähigkeit gebracht. Gleichzeitig werden trotz in Deutschland stagnierender Bevölkerungszahlen täglich enorme Flächen für neue Siedlungsgebiete und Verkehrsflächen verbraucht. Das ödp-Konzept: * Reduzierung des derzeitigen täglichen Flächenverbrauchs durch Neubauten um mindestens 75 Prozent . * Förderung einer ökologisch orientierten Raumordnung und Landschaftsplanung, vermehrte Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Biotopvernetzung. * Abbau der intensiven Landwirtschaft sowie der Bodenvergiftung und Überdüngung. * Regelmäßige Überwachung des Bodens und des Grundwassers auf Chemikalien und Radioaktivität, insbesondere in der Nähe von Mülldeponien und potentiellen Altlasten. Mülldeponien sind so abzusichern, dass es nicht zu einer Umweltgefährdung durch Sickerwässer kommen kann. * Einführung einer Flächenversiegelungsabgabe in angemessener Höhe für alle - auch für Bund, Länder und Kommunen -, die Land ohne Flächenrecycling für Baumaßnahmen verbrauchen. * Überprüfung und Verschärfung sämtlicher Grenz- und Richtwerte zum Schutz des Bodens, besonders für die Schwermetalle in der Klärschlammverordnung sowie für Futtermittel und Düngemittel. * Der Tagebau von Braunkohle ist einzustellen. I 12 Forschen und Entwickeln für Mensch und Natur Forschung und Technik sind immer noch hauptsächlich daran orientiert, vereint mit der Wirtschaft deren harten Weg des Immer mehr, immer höher, schneller und weiter zu verfolgen. Nahezu alle unsere Kräfte sind darauf konzentriert, Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Konsum zu mehren. Dabei werden die Resultate der Forschungsarbeiten immer komplizierter und weniger beherrschbar. Menschliches Versagen darf nicht mehr vorkommen und kann doch nicht ausgeschlossen werden. Manche Technologien haben einen Stand erreicht, auf dem jede Weiterentwicklung eine Bedrohung für die Menschheit darstellt. Neben dieser einseitigen technologischen und an Wirtschaftsinteressen orientierten Forschung gibt es zu wenige Forschungsansätze zur Untersuchung der Auswirkungen staatlicher und nichtstaatlicher Maßnahmen auf die Lebensbedingungen von Mensch und Natur. So werden zB die von der Sozialgesetzgebung ausgehenden Umverteilungswirkungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen kaum untersucht, obwohl hiervon die soziale Stabilität der Zukunft abhängt. In der Forschung und Ausbildung dürfen die Anstrengungen nicht länger einseitig auf großindustrielle Produktion und Technologieentwicklung ausgerichtet sein. Weit mehr Forschung als bisher ist nötig, um die aufgetretenen ökologischen und sozialen Probleme zu lösen und eine umwelt- und sozialverträgliche wie arbeitsplatzschaffende Wirtschaftsweise aufzubauen. Die Folgenabschätzung von Technologie und staatlicher Gesetzgebung muss fester Bestandteil der Forschung und verstärkt gesetzlich verankert werden. Im Bereich der Technik gibt es zwei große Problemfelder, die zu lösen sind: * Die Atomtechnologie belastet die Erde über Jahrtausende mit Radioaktivität. Nach der West-Ost-Entspannung ist die von der Existenz der Atomwaffen ausgehende Gefahr noch lange nicht gebannt. In Form der so genannten friedlichen Nutzung verseucht die Atomenergie unsere Umwelt immer mehr, bedroht uns mit Reaktorunfällen und unsere Nachkommen auf Jahrtausende hinaus mit Atommüll. Die sichere Endlagerung von Atommüll ist weltweit nach wie vor ungelöst. * Die Gentechnologie beschwört mit ihrer Möglichkeit, direkt an der Wurzel des Lebens, dem Erbgut, zu manipulieren, eine Vielzahl von Problemen herauf. Durch die Freisetzung genmanipulierter Organismen und deren nur schwer kontrollierbare Wechselwirkungen mit der Natur können enorme Gefahren entstehen. Die Gentechnik kann genmanipulierte Kampforganismen und den gläsernen Menschen zur Folge haben. Andererseits entwickelt die Gentechnik neue Arzneimittel und Therapiemöglichkeiten. Unsere technische Intelligenz und Kreativität muss umgelenkt werden, hin zu Lösungen, die nicht mehr der Zerstörung, sondern der Rettung unserer Lebensgrundlagen dienen. Überlebensforschung und Überlebenstechnik sind die Aufgaben der Zukunft. Zahlreiche grundlegende Gebiete im ökologischen Bereich sind noch weitgehend unerforscht. Die Einführung jeder neuen Technologie muss im Notfall umkehrbar und gegenüber unseren Nachkommen ethisch verantwortbar sein. Auch im Bereich Forschung und Entwicklung wird die Steuerreform für Arbeit und Umwelt dabei deutliche Auswirkungen haben, weil alle am Markt beteiligten Kräfte aufgrund der geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen viel stärker daran interessiert sein werden, Grundlagen und Verfahren zur Einsparung von Energie und Rohstoffen sowie zur Vermeidung schädlicher Emissionen zu entwickeln. Das ödp-Konzept: * Intensivierte Förderung ökologisch orientierter Wissenschaftsbereiche und angepasster wie umweltfreundlicher Technologien durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie, insbesondere für mittelständische Unternehmen. Keine Subventionen mehr für risikoreiche und teure Großtechnologien. * Förderung der interdisziplinären Forschung und Lehre; mehr Allgemeinwissen und ökologische Ausrichtung der Wissensinhalte an den Universitäten. * Beschränkung der Forschung zur Atomenergie auf den Ausstieg (neue Energiequellen) und die Entsorgung von Atommüll. * Aus grundsätzlichen ethischen Überlegungen ist die Forschung an Embryonen und die genetische Veränderung der menschlichen Keimbahn strikt zu verbieten. Ebenso ist die Erstellung von personenbezogenen Gendatenbanken zu unterbinden, da die Gefahren des Missbrauchs den möglichen Nutzen bei weitem übersteigen (vgl. III 1 Leben schützen). * Das Verbot des Klonens von Menschen und menschlichen Embryonen ist in die Verfassung aufzunehmen. * In der Medizin sollte die Gentechnik bei der Produktion von Pharmazeutika und zum Ersatz von belastenden Behandlungsmethoden unter strengen Sicherheitsauflagen eingesetzt werden können. (Eine Minderheit in der ödp lehnt die Gentechnologie und jede Forschung daran aus grundsätzlichen ethischen Bedenken vollständig ab). * Die Freisetzung gentechnisch manipulierter Lebewesen ist für die ödp nicht akzeptabel, weil die damit verbundenen Risiken für die Ökosysteme nicht abschätzbar sind. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen auch zu Forschungszwecken nicht freigesetzt werden. * Die Patentierung von Lebewesen und der Veränderungen an Tieren, Pflanzen sowie von Genen ist abzulehnen. * Förderung soziologischer Forschung zu den Umverteilungswirkungen staatlicher Gesetzgebung zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. * Die Folgen und Auswirkungen neuer Technologien sind so gewaltig, dass der Schutz vor ihnen verfassungsmäßigen Charakter erhalten muss. Dieser ist, ebenso wie der besondere Schutz der Natur, im Grundgesetz und in einer Verfassung der Europäischen Union zu verankern. Die Freiheit von Forschung und Lehre muss dort ihre Grenzen finden, wo neue technische Entwicklungen Existenz und Grundrechte von Mensch oder Natur bedrohen. * Der Staat hat an öffentlichen Einrichtungen, wie Universitäten, für eine unabhängige Lehre und Forschung zu sorgen. II Leistungsgerechtes und nachhaltiges Sozialsystem Ein gerecht organisiertes und stabiles Sozialsystem setzt Leistungsgerechtigkeit, Nachhaltigkeit und sozialen Ausgleich voraus. Weil diese Grundsätze jahrzehntelang missachtet wurden, beginnen nun die gesetzlichen Sicherungssysteme für Jugend, Alter und Krankheit zu versagen. Hierfür sind alle Parteien mitverantwortlich, die seit den 50-iger Jahren Regierungsverantwortung getragen haben. Sie können bis heute keine schlüssigen Lösungen vorweisen. II 1 Familien- und Rentenpolitik - Sorge für Kindheit, Jugend und Alter Kernstück eines Sozialsystems ist die Sicherung von Kindheit, Jugend und Alter, also von Lebensphasen, in denen in der Regel kein persönliches Einkommen erarbeitet wird und die heute etwa die Hälfte der Lebenszeit umfassen. Für diese Lebensabschnitte muss von den aktuell Arbeitsfähigen gesorgt werden. Vor den Bismarckschen Sozialgesetzen war das im Rahmen des familiären Generationenvertrags der Fall: Eltern sorgten für ihre Kinder und wurden im Alter wieder von ihren Kindern versorgt. Wer keine Kinder hatte, musste auf andere Weise (durch Ansparen von Geldkapital oder Bildung von anderem Vermögen) für das Alter vorsorgen. Das heißt, dass Altersversorgung durch die nachfolgende Generation (also Altersversorgung im Umlageverfahren) nur in dem Ausmaß erfolgte, das dem vorangegangenen Einsatz für Kinder entsprach. Zumindest seit 1957 besteht der grundlegende Konstruktionsfehler unseres Sozialsystems darin, dass einerseits das von alters her in den Familien praktizierte Umlageverfahren zugunsten der Alten auf die ganze Gesellschaft (zumindest auf die Gesamtheit der Arbeitnehmer) übertragen wurde, aber andererseits der für Kinder erforderliche Aufwand ganz überwiegend Privatsache der Eltern blieb. Das kommt einer Enteignung der Eltern gleich und bedeutet eine grundsätzliche Abwertung der Familie. Der Rentenanspruch wurde sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbstätigkeit gekoppelt, obwohl die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer lediglich die Renten der heutigen Rentner/innen finanzieren. Der Anspruch auf eine künftige eigene Rente kann allein durch künftig Erwerbstätige, also die heutigen Kinder erfüllt werden. In der Gesetzlichen Rentenversicherung wird nichts für die eigene Rente angespart. Der irreführende Charakter der gebräuchlichen sozialpolitischen Wortwahl ist durch die Begriffe Rentenversicherung und Familienlastenausgleich gekennzeichnet. Der erste Begriff macht Glauben, das eigene Alter werde durch eigene Beiträge versichert. - Die Voraussetzungen für die Renten der eigenen Generation können aber tatsächlich allein durch Kindererziehung erarbeitet werden, da die künftigen Renten ausschließlich von den heutigen Kindern gezahlt werden. Der zweite Begriff vermittelt, dass Familien eine Hilfe erhielten. - In Wahrheit handelt es sich um eine völlig unzureichende Gegenleistung für die Erarbeitung der künftigen Renten. Hier wird deutlich, wie mit der Macht der Sprache die tatsächlichen Verhältnisse im Bewusstsein der Menschen tief greifend und über Jahrzehnte hinweg verfälscht wurden. - Es ist daher angemessen, auch auf sprachlicher Ebene eine Korrektur vorzunehmen. Wenn die Zahlung von Renten durch die Kinder als Rentenversicherung bezeichnet wird, so ist der Ersatz der Kinderkosten als Kinderkostenversicherung zu bezeichnen und auch so zu regeln. Beides sind gleichwertige und sich gegenseitig bedingende Teile eines gesellschaftlichen Generationenvertrages. Die Rentenversicherung bewahrt davor, später die eigenen Eltern versorgen zu müssen. Die Kinderkostenversicherung sichert dagegen die Rente der heute Arbeitenden. Schon die Praxis, die Renten als Versicherungsleistung zu bezeichnen, die Kinderkosten aber der Beliebigkeit des Staatshaushalts zu überlassen, zeigt, dass das Wesen des Generationenvertrages verfälscht wurde. Die bestehende Überbewertung der Erwerbsarbeit auf Kosten der Erziehungs- und Pflegearbeit führt dazu, dass einerseits Erwerbsarbeit immer attraktiver wird und andererseits Kinder und pflegebedürftige Alte zunehmend als große Belastung empfunden werden. So wird immer öfter auf Betreuungseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen zurückgegriffen. Diese Tendenz wird dadurch verstärkt, dass vom Staat bzw von der Pflegeversicherung für Betreuungs- und Pflegearbeit überwiegend oder bevorzugt dann Gelder fließen, wenn diese außerhalb der Familie erfolgt. Die Bürgerinnen und Bürger werden dadurch bevormundet und es entstehen unnötige zusätzliche Kosten. In der Missachtung der Erziehungsleistung der Eltern durch unser Sozialsystem liegt die weitaus wichtigste Ursache für die relative und zunehmend auch absolute Verarmung der Familien, die seit Jahrzehnten nachweisbar ist. Sie hat inzwischen zu einem erheblichen Wandel von Wertvorstellungen und Erziehungsbedingungen geführt. Das Gebot der Leistungsgerechtigkeit verlangt, dass der Zusammenhang zwischen Rentenanspruch und dem individuellen Aufwand für die Heranwachsenden wieder hergestellt wird. Ein leistungsgerechtes und umlagefinanziertes Sicherungssystem (die Arbeitsfähigen finanzieren die Renten der Alten und die Kosten der Kinder) erlaubt nicht, nach der Art des Einkommens (Arbeitnehmer, Beamte, Freiberufler, Kapitalbesitzer ua) zu unterscheiden. Daher sollten alle Einkommensarten in das gesetzliche Sicherungssystem einbezogen werden. Die Behauptung, durch die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre werde Nachhaltigkeit im Rentenrecht erreicht, ist ein Trugschluss. Selbst wenn dadurch die Folgen der gestiegenen Lebenserwartung teilweise ausgeglichen werden können - vorausgesetzt die Arbeitslosigkeit kann niedrig gehalten werden - so verbleibt noch die durch den Geburtenrückgang verursachte Deckungslücke bei der Alterssicherung, die mehr als doppelt so groß ist wie die Zunahme der Rentenbezugsdauer Ein Rentenkonzept hat somit auch eine Antwort darauf zu finden, wie diese Deckungslücke zu schließen. ist. - Auf Wirtschaftswachstum zu setzen, ist schon aus ökologischen Gründen abzulehnen; es ist aber auch naiv, da ein entsprechendes Wirtschaftswachstum bei schrumpfender Bevölkerung kaum möglich ist und durch steigende Lohnnebenkosten weiter erschwert wird. Hand in Hand mit einer Neuordnung des Rentenrechts muss eine sachgerechte, dh dem Wert für die Gesellschaft entsprechende finanzielle Bewertung der Betreuungs- und Erziehungsarbeit gehen. Das fördert nicht nur die gesellschaftliche Anerkennung sondern auch die Attraktivität und Qualität der Kindererziehung und ist damit eine Investition in die Zukunft. Kinder werden dann nicht mehr von durch Beruf und Kinder überforderten Eltern vernachlässigt. Dagegen bewertet das 2007 eingeführte, vom vorangegangenen Einkommen abhängige Elterngeld nicht die Erziehungsleistung als solche, sondern ist als Lohnersatz quasi ein Schadensersatz wegen Geburt eines Kindes. Es begünstigt Besserverdienende. Das vorher gewährte zweijährige Bundeserziehungsgeld, das gerade finanzschwachen Eltern wirksamer half, wurde gestrichen. Wir wollen nicht Lohnersatz sondern Lohn für Erziehungsleistung. Die von der Bundesregierung eingeleitete einseitige Förderung der Krippenerziehung von Kindern unter drei Jahren lehnen wir ab, da sie das im Grundgesetz verankerte Elternrecht auf Wahlfreiheit der Erziehungsform untergräbt. Das bedeutet nicht, dass wir Krippen an sich ablehnen, wenn ein ausreichender Betreuungsschlüssel besteht. Aber anstatt einer Finanzierung der Kinderkrippen hat eine Finanzierung der Kinderbetreuung zu erfolgen, und zwar unabhängig davon, ob die Betreuung durch die Eltern oder auf andere Weise erfolgt. Sozialpolitik darf sich nicht darauf beschränken, Not zu lindern. Sie muss Not vermeiden, also in erster Linie vorbeugen. Wird Leistungsgerechtigkeit im Sozialrecht verwirklicht, kann Familienarmut kaum mehr entstehen. Die erforderliche Umformung unseres Sozialsystems kann mit Hilfe eines Stichtags geschehen, ab dem alle Bürger nur noch zusätzliche Ansprüche nach dem neuen System erwerben, wobei die bisherigen Ansprüche nach altem Recht nicht erlöschen. Da bei einer solchen Stichtagsregelung der gesamte Umstellungsprozess ca. 40 Jahre dauert, sollten zusätzlich grobe Mängel im alten System schon früher korrigiert werden. Das ödp-Konzept: Leistungsgerechtigkeit innerhalb einer Generation bei Familien- und Rentenpolitik ist auf verschiedenen Wegen möglich: 1. Eine volle Einbeziehung der Kinderlosen in den Generationenvertrag bedeutet eine Gleichbehandlung von Eltern und Kinderlosen sowohl bei der Finanzierung der Kinderkosten wie beim Rentenanspruch im Umlageverfahren. - Als Nachteil bestünde die Gefahr, dass zumindest in einigen Fällen Kinder wegen der voll ausgeglichenen Kinderkosten geboren werden. 2. Bei einem vollständigen Ausschluss Kinderloser aus dem Generationenvertrag bräuchten sich diese nicht an den Unterhaltskosten der Kinder beteiligen und hätten mit den eingesparten Mitteln über eine Kapitalversicherung selbst für ihre Sicherheit im Alter zu sorgen. Nur Eltern hätten dann Anspruch auf Renten im Umlageverfahren. Als Nachteil bestünde für Kinderlose eine große Abhängigkeit vom Kapitalmarkt. 3. Das ödp-Konzept kombiniert beide Wege, indem sie jeweils zu etwa der Hälfte verwirklicht werden. Dadurch werden die Vorteile kombiniert, die Nachteile minimiert und für alle Bevölkerungsgruppen eine vergleichbare soziale Sicherheit auf einer leistungsgerechten Basis geschaffen. Diese Kombination ist leicht zu verstehen, wenn die soeben beschriebenen Wege 1. und 2. beachtet werden. Auf die besonderen Probleme, die sich aus dem gegenwärtigen Geburtenrückgang auf die Leistungsgerechtigkeit zwischen aufeinander folgenden Generationen, also für die Nachhaltigkeit des Sozialsystems ergeben, wird im Unterkapitel II 2 eingegangen. hälftiger Kinderkostenausgleich für alle Kinder * Die Gemeinschaft aller Einkommensbezieher finanziert unabhängig von der eigenen Kinderzahl etwa die Hälfte der durchschnittlichen Kinderkosten. Diese Finanzierung besteht aus einem Grundbedarf für Kinder in Höhe von etwa der Hälfte der durchschnittlichen Sachkosten (Nahrung, Kleidung, Wohnraum, Spielzeug, Lernmittel ua) und einem Erziehungsgehalt (EZG) als Lohn für etwa die Hälfte der erbrachten Betreuungs- und Erziehungsleistung - Die restliche Hälfte der gesamten Kinderkosten tragen die Eltern. Als Gegenleistung für diesen Anteil erhalten sie eine Elternrente (siehe unten). * Das EZG soll sich am Durchschnittsentgelt der gesetzlich Versicherten (Bezugsgröße nach § 18 SGB IV) orientieren, also dynamisiert sein und das Alter sowie die Anzahl der Kinder berücksichtigen. Es ist in halber Höhe zu zahlen bei Erziehung eines Kindes unter 7 Jahren oder von zwei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren. In voller Höhe ist es gerechtfertigt bei Erziehung von drei Kindern unter 7 Jahren. Bei behinderten Kindern sind Sonderregelungen zu treffen. Das EZG ist keine Lohnersatzleistung, sondern Entgelt für Kindererziehung. * Das EZG ist wie andere Einkommen zu versteuern. Familien mit geringem sonstigen Einkommen werden dadurch stärker entlastet. * Da Kinder- und Alterskostenausgleich gleichberechtigte und sich gegenseitig bedingende Teile des Generationenvertrages sind, ist auch beides in ähnlicher Weise zu finanzieren. In Analogie zur Gesetzlichen Rentenversicherung ist eine Gesetzliche Kinderkostenversicherung zu bilden, aus der die Hälfte der Kinderkosten zu finanzieren ist. Sie wird durch einkommensabhängige Beiträge gespeist. Wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung (siehe unten) sind auch hier alle Einkommensbezieher und Einkommensarten einzubeziehen. * Die einzuführende Kinderkostenversicherung macht die Kinderkosten unabhängig vom Steuerhaushalt, ähnlich wie es bei den Renten der Fall ist. Für Eltern ist die zusätzliche Belastung durch die Beiträge geringer als die Entlastung bei den Kinderkosten. Aber auch für Kinderlose steht den Beiträgen für die Kinderkostenversicherung eine Entlastung bei Lohn- und Einkommenssteuern gegenüber, da viele heute steuerfinanzierte Leistungen entfallen (Wegfall des bisherigen Kindergeldes, des Elterngeldes und vieler ALG II-Leistungen, Abbau von Arbeitslosigkeit). Im Übrigen fließt ein Teil des Erziehungsgehalts durch die Steuer- und Sozialabgabenpflicht wieder zurück. * Da Kindergartenbesuch ab dem 4 Lebensjahr in der Regel zu befürworten ist, sind Kindergärten auch weiter öffentlich zu fördern. Nach Einführung des EZG ist den Eltern eine Mitfinanzierung zuzumuten. * Vom EZG werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. Beiträge zur Rentenversicherung sind nicht erforderlich, da die Kindererziehung selbst Beitrag zur Altersvorsorge ist und Elternrente begründet (siehe unten). Die heutige Anrechnung von Kindererziehungsjahren kann als Einstieg für die Elternrenten gelten. * Vom EZG sind auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen, so dass nach der Erziehungsphase im Falle von Arbeitslosigkeit keine Benachteiligung besteht. * Fortbildung während der Erziehungsarbeit ist anzubieten und zu fördern. * Solange es noch keinen sachgerechten Kinderkostenausgleich gibt, ist auf alle Produkte, die eindeutig Kindern zuzuordnen sind (zB Kinderkleidung, Spielzeug), nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Wahlfreiheit für die Art der Kindererziehung * Die Bezahlung der Kinderbetreuung und deren Höhe darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Kinder durch die Eltern oder durch andere betreut werden. Das EZG ist entweder Lohn für die Betreuung der Kinder durch die Eltern, oder - wenn beide Eltern anderweitig voll erwerbstätig sein wollen - Entgelt für die Fremdbetreuung (Tagesmutter, Kinderkrippe, häusliche Kinderbetreuung durch Fremdkräfte, Großeltern ua). - Einschränkungen sind nur in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz gerechtfertigt, das nach Art. 6, Abs. 2, Satz 2 eine Wächterfunktion der staatlichen Gemeinschaft vorsieht. hälftiger Rentenkostenausgleich für alle Rentner * Alle erwerbsfähig gewordenen Kinder finanzieren im Umlageverfahren durch einkommensabhängige Beiträge eine Sockelrente für alle Rentnerinnen und Rentner, als Teil der Gesamtrente (entsprechend dem hälftigen Kinderkostenausgleich). Die individuelle Höhe der Sockelrente orientiert sich an der Höhe der selbst geleisteten Sozialbeiträge. Die Sockelrente bleibt so einkommensbezogen, wie das für die heutigen Renten gilt. Elternrenten * Eltern erhalten im Umlageverfahren neben den Sockelrenten Elternrenten, die bei zwei Kindern zusammen zwei volle Renten ausmachen. * Eltern mit drei und mehr Kindern erhalten die für das Alter nicht benötigten Anteile der Elternrenten vorzeitig ausgezahlt, um die höheren Betreuungskosten und Sachkosten der Kinder abzufangen. Kapitalrenten * Personen ohne Kinder zahlen einen Teil der eingesparten Kinderkosten in eine gesetzliche Kapitalversicherung ein und erwerben so neben den Sockelrenten beitragsbezogene Kapitalrenten, so dass sie vergleichbar abgesichert sind wie die Eltern. * Bei Eltern mit einem Kind werden Eltern- und Kapitalrenten kombiniert. * Solange Erwerbstätige noch keine Kinder haben, erwerben sie neben dem Anspruch auf Sockelrente Rentenansprüche über die Pflicht-Kapitalversicherung. Bei Geburt eines ersten Kindes können diese Beitragszahlungen unterbrochen werden. Nach der Geburt eines zweiten Kindes können die angesparten Kapitalbeträge wieder ausgezahlt und zur Erleichterung der Kindererziehung verwendet werden. Kapitalrenten sind nun nicht mehr erforderlich, da jetzt neben den Sockelrenten ein Anspruch auf ausreichende Elternrenten besteht. Wahlfreiheit für die Art der Pflege alter Menschen * Weder die Gewährung noch die Höhe von Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung sind von der Art der Betreuung (häusliche Betreuung oder Heimunterbringung) abhängig zu machen. Maßstab für Leistungen darf nur das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit sein. * Die Einflussnahme des Staates hat sich auf die Verhinderung von Missständen zu beschränken (zB Ahndung von Misshandlung und Vernachlässigung von Pflegebedürftigen in Familien oder Betreuungseinrichtungen, Vermeidung der Verwahrlosung allein stehender alter Menschen, Heimaufsicht). Gerechtigkeit und Solidarität * Die solidarische Sicherung von Kindheit und Alter soll dem Ausgleich von individuellen Risiken dienen. Eine darüber hinaus gehende Umverteilung zu Lasten oder zu Gunsten von Eltern oder Kinderlosen halten wir nicht für erforderlich und lehnen sie ab. * Die durch den finanzierten Kindergrundbedarf und das Erziehungsgehalt noch nicht abgedeckten Aufwendungen der Eltern für ihre Kinder und die Aufwendungen der Kinderlosen für eine ergänzende Kapitalrente sind - finanziell gesehen - Aufwendungen für die Altersvorsorge und damit steuerlich gleich zu behandeln, dh beides muss steuerlich absetzbar oder beides nicht absetzbar sein. Unterschiede des ödp-Konzepts zur bisherigen Sozialpolitik der Regierung: * Erziehungsgehalt für alle Eltern, das sich am Arbeitsaufwand für Kinder orientiert, statt hohes Elterngeld für Besserverdienende. * Deckung des Grundbedarfs für Kinder (hälftige durchschnittliche Kinderkosten oder Existenzminimum) statt ungenügende Kindergeldanpassung nach Kassenlage. * Wahlfreiheit für Eltern, ihre Kinder ohne finanzielle Benachteiligung so zu erziehen, wie sie es wünschen statt einseitiger Krippenförderung. * Leistungsgerechte Renten für Eltern, die ihren Beitrag im Generationenvertrag erbracht haben, statt pauschaler Rentenkürzung durch den Nachhaltigkeitsfaktor. * Wahlfreiheit für alte, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, ohne finanzielle Benachteiligung, die Art der Betreuung zu wählen, die sie wünschen, statt bevorzugter Förderung der Heimunterbringung. * Entlastung der oft überforderten Familien statt Steuergeschenke an Besserverdienende. * Investition in Kinder statt in Autos (Konjunkturpaket 2009 der Regierung: 100 Euro für ein Kind; 2500 Euro für ein neues Auto). * Zusammengefasst: Leistungsgerechte Behandlung statt gesetzlich erzwungener Verarmung von Familien II 2 Leistungsgerechtigkeit gegenüber künftigen Generationen - Nachhaltigkeit in der Sozialpolitik Das Prinzip Nachhaltigkeit ist ähnlich wie im ökologischen Bereich auch im Sozialsystem zu beachten. Das bedeutet: Keine Generation darf von der nachfolgenden mehr zurückfordern, als sie selbst für diese Generation geleistet hat. Wenn aufgrund eines Geburtenrückgangs die nachfolgende Generation auf zwei Drittel der vorangegangenen sinkt, wie es gegenwärtig in Deutschland der Fall ist, dann darf von der zahlenmäßig kleineren nachfolgenden Generation auch nur die Übernahme von etwa zwei Dritteln der Altersversorgung für die vorangegangene Generation gefordert werden. Das restliche Drittel ist mit Hilfe der gesparten Kinderkosten über Kapitalbildung von der vorangegangenen Generation selbst direkt zu finanzieren. Erfolgt hier keine Korrektur, muss das nicht nur die Familien sondern das ganze Sozialsystem überfordern. Dann wird neben der Familienarmut auch Altersarmut wieder häufiger werden, wie sich das heute bereits abzeichnet. Auch eine unbefriedigende Behandlung und Verarmung von Kranken wird dann wieder zunehmen. Die auf breiter Front ansteigenden sozialen Probleme werden auch das Bewusstsein für die großen ökologischen Gefahren wieder verdrängen, so dass selbst die bereits erreichten ökologischen Standards wieder in Gefahr geraten. Der 2005 im Rentenrecht eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor wird seinem Namen nicht gerecht. Er führt mittelfristig zu einer drastischen Senkung der Renten, ohne an den Konstruktionsfehlern unseres Rentenrechts etwas zu ändern. Er ist kein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit. Das ödp-Konzept: * Die durch den Geburtenrückgang eingesparten Kinderkosten sind für die Alterssicherung anzulegen, so dass die zahlenmäßig kleinere nachfolgende Generation durch die Versorgung der Alten nicht stärker belastet wird, als es ohne Geburtenrückgang der Fall wäre. * Das erforderliche Kapital ist von denen aufzubringen, die Kinderkosten sparen. Das hängt davon ab, wie die Kinderkosten finanziert werden. * Im Falle eines vollständigen Kinderkostenausgleichs ist die erforderliche Kapitalbildung von Eltern und Kinderlosen in gleichem Umfang zu leisten. * Im Falle eines fehlenden Kinderkostenausgleichs ist die Kapitalbildung allein von den Kinderlosen aufzubringen (z. T. auch von Eltern mit einem Kind) * Bei Verwirklichung des in Kapitel II 1 vorgeschlagenen ödp-Konzepts (hälftiger Kinder- und hälftiger Rentenkostenausgleich) ist das Kapital überwiegend von den Kinderlosen zu bilden. Eltern sind aber in dem Umfang zu beteiligen, in dem sie durch den Kinderkostenausgleich entlastet werden. Näheres wurde bereits in Unterkapitel II 1 beschrieben. Es ergibt sich in jedem Fall für alle Bevölkerungsgruppen und ebenso für alle Generationen eine ausgeglichene Bilanz, wie das regelhaft auch vor den Eingriffen des Gesetzgebers der Fall war. Die damals bestehenden individuellen wirtschaftlichen Risiken durch Krankheit oder vorzeitigen Tod von Eltern oder Kindern werden allerdings ausgeglichen. II 3 Solidarität mit Kranken und Pflegebedürftigen Das System der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt heute für etwa 87 Prozent der Bevölkerung. Die Ansprüche im Krankheits- und Pflegefall sind dabei für alle Mitglieder gleich. Die Beiträge steigen linear mit dem Einkommen als einheitlicher Prozentsatz bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, die seit 2003 deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, besteht heute keine Versicherungspflicht. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Gesetzliche Pflegeversicherung enthalten drei sich überlagernde Elemente. Es handelt sich einmal um eine Versicherung herkömmlicher Art (einer für alle; alle für einen), zum zweiten um ein System sozialen Ausgleichs (Bezieher höherer Einkommen tragen die Krankheitskosten von Beziehern niedriger Einkommen mit) und zum dritten um ein Umlageverfahren (Erwerbstätige zahlen für Kinder und Rentner). Alle drei Elemente sind vom Gesetzgeber gewollt und nach unserer Auffassung grundsätzlich auch zu rechtfertigen. Das Prinzip des sozialen Ausgleichs wird aber nur unvollkommen erfüllt. Es wird in zweifacher Hinsicht verletzt. Einmal erfolgt der Ausgleich nur zwischen mittleren und unteren Einkommen, da hohe Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Zum anderen wird bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch davon abhängt, ob und wie viele Kinder zu unterhalten sind. Die daraus resultierende Benachteiligung von Eltern wurde 2001 vom Bundesverfassungsgericht für die Pflegeversicherung als verfassungswidrig gekennzeichnet und für die Krankenversicherung eine Überprüfung angemahnt. Eine Korrektur bei der Pflegeversicherung erfolgte nur ansatzweise. Der Prüfauftrag für die Krankenversicherung wurde bis heute nicht erfüllt. Besonderer Beachtung bedarf das Umlageverfahren innerhalb der GKV, da dieser Anteil hauptverantwortlich für deren gegenwärtige und vor allem die künftig zu erwartenden Finanzierungsschwierigkeiten ist. Zwar werden Kinder und Rentner formal gleich behandelt, dh deren Krankheitskosten werden von den Beiträgen der Erwerbstätigen mitgetragen. So ergibt sich auch für die Gesetzliche Krankenversicherung (wie für die Rentenversicherung und Pflegeversicherung) aufgrund des Geburtenrückgangs eine Deckungslücke. Immer weniger Erwerbstätige können nicht für den gesamten Krankheitskostenbedarf von immer mehr Rentnerinnen und Rentnern aufkommen. Kostendeckende Krankenkassenbeiträge im Rentenalter sind aber sicher nicht zumutbar. Als Ausweg bietet sich eine Lösung an, wie sie von den privaten Krankenversicherungen praktiziert wird. Dort werden die höheren Krankheitskosten im Alter durch Rücklagen finanziert, die bereits in jüngeren Lebensjahren gebildet wurden. Ähnliche Rücklagen sollten auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung von Versicherten ohne Kinder (und in geringerem Umfang auch von Versicherten mit einem Kind) verlangt und angespart werden. Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das für die Pflegeversicherung bereits eine solche Lösung gefordert hat. Der ab 2009 eingeführte Gesundheitsfonds ist eine Kombination der untauglichen Konzepte von CDU und SPD. Er löst nicht die Kernprobleme der Gesetzlichen Krankenversicherung. Er leistet keinen Beitrag zu einem besseren sozialen Ausgleich, da er hohe Einkommen weiter nicht einbezieht und die Einschränkung der finanziellen Leistungsfähigkeit durch Kinder weiterhin nicht berücksichtigt. Er zeigt auch keinen Weg, wie die infolge des Geburtenrückgangs in Zukunft noch zunehmende Deckungslücke geschlossen werden kann. Damit ist der Gesundheitsfonds auch kein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit bei der GKV. Das ödp-Konzept: * Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird auf alle Einkommensbezieher ausgedehnt (Beamte, Freiberufler, Unternehmer ua). Die Krankenkassenbeiträge werden als einheitlicher Prozentsatz des Einkommens erhoben. * Es werden alle Einkommensarten einbezogen (zB auch Mieteinkünfte und Kapitaleinkünfte). * Die gesetzlichen Krankenkassen sind in einer einheitlichen Krankenkasse zusammenzuführen. Das erspart erhebliche Verwaltungskosten. Die verwaltungsaufwändigen immer wieder anzupassenden Ausgleichszahlungen zwischen den Kassen wegen unterschiedlicher Mitgliederstruktur (Alter, Einkommen, Gesundheitszustand) entfallen dann ganz. Auch Werbeetats der Kassen werden überflüssig. * Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung werden aufgehoben, so dass auch Besserverdienende pflichtversichert sind. Private Zusatzversicherungen für Sonderleistungen (zB Einbettzimmer; medizinische Leistungen außerhalb der Regelversorgung) sind möglich. Im Falle einer gleichzeitigen privaten Voll- Krankenversicherung gehen die Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung auf die private Versicherung über. So können die Beiträge zur Privatversicherung gemindert werden. Die Folge ist einerseits eine Stärkung der finanziellen Leistungskraft der gesetzlichen Kassen. Andererseits können Leistungsfähigkeit und Leistungsumfang der Privaten Krankenkassen erhalten bleiben. * Die Ansprüche für den Krankheits- und Pflegefall bleiben für alle Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung gleich, wie das auch heute für die Pflichtversicherten gilt. * Die sich aufgrund des Geburtenrückgangs ergebende Deckungslücke für die Krankheitskosten im Alter ist durch anzusparende Kapitalbeiträge zu schließen. Sie sind zumindest teilweise von den Beitragszahlern ohne Kinder (zum geringeren Teil auch von Eltern mit einem Kind) als Bestandteil der eigenen Alterssicherung über die Bildung eines Kapitalstocks aufzubringen, um die nachfolgende Generation zu entlasten. Ihre Finanzierung ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der fehlenden (bzw geringeren) Kinderkosten zumutbar. II 4 Integration von Jung und Alt Gerade in Zeiten des demografischen Wandels darf sich die Sorge für Jung und Alt nicht in deren wirtschaftlicher Absicherung erschöpfen. Genauso wie eine Umweltverträglichkeitsprüfung für alle politischen Vorhaben zu fordern ist, muss in allen Bereichen bei politischen Entscheidungen auch die Verträglichkeit von Vorhaben in Hinblick auf die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Senioren berücksichtigt werden. Von großer Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft sind ein verständnisvoller Umgang der Generationen untereinander und eine Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung. Deshalb sollen sie sich nicht in der Familie sondern auch in der Arbeit und Freizeit begegnen, um soweit vorhanden unterschiedliche Einstellungen kennen zu lernen und das Miteinanderleben erfolgreich und zum Wohle aller zu meistern. Das ödp-Konzept: * Politik für Kinder, Jugend und Senioren ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, dh in allen politischen Bereichen sind die jeweiligen Bedürfnisse besonders zu berücksichtigen. * zB sind in Wohngebieten genügend Aufenthalt-, Spiel- und Ruhezonen vorzuschreiben, in denen sie sich und die Betreuenden entfalten und wohl fühlen können. * Projekte für gemeinsames Wohnen und Wohnen im Alter sind zu fördern. * Bei der Verkehrsgestaltung ist darauf zu achten, dass Kinder und Alte nicht ausgegrenzt werden, sondern sich sicher in ihrem Alltagsleben bewegen können. * Mitbestimmungsmöglichkeiten, Arbeit in Verbänden und andere Eigeninitiativen von Jungen und Alten sind insbesondere auf kommunaler Ebene zu fördern (zB durch Jugend- und Seniorenbeiräte). * Freiwilligendienste aller Generationen zur Entfaltung des bürgerschaftlichen Engagements (zB Aktiv im Alter, freiwillige Aktivitäten von Jugendlichen) und zu gegenseitiger Unterstützung und Vernetzung müssen weiterentwickelt werden. II 5 Gesundheit ist keine Ware Gesundheitspolitik hat die Grundsätze der Eigenverantwortung und der Solidarität zu verbinden. Noch vor etwa 20 Jahren war das deutsche Gesundheitssystem im internationalen Vergleich in der Spitzengruppe. Derzeit ist es auf einen Platz im Mittelmaß abgefallen. In Deutschland wurden einst auch viele lebensrettende Medikamente entdeckt und produziert. Jetzt sind wirkliche Neuentwicklungen selten. Dafür bringt die Pharmaindustrie derzeit viele Medikamente mit nur unerheblichen Wirkstoffänderungen als Neuentwicklungen mit einem wesentlich überhöhten Preis auf den Markt. Von den Absolventen des Medizinstudiums nimmt heute nur ein zu kleiner Teil die tatsächliche medizinische Versorgung der Bevölkerung in Deutschland auf. Ein großer Teil geht ins Ausland, in die Forschung oder in die pharmazeutische Industrie, weil die ärztliche Tätigkeit in Deutschland in den letzten Jahrzehnten immer weniger attraktiv geworden ist. Die Krankenhäuser im Besitz der kommunalen Träger kämpfen ums Überleben. Zahlreiche Häuser, auch die der Basisversorgung auf der Fläche, werden geschlossen oder privatisiert. Die freiberuflich tätigen Fach- und Hausärzte suchen vergeblich nach Praxisnachfolgern. Das Durchschnittsalter der Hausärzte in Deutschland liegt heute über 55 Jahre. Die Behandlung der gesetzlich Versicherten wird inzwischen so schlecht bezahlt, dass eine wirtschaftliche Praxisführung durch Behandlung dieser Patientengruppe, die ja den Großteil ausmacht, immer weniger gewährleistet ist. Die Beiträge der Berufstätigen zur Krankenversicherung sind in den letzten Jahren weiter angestiegen. Der Staat kassiert den vollen Mehrwertsteuersatz auf Medikamente. Die letzte Erhöhung des Beitragssatzes erfolgte durch die Einführung des Gesundheitsfonds. - Die Patienten müssen immer mehr zu Medikamenten, physikalischer Therapie und Ähnlichem zuzahlen. Brillen, Zahnersatz, pflanzliche Medikamente müssen weitgehend von den Patienten alleine bezahlt werden. - Gleichzeitig steigert die pharmazeutische Industrie ihre Umsätze weit stärker als der Durchschnitt aller anderen Waren und Dienstleistungen steigt. Bei der Entwicklung der Krankheitskosten wird bisher zu wenig beachtet, dass sie zu ca. 50 Prozent erst im Rentenalter anfallen. Die Krankenkassen sind demnach zumindest zur Hälfte ein Altersversorgungssystem. Damit ergeben sich auch für sie aus dem Geburtenrückgang ganz ähnliche Probleme wie für die gesetzliche Rentenversicherung. Auf die sozialpolitischen Aspekte des Krankenkassenrechts wird in Kapitel II 1 näher eingegangen. Die Existenz von derzeit über 200 Krankenkassen verursacht hohe Verwaltungskosten. Hinzu kommen Werbeetats für gegenseitige Abwerbung günstiger Risiken (möglichst junge gesunde Versicherte) zwischen den Kassen. Ein besonders krasses Beispiel unsinniger Mittelverwendung ist das neu eingeführte Verfahren, die Anzahl der chronisch kranken Patienten der einzelnen Kassen zu ermitteln, um daran die Zuteilung von Geldern zu orientieren. Das hat zu einem aufgeblähten Verwaltungsaufwand bei den Kassen geführt, um möglichst viele chronische Patienten zu ermitteln. Schlimmer noch: Damit wurde ein neues Tor für Manipulationen geöffnet, das sich kostentreibend auswirken wird. Die Transparenz der Mittelverwendung bei Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen ist unzureichend. Jährlich werden über 150 Milliarden Euro allein an Krankenkassenbeiträgen der gesetzlich Versicherten ausgegeben. Der gesamte Gesundheitsmarkt wird auf einen Umsatz von fast 300 Milliarden Euro geschätzt. Versicherungsriesen aus den USA und Klinikkonzerne dringen in den Gesundheitsmarkt ein, um Profit zu machen. Die Klinikkonzerne versuchen, Arztpraxen in für sie interessanten Bereichen aufzukaufen, um sie als Schleusen in die von ihnen betriebenen Kliniken zu verwenden. Eine Betreuung der Patienten in konzerneigenen rein profitorientierten medizinischen Versorgungssystemen erscheint als äußerst problematisch. Als nächstes soll die elektronische Gesundheitskarte, eine zentrale Erfassung von Patientendaten, gegen die Bedenken von Datenschützern und Ärzteverbänden eingeführt werden. Die Gesunderhaltung ist nicht nur eine Aufgabe jedes Einzelnen, sondern auch des Staates. Gesundheitsschädliches Konsumverhalten wird heute durch massiven Werbeaufwand gefördert und damit die Gesundheit dem Profit geopfert. Der Staat muss sich wieder mehr um die Gesundheit seiner Bürger kümmern. Das ödp-Konzept: * Gesundheit ist keine Ware sondern ein Recht der Bürger. Dieses Prinzip muss erhalten bleiben. * Der freiberuflich tätige Arzt muss Vertrauensperson des Patienten bleiben. Dies gelingt nur, wenn die Behandlung der gesetzlich Versicherten angemessen bezahlt wird. * Der Gebietsschutz für Ärzte ist aufrecht zu erhalten, damit Gesundheitskonzernen der Zugriff auf die ambulante Versorgung der gesetzlich Versicherten verwehrt bleibt. * Zur erforderlichen Krankenkassenreform wird auch auf Kapitel II 3 verwiesen. * Diagnosen, sind nicht der Krankenkasse sondern nur dem Medizinischen Dienst der zu bildenden (vereinigten) Gesetzlichen Krankenversicherung bekannt zu geben. Dieser hat auch für Kostentransparenz der medizinischen Leistungen zu sorgen und in Zusammenarbeit mit geeigneten Fachgremien ein angemessenes Verhältnis zwischen wirtschaftlichem Einsatz und zu erwartendem medizinischen Nutzen anzustreben. * Die Mittelverwendung der gesetzlichen Krankenkasse (zB Anteil von Sonderprogrammen, Verwaltung) sind zeitnah offen zu legen. * Die in den letzten Jahren immer weiter vorangetriebene kostspielige Bürokratisierung einschließlich überzogener Vorschriften, die die Qualität der medizinischen Versorgung nur scheinbar erhöhen, ist auf ein sachorientiertes Maß zurück zu führen. * Die Abrechnung der ärztlichen Leistung muss auch bei der gesetzlichen Krankenkasse übersichtlich und überprüfbar und für den Patienten einsehbar sein. * Einsparungen können auch im Bereich der pharmazeutischen Industrie erreicht werden. Es geht nicht an, dass Milliardengewinne in diesem Bereich erzielt und unverhältnismäßig hohe Werbeetats durch Krankenkassenbeiträge auf der anderen Seite finanziert werden. - Zur Qualitätskontrolle durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse gehört auch die Nichtakzeptanz von kostspieligen Scheininvestitionen der pharmazeutischen Industrie, die ohne medizinischen Gewinn lediglich der Gewinnmaximierung durch Umgehung patentrechtlicher Regelungen dienen. * Ärzte und Apotheker sind zu verpflichten, die jeweils preisgünstigsten Medikamente unter Beachtung gleicher medizinischer Wirksamkeit zu verordnen bzw abzugeben. Reimporte zur Kosteneinsparung sind abzulehnen. Stattdessen sind die Arzneimittelhersteller zur Einführung einheitlicher Preise auf europäischem Niveau zu verpflichten. * Naturmedizin, die häufig wesentlich weniger Nebenwirkungen erzeugt als chemisch hergestellte Arzneimittel, soll immer dann auch von der Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, wenn sie eine mit chemisch hergestellten Medikamenten vergleichbare Wirkung aufweist. * Die Heilpraktikerausbildung ist deutlich zu verbessern und einheitlich zu regeln. * Nachweislich gesundheitsschädliche Substanzen (Tabak, Alkohol ua) sind mit höheren Steuern zu belasten. Die eingenommenen Mittel sind zur Suchtprävention und Behandlung suchtbedingter Krankheiten der Krankenkasse zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird erreicht, dass die Folgen gesundheitsgefährdenden Verhaltens von den Betroffenen selbst (mit)finanziert werden. * Der seit einigen Jahren zunehmend und erfolgreich betriebene Nichtraucherschutz ist beizubehalten und weiter auszubauen. * Der gesetzlich vorgeschriebene Jugendschutz (Zugang zu Alkohol, Tabakwaren ua) muss besser durchgesetzt werden. Dazu kommen auch Maßnahmen bis zum Lizenzentzug (zB bei Gaststätten) in Betracht * Deutschland soll wieder ein gefragter und innovativer Forschungsstandort werden. Es sind unter Einbeziehung alternativer Methoden besonders solche Forschungen zu fördern, die möglichst nebenwirkungsarme Medikamente und Behandlungsmethoden betreffen. Bei Forschung und Produktion müssen ethische und ökologische Grenzen gesetzt werden. * Die dezentrale, wohnortnahe Krankenhausversorgung ist vorzugsweise in der Hand kommunaler Träger sicherzustellen. Durch Kooperation und Koordination von Einrichtungen untereinander und mit niedergelassenen Ärzten sind qualitative Verbesserungen und wirtschaftliche Effizienz gleichermaßen zu erzielen. Die Schließung zahlreicher patientennaher Krankenhäuser zugunsten von Großkliniken muss verhindert werden. * Die Erfassung von Krankheitsdaten zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen ist sinnvoll, soll aber in der Hand der behandelnden Ärzte und des Patienten bleiben. Patientenakten zum Mitnehmen oder ähnliche Dokumentationen erfüllen diesen Zweck ohne das Risiko des Datenmissbrauchs unvertretbar zu erhöhen. * Hospizstationen und ambulante Hospizdienste zur menschenwürdigen Betreuung Todkranker sind auszubauen und mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten. * Die toxische Gesamtbelastung des Menschen und die Beseitigung schädlicher Umwelteinflüsse sind verstärkt zu erforschen. Die Einhaltung von MAK-Werten (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) bei Giftstoffen ist verlässlich zu kontrollieren. * Alle Bevölkerungskreise sind über aktive Gesunderhaltung durch sinnvolle Ernährung und Lebensführung, beginnend in Kindergärten und Schulen, aufzuklären. * Eine ausgewogene Ernährung (ua Vollwerternährung) in allen öffentlichen Einrichtungen mit Küchen, Kantinen oder Mensen, insbesondere in Krankenhäusern, ist sicherzustellen. II 6 Menschen mit Behinderung In Deutschland leben Millionen Menschen mit Behinderung (nur ca. 4 Prozent davon haben ihre Behinderung bereits seit der Geburt) mit denselben Rechten und Pflichten wie alle Bürgerinnen und Bürger. In unserer Leistungsgesellschaft zählen Menschen mit Behinderung und ihre Interessen aber nur wenig. So sind sie oft von gesellschaftlicher Ausgrenzung bedroht, weil ihre Fähigkeiten und Bedürfnisse nicht ernst, häufig nicht einmal wahrgenommen werden. Oft ist es ihnen aus bloßer Unwissenheit oder Bequemlichkeit der nicht behinderten Menschen unmöglich, ihr Leben so zu leben, wie sie es möchten. Dem hat das Schwerbehindertenrecht entgegen zu wirken und zwar nicht nur durch pauschale finanzielle Vergünstigungen sondern auch durch gezielte Erleichterung der Integration im Alltags- und Erwerbsleben. Der Gesetzgeber hat insbesondere darauf hinzuwirken, dass Behinderte ihre Arbeitskraft optimal einsetzen können. Das stärkt den Lebens- und Arbeitswillen und ist auch volkswirtschaftlich vernünftig. Es müssen Möglichkeiten gefunden werden, die den individuellen Erfordernissen der unterschiedlichen Behinderungen besser gerecht werden. Daneben ist es gerade heute eine vordringliche Aufgabe, in der Gesellschaft eine Atmosphäre zu schaffen, in der Menschen mit Behinderung nicht diskriminiert werden, sondern ein gleichberechtigtes Leben führen können. Das ödp-Konzept: * Statt der Isolation und Abschiebung in Einrichtungen vor der Stadt muss das Wohnen mit und neben pflegebedürftigen und behinderten Menschen, wo gewünscht auch zeitlich begrenzt, durch Rahmenrichtlinien zum betreuten und integrierten Wohnen bundesweit geregelt werden. * Die Frühförderung von Kindern mit Behinderung ist bestmöglich zu gewährleisten, um langfristige Folgeschäden zu vermeiden. * In Kindergärten, Schulen und Bildungseinrichtungen sollen behinderte und nicht behinderte Menschen soweit wie möglich gemeinsam erzogen werden und mit- sowie voneinander lernen. * Die gleichberechtigte Teilnahme von Kindern mit Behinderung am Unterricht in Integrationsklassen ist sicherzustellen. Es entfallen dann auch Fahrtkosten zu meist weit entfernten Sonderschulen. * Barrierefreiheit durch Bau- und Umbaumaßnahmen für eine behindertengerechte Ausgestaltung der Verkehrsflächen, Verkehrsmittel und öffentlichen Gebäude ist sicherzustellen, insbesondere durch Einbau von Aufzügen, Anlegen von Rampen und Bodenmarkierungen für die Kennzeichnung von Einstiegen, bei Zuwegen und Haltestellen. Treppen und Bordsteine schränken auch ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen in ihrer Mobilität ein. * Der öffentliche Personenverkehr und die dazugehörigen Bauten sind behindertengerecht umzugestalten. Niederflurfahrzeuge mit Hochbahn- bzw Hochgehsteigen an den Haltestellen sind einzuführen, um niveaugleiches Einsteigen zu ermöglichen. * Akustische Signalanlagen und sensorische Kennzeichnungen sind für blinde und sehbehinderte Menschen vorzuschreiben * Der Behindertenfahrdienst ist bundesweit und preisgebunden zu vereinheitlichen und auszubauen, wobei unzumutbare Wartezeiten oder Fahrbedingungen abzustellen sind. * Die Anzahl gemeinsamer Arbeitsplätze von behinderten und nicht behinderten Menschen ist durch Anreize bedarfsgerecht zu erhöhen. Eine drastische Anhebung der Abgaben für Behörden und Betriebe, die zu wenig Menschen mit Behinderung beschäftigen, ist unerlässlich. * Menschen mit Behinderungen ist der Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern. In Firmen zur Erleichterung des Übergangs in das Berufsleben sind durch größere Flexibilität der Maßnahmen zu verbessern. Unser Ziel ist berufliche Integration statt Aussonderung. Finanzielle Unterstützungen sind an die Person des Menschen mit Behinderung und nicht an eine Institution zu koppeln. Dies ermöglicht Hilfestellungen genau dort, wo sie dieser Personenkreis selbst möchte. Die Entgelte für die in Behindertenwerkstätten geleisteten Arbeiten sind angemessen zu erhöhen. * Selbsthilfe findet unsere Unterstützung. Behindertenverbänden sind bei politischen Entscheidungen in Bund, Ländern und Kommunen Mitspracherechte einzuräumen. II 7 Armut vermeiden durch leistungsgerechtere Bewertung von Arbeit Die wichtigste Ursache für Armut in Deutschland ist heute ein falsches Verständnis des Arbeitsbegriffs, der auf herkömmliche Erwerbsarbeit eingeengt wird. Die in jeder Gesellschaft wichtigste Arbeit der Betreuung, Versorgung und Erziehung von Kindern erfährt durch unser Sozialsystem die größte Geringschätzung. Der durch Kindererziehung erarbeitete wirtschaftliche Wert wird als Alterslohn an Erwerbsarbeit gebunden (vgl. Kapitel II 1). Das musste zwangsläufig zu der heute im Vordergrund stehenden Familienarmut führen, die bei Familien mit drei oder mehr Kindern und bei Alleinerziehenden besonders ausgeprägt ist. Auch die noch verbliebene Altersarmut betrifft in erster Linie Mütter mehrerer Kinder. Hinzu kommt, dass Eltern wegen ihrer Kinder bei der Suche nach besser bezahlter Erwerbsarbeit weniger mobil sind. Weiterhin reicht das im Rahmen von ALG II gezahlte Sozialgeld für Kinder nicht aus, um deren Existenzminimum zu sichern. Die bestehende und weiter zunehmende Armut von Eltern und Kindern behindert die körperliche und psychische Entwicklung unserer Kinder und beeinträchtigt ihre spätere Bereitschaft zu Leistung und sozialem und ökologischem Verhalten. Die Vernachlässigung der familiären Erziehungsleistung hat bereits heute unser gesamtes Sozialsystem untergraben, so dass künftig auch die bereits überwunden geglaubte Armut im Alter und bei Krankheit wieder zunehmen wird, wenn keine an den Ursachen ansetzenden Korrekturen erfolgen. Eine funktionsfähige Gesellschaft erfordert eine leistungsgerechte Bewertung sowohl herkömmlicher Erwerbsarbeit als auch familiärer Erziehungsarbeit. Bei Beibehaltung des Umlageverfahrens im Rentensystem (vgl. Kapitel II 1) ist das nur durch eine Bezahlung der Erziehungsarbeit möglich. Auch ein von vielen Gewerkschaften geforderter Mindestlohn von 7,50 Euro/Stunde würde Familien mit drei oder mehr Kindern und halbtags erwerbstätigen Alleinerziehenden nicht helfen, wenn er auf herkömmliche Erwerbsarbeit beschränkt wäre. Diese Personengruppen erhalten schon heute höhere Leistungen nach dem ALG II als sie mit diesem Mindestlohn erreichen könnten. Ihnen würden dann lediglich die ALG II-Leistungen gekürzt. Eine Mindestlohnregelung kann nur dann einen wesentlichen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten, wenn alle Arbeitenden, also auch Kindererziehende einbezogen werden. - Ein Mindestlohn für Erziehungsarbeit wird auch die Motivation zu weiterer Teilzeitarbeit nicht beeinträchtigen, da keine Kürzung erfolgt wie beim ALG II. - Ein solcher Mindestlohn ist auch ein Einstieg für ein leistungsgerechtes Erziehungsgehalt. Die Höhe des einzuführenden Mindestlohns hat auch für die Pflege pflegebedürftiger Angehöriger zu gelten. Nach den bestehenden Regelungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung entspricht das gewährte Pflegegeld heute nur einem Stundenlohn von etwa 3,90 Euro, wenn die gesetzlichen Regelungen zugrunde gelegt werden (vgl. § 15 Abs.3 und § 37 Abs.1 SGB XI). Ein bedingungslos gewährtes Grundeineinkommen für alle widerspricht dem Grundsatz, dass jeder zunächst für sich selbst zu sorgen hat, so weit ihm das möglich ist. Es ist nicht leistungsgerecht. Es beeinträchtigt die Arbeitsmotivation bei denen, die es erhalten und bei denen, die es bezahlen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist ausschließlich bei Kindern gerechtfertigt, da von ihnen keine erwerbsbezogene Arbeitsleistung erwartet werden kann, ja nicht einmal erwünscht ist (vgl. Kapitel II 1). Das ödp-Konzept: Kurzfristig ist das, an einem durchschnittlichen Einkommen orientierte Erziehungsgehalt einzuführen. Für andere Arbeit als Kindererziehung ist ein Mindestlohn einzuführen, dessen Netto-Betrag deutlich genug über dem Existenzminimum liegen muss. Die ödp sieht für 2009 einen Mindestlohn pro Stunde von 7,50 Euro für erforderlich an. Bei Kürzung von Leistungen des ALG II wegen unzureichender Nachweise über die Arbeitsplatzsuche (§32 SGB II) müssen zumindest Nahrung, zuzahlungsfreie medizinische Versorgung, Wohnung und ein Mindestmaß an Kleidung garantiert sein; §31 SGB II ist hierzu von einer Kann-Vorschrift in eine Muss-Vorschrift zu ändern. Das von der Gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlte Pflegegeld hat sich entsprechend dem anzunehmenden Arbeitsaufwand ebenfalls mindestens am einzuführenden Mindestlohn zu orientieren. Schon die Einbeziehung der familiären Erziehungs- und Pflegearbeit in eine Mindestlohnregelung wird den Arbeitsmarkt deutlich entspannen. Die Verringerung der Arbeitslosigkeit wird dann auch nach der Erziehungs- oder Pflegephase den Umstieg zu anderen Beschäftigungen erleichtern. Die durch Erziehungsarbeit und Pflegearbeit erworbenen Erfahrungen sind dabei zu berücksichtigen und durch Fortbildungsmaßnahmen weiter auszubauen. Auch das wird zur Minderung von Familienarmut beitragen. Die Einführung eines Mindestlohns für alle Arbeitenden wird zusammen mit einem existenzsichernden Grundbedarf für Kinder (vgl. ödp-Konzept bei II 1) Familienarmut wirksam und leistungsgerecht verhindern. Prekäre Arbeitsverhältnisse (Erwerbstätigkeit, deren Lohn nicht ausreicht, um eine Familie zu ernähren) werden dann verschwinden. II 8 Solidarität zwischen Frauen und Männern Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. In Absatz 2 ist konkretisiert: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Das Konzept des Gender Mainstreaming gibt vor, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen und zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen zu machen (Definition der Bundesregierung). In Wirklichkeit werden aber ausgerechnet die Lebenssituationen und Interessen derjenigen Frauen (und zunehmend auch Männer) von der Gleichberechtigung ausgeschlossen, die schon in der Vergangenheit am stärksten benachteiligt waren, nämlich die, die eigene Kinder erziehen. Eine auf nahezu allen politischen Ebenen finanziell und personell gut ausgestattete Lobby verfolgt heute unverblümt das Ziel einer absoluten Austauschbarkeit der Geschlechter, wobei die Option familiärer Kindererziehung gar keine Berücksichtigung mehr findet. Die Unterbewertung von Erziehungs- und Betreuungsarbeit in unserem Sozialrecht lässt sich teilweise damit erklären, dass diese Arbeit meist von Frauen geleistet, die Gesetze aber überwiegend von Män- nern gemacht wurden. Die Emanzipationsbewegung hat zwar inzwischen zu besseren Chancen der Frauen im Erwerbsleben geführt, aber leider nicht zu einer Gleichbewertung der Erziehungsarbeit. Der Anspruch der Frauen, durch eigene Arbeit ihre persönliche Existenz und Unabhängigkeit zu sichern, ist uneingeschränkt zu unterstützen. Er kann aber nur verwirklicht werden, wenn sich die Gleichstellung der Geschlechter nicht auf das herkömmliche Erwerbsleben beschränkt, sondern die familiäre Erziehungs- und Pflegeleistung nicht nur rhetorisch, sondern durch adäquate Honorierung als gleichwertig anerkennt (vgl. Kapitel II 1). Das ödp-Konzept: * Die Erziehungs- und Versorgungsarbeit für eigene Kinder ist heute aufgrund des bestehenden Sozialsystems - vom Nutzen für die gesamte Gesellschaft her - der Erwerbsarbeit gleichwertig. Daraus resultiert der Anspruch auf Erziehungsgehalt und Rente. * Erziehungsarbeit darf nicht weiter als privates Hobby abgewertet werden, sondern ist ins Bruttosozialprodukt einzurechnen. * Erziehungsgehalt und Rentenanspruch für Kindererziehung stehen derjenigen Person zu, die die Erziehungs- und Betreuungsarbeit überwiegend leistet. * Frauen und Männer dürfen auch bei herkömmlicher Erwerbsarbeit nicht benachteiligt werden. Sie müssen die gleichen Aufstiegschancen haben. * Teilzeitarbeitsplätze und Heimarbeit sind in mannigfacher Weise zu fördern, damit die herkömmliche Erwerbsarbeit mit der Erziehungsarbeit sowohl für Mütter als auch für Väter besser in Einklang gebracht werden kann. Dabei kommt dem Erziehungsgehalt eine ausschlaggebende Funktion zu: Der zweite Arbeitsplatz in der Familie ist dann nicht - wie seither - unentgeltlich auszufüllen. Durch die beiden Teilzeitbeschäftigungen innerhalb und außerhalb der Familie entstehen keine untragbaren finanziellen Einbrüche mehr. Auch die Väter können verstärkt Erziehungsarbeit übernehmen. * Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft und Geburt sowie bei der Pflege erkrankter Kinder sind nicht vom Arbeitgeber, sondern aus Steuermitteln zu finanzieren, solange sie nicht vom Erziehungsgehalt abgelöst werden. * Möglichkeiten der Weiterbildung für Mütter und Väter sowohl für die Erziehungsaufgabe als auch für das Arbeitsleben nach der Erziehungstätigkeit sind auszubauen. Die während der Erziehungsphase erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten können bei Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. II 9 Schutz von Familie und Ehe Die Ehe war von alters her Ausdruck einer auf Dauer angelegten Partnerschaft als Grundlage einer Familie. Sie schuf die wirtschaftlichen und emotionalen Voraussetzungen für die Erziehung von Kindern, für Solidarität der Ehegatten im Krankheitsfall und für Versorgung im Alter durch die erwachsen gewordenen Kinder. Ehe, Sexualität und Familie bildeten eine Einheit, die der sozialen Stabilisierung der Gesellschaft zugute kam. Die medizinische Entwicklung und die Sozialgesetzgebung in den letzten Jahrzehnten haben tief in die lange untrennbare Einheit von Ehe, Sexualität und Familie eingegriffen und vorher fest gefügte Wertvorstellungen in Frage gestellt. Neue Methoden der Geburtenregelung haben gelebte Sexualität ohne die Konsequenz von Schwangerschaften in großem Umfang möglich gemacht und die Beziehung zwischen Ehe und Familie, aber auch zwischen Ehe und Sexualität gelockert. Die Sozialgesetzgebung hat mit der Einführung umlagefinanzierter Solidarsysteme (gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) den wirtschaftlichen Nutzen der Kinder vergesellschaftet, die Kinderkosten aber größtenteils bei den Eltern belassen. Damit kam es zu einer massiven wirtschaftlichen Degradierung der Familie mit allen sich daraus ergebenden ideellen Folgen. Der im Grundgesetz verankerte Schutz der Familie wurde faktisch ausgehebelt und bis heute nicht wieder hergestellt. Die wirtschaftliche Abwertung der Familie und gleichzeitige Aufwertung der Erwerbstätigkeit durch die Sozialgesetzgebung gefährden die Qualität der Kindererziehung mit ihren langfristigen Auswirkungen und sind eine schwere Belastung für die Zukunft der Gesellschaft. Besonders ist zu beachten, dass die Förderung der Ehe heute nicht mehr unbedingt der Familie als Gemeinschaft von Eltern und Kindern zugute kommt, da Ehe auch ohne Kinder möglich ist und auch zunehmend bewusst praktiziert wird. Eine auf Nachhaltigkeit zielende Gesellschaftspolitik muss die Besserung der familiären Erziehungsbedingungen anstreben und darf sich folglich nicht mehr in erster Linie an der wie auch immer gearteten Partnerschaft orientieren, sondern am Vorhandensein von Kindern. Wenn aber Familie wieder attraktiver wird, dann wird auch die Ehe als deren Grundlage wieder erstrebenswerter werden. Das ödp-Konzept: * Die bestehende Diskriminierung der Eltern im Sozial- und Steuerrecht ist konsequent abbauen, wie es das Grundgesetz fordert (vgl. Kapitel II 1.1 bis 1.7). Eine besondere Förderung von Familien gegenüber Kinderlosen ist dann nicht erforderlich. * Die Ehe ist weiter gemäß dem Auftrag des Grundgesetzes zu schützen. Allerdings muss die bestehende Förderung der Ehe im Sozialrecht und Steuerrecht so umgestaltet werden, dass sie schwerpunktmäßig dem Schutz der Familie dient. * Gleichgeschlechtliche, eheähnliche Verbindungen dürfen nicht diskriminiert werden. Allerdings sehen wir das Vorhandensein einer Mutter und eines Vaters als Basis für das Kindeswohl als vorrangig an. * Das Ehegattensplitting, das besonders jenen Eltern hilft, die die Betreuung ihrer Kinder in der Vergangenheit selbst übernommen haben oder dies gegenwärtig tun, ist solange beizubehalten, wie eine Honorierung der Erziehungsleistung in der Familie nicht erfolgt. III Leben schützen - von Anfang bis Ende III 1 Gentechnologie und Medizin - ihre Chancen und Gefahren Der wissenschaftliche Fortschritt hat neue Chancen eröffnet und zugleich immer neue ethische Fragen aufgeworfen. Nie aber brachte die Hoffnung, menschliches Leid zu lindern, zugleich so große Gefahren mit sich wie einige Methoden der Gentechnik. Der gesunde, nach Plan konstruierte Mensch, der an seinen vorbestimmten Platz gesetzt wird, rückt immer mehr in den Bereich des Machbaren. Damit zeichnet sich eine völlig neue Dimension der Machtausübung von Menschen über andere Menschen ab, der wir ethisch bei weitem nicht gewachsen sind. Jeder Fortschritt der Medizin und der Biologie ist deshalb daran zu messen, ob er mit den humanistisch-christlichen Werten, der Menschenwürde und den rechtsstaatlichen Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft vereinbar ist. So wie die Menschheit in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts ohne echte Debatte und bewusste gesellschaftliche Entscheidung in das lebensgefährliche Abenteuer Atomkraft geschlittert ist, so sind wir heute ohne wirkliches Problembewusstsein in eine weit reichende Veränderung unserer biologischen Existenzbedingungen hineingeraten. Die Forderungen nach einer Aufweichung heute noch bestehender Gesetze zum Schutz des Lebens, zB in der Diskussion über Embryonenforschung oder Sterbehilfe, werden stets mit dem Ziel der Vermeidung schweren menschlichen Leids begründet. Zwar ist das Ziel zu begrüßen, aber auch hier heiligt der gute Zweck nicht jedes Mittel. Vielmehr geraten wie in allen ethischen Fragen auch in der Bioethik unterschiedliche Werte in Konflikt miteinander: Die Vermeidung von Leid auf der einen Seite - Würde und Lebensschutz für Menschen von Anfang bis Ende andererseits. Dabei muss klargestellt werden, dass die Polarisierung humanistisch-christliche Ethik contra biotechnologischer Fortschritt ebenso wenig zielführend ist wie die Abqualifizierung kulturell gewachsener Werte als ideologische Scheuklappen. Dies zeichnet sich auch für den Bereich des Klonens menschlichen Lebens (s.u.) und der Präimplantationsdiagnostik ab: Am Anfang geht es um die Vermeidung schwerster Krankheiten, am Ende steht vielleicht das Designer-Baby und eine nach dem jeweiligen Zeitgeschmack entworfene Menschheit. Es kann auch nicht darüber hinweggesehen werden, dass für den Bereich der Genforschung massive materielle Interessen den Lauf der Dinge bestimmen: Krankenversicherungen werden bei Vertragsabschlüssen versuchen, individuelle Krankheitsrisiken zu erfassen, auszuschließen oder mit hohen Zusatzprämien zu belegen. Auch Arbeitgeber könnten ein Interesse daran haben, die biologische Konstitution von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu kennen. Ganz zu schweigen von der alten Utopie mancher Machthaber, eine Ideal-Bevölkerung zu züchten. Das ödp-Konzept: * Die ödp tritt dafür ein, alle Verfassungen, vom Land über den Bund bis hin zu einer künftigen EU-Verfassung mit klar eingrenzenden Aussagen zur Bioethik auszustatten. * Die verfassungsrechtliche Rahmensetzung für die Entwicklung der Medizin und Biotechnologie ist eine der wichtigsten politisch-gesellschaftlichen Aufgaben am Anfang des neuen Jahrhunderts. Neben der Würde des Menschen von Anfang an, muss das Verbot des Klonens menschlichen Lebens und das Verbot der Keimbahnmanipulation Verfassungsrang bekommen. * Möglichkeiten der modernen medizinischen Verfahren, die gegen die Würde einzelner Menschen verstoßen, dürfen nicht zugelassen werden. Das gilt für die gesamte Lebenszeit von der Zeugung bis zum natürlichen Tod. III 2 Die Bedrohung des Erbguts Die Forschung am tierischen und menschlichen Erbgut hat einen enormen Fortschritt gemacht, als erkannt wurde, dass bestimmte Eigenschaften auf bestimmten Gen-Bausteinen angesiedelt sind. Es steht zu erwarten, dass die Forderungen nach gezielten Eingriffen in das Erbgut zur Korrektur krankhafter oder einfach nur unerwünschter Anlagen in der Keimzelle immer lauter werden. Bereits jetzt wird in einigen Ländern die Selektion praktiziert, bei der menschliche Embryonen mit unerwünschten Eigenschaften abgetötet werden. Beim reproduktiven Klonen erzeugt man durch Übertragung von Zellkernen Embryonen und lässt sie zu genetisch identischen Individuen heranwachsen. Um erfolgreich einen Klon herzustellen, werden Hunderte von Fehlschlägen und ein hoher Prozentsatz von Fehlgeburten und Missbildungen in Kauf genommen. So lange es um Tierversuche geht, ist diese Quälerei ein Problem des Tierschutzes. Die künstliche Herstellung menschlicher Embryonen und deren Verbrauch haben jedoch noch weiter reichende Dimensionen: sie verstoßen gegen die Menschenwürde. Beim therapeutisches Klonen werden Stammzellen gewonnen, indem durch Übertragung von Zellkernen (dh eigene Zellkerne werden gegen Zellkerne potenzieller Gewebe- und Organempfänger/innen ausgetauscht) menschliche Embryonen erzeugt werden. Mit solchen totipotenten (dh zur gesamten menschlichen Entwicklung geeigneten) Zellen werden Versuche gemacht mit dem Ziel, Ersatzgewebe und ganze Organe zu züchten, die nach der Übertragung auf den/die Empfänger/in keine oder nur geringe Abstoßungsreaktionen hervorrufen. Für die erzeugten Embryonen bedeutet dies den Tod. Bei der Forschung mit nicht-embryonalen (adulten) Stammzellen werden zB aus dem Knochenmark erwachsener (adulter) Menschen oder aus dem Nabelschnur-Inhalt Neugeborener Stammzellen gewonnen, um damit (wie aus embryonalen Stammzellen) Gewebe und Organe zu therapeutischen Zwecken herzustellen. Auch von diesem Zweig der modernen medizinischen Forschung sind ähnliche (nach Ansicht vieler Forschender sogar bessere) Ergebnisse für die Therapie heute unheilbarer Erkrankungen zu erwarten, wie von der verbrauchenden Forschung mit embryonalen Stammzellen. Wenn durch vorgeburtliche Selektion und Manipulation des Erbgutes der Wille heute lebender Menschen den kommenden Generationen aufgezwungen wird, ist dies ein schwerer Verstoß gegen die Grundwerte unserer Zivilisation. Unser Wissen über das komplexe Zusammenspiel unserer Gene und über ihre Wechselwirkungen mit der heutigen und künftigen Mitwelt ist gering. Deshalb ist jede Manipulation am Erbgut von Menschen, Tieren und Pflanzen gefährlich und nicht zu verantworten. Eine Untersuchung des Erbmaterials eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Erbkrankheiten bzw die Wahrscheinlichkeit für bestimmte Erkrankungen eines Menschen vorherzusagen. Jeder Mensch hat aber ein Recht auf die Selbstbestimmung über Informationen, die nur ihn betreffen. Jedes Wissen über seine erblichen Anlagen bleibt in allen Phasen seiner Existenz sein besonderes Eigentum. Aus diesem Wissen darf niemandem ein Nachteil erwachsen. In Bezug auf seine genetische Situation hat jeder Mensch auch ein Recht auf Nicht-Wissen. Das ödp-Konzept: * Die Aussicht, vielleicht in Zukunft schwere Krankheiten heilen zu können und menschliches Leid zu mildern, rechtfertigt nicht das Abtöten lebensfähiger menschlicher Embryonen. Auch die massiven materiellen Interessen von Versicherungen und Pharmaindustrie dürfen nicht dazu führen, diesen elementaren Grundsatz aufzugeben. Ebenso inakzeptabel ist das Argument, Deutschland müsse nachziehen, wenn in anderen Ländern bereits Embryonen zum bloßen Material degradiert werden. * Das Klonen von Menschen ist als eine neue und besonders gravierende Form der Fremdbestimmung von Menschen über Menschen mit dem Prinzip der Menschenwürde unvereinbar und daher zu verbieten. * Das strenge deutsche Embryonenschutzgesetz wurde durch eine Stichtagsregelung und die schon einmal erfolgte Verschiebung aufgeweicht. Es ist in seinen Grundzügen wiederherzustellen und für die gesamte EU eine ähnliche Gesetzeslage zu schaffen. * Die Herstellung (Zeugung) menschlicher Embryonen einzig für die Verwendung in der Forschung oder in der Medizin ist grundsätzlich abzulehnen. Der Import von Embryonen und embryonalen Stammzellen ist zu verbieten. * Die Forschung mit adulten Stammzellen, die von zustimmungsfähigen, erwachsenen Menschen zur Verfügung gestellt werden, ist zu verstärken. Die freiwillige Konservierung der Nabelschnur ist zu ermöglichen, um hocheffektive Therapien zu fördern. * Ein strenger genetischer Datenschutz muss durch weitreichende Gesetze garantiert werden. Dies gilt insbesondere für das Arbeits- und Versicherungsrecht. Alle über eine Person - gleich zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise - gewonnenen genetischen Daten gehören dieser Person. Ausnahmen sind nur zur Verfolgung und Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Klärung wichtiger familienrechtlicher Fragen zulässig. Solche Ausnahmen bedürfen der gesetzlichen Regelung. * Die Beachtung des Grundsatzes der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung (informierte Zustimmung) betroffener Personen ist bei allen medizinisch-biologischen Handlungen sicherzustellen. Forschung an entmündigten oder nicht einwilligungsfähigen Personen ist nur dann zulässig, wenn diese einen eindeutigen individuellen Nutzen erwarten können oder wenn es sich um die Auswertung ohnehin anfallender Daten handelt. * Genetisch bedingte Krankheiten dürfen nicht vom allgemeinen Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. III 3 Präimplantationsdiagnostik (PID) Bei diesem Verfahren werden außerhalb des Mutterleibs (in vitro) gezeugte Embryonen auf Erbkrankheiten oder andere Defekte getestet. Dazu entnimmt man dem Embryo eine Zelle, die sich in diesem frühen Lebensstadium zu einem eigenständigen Menschen entwickeln kann, obwohl sie von dem Embryo getrennt wird (Totipotenz). Durch die Untersuchung wird die Zelle jedoch zerstört. Ziel der PID ist es, nur einwandfreie Embryonen der Mutter einzupflanzen und alle anderen zu verwerfen. Bei der Selektion ist die Tötung erkrankter Embryonen also gewollt. Unvermeidlich ist, dass bei der Untersuchung auch über den dann ausgewählten Embryo umfangreiche genetische Daten gewonnen werden. Die PID bedeutet also einen Schritt hin zum gläsernen Menschen. Das hat zur Folge, dass die Geburt eines nicht vorgeprüften Kindes als immer weniger normal und akzeptabel empfunden werden könnte. Ein behindertes Kind zu bekommen, wird möglicherweise als fährlässig-asoziales Verhalten bewertet werden und dazu führen, die Betroffenen aus der gesellschaftlichen Solidarität auszuschließen. Das oft gehörte Argument, durch PID ließen sich Spätabtreibungen wegen Behinderung des Kindes vermeiden, trifft nur in extrem eingeschränktem Maß zu, weil PID nur bei der In-vitro-Fertilisation möglich ist und außerdem die meisten Spätabtreibungen nicht wegen einer genetisch bedingten Behinderung des Fötus vorgenommen werden. Eine Erlaubnis zur PID könnte den gesellschaftlichen Zwang fördern, die natürliche Befruchtung mehr und mehr durch die In-vitro-Fertilisation zu ersetzen und den Gen-Check des Embryos von Eltern als Routine-Untersuchung zu verlangen! Eine umfassende Gefährdung der gesellschaftlichen Position von Menschen mit Behinderung wäre die ebenso fatale wie zwangsläufige Folge dieser Entwicklung. Das ödp-Konzept: * Im menschlichen Embryo ist von Anfang an, das heißt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle der gesamte Mensch angelegt. Deshalb ist der menschliche Embryo von Anfang an als Subjekt zu verstehen und darf niemals zum bloßen Material erniedrigt werden. * Die Präimplantationsdiagnostik zur Selektion genetisch erwünschter Embryonen ist mit der Würde des Menschen und mit dem grundsätzlichen Lebensrecht, das auch Menschen mit Behinderung einschließt, nicht vereinbar und daher zu verbieten. * Die Entnahme von Stammzellen aus dem Embryo muss verboten bleiben, ebenso der Import solcher Zellen aus dem Ausland und die Forschung damit. III 4 Schutz der Ungeborenen Leben zu schützen ist für uns Ökologische Demokraten oberstes politisches Ziel. Lebensschutz ist für uns nicht teilbar. Deshalb setzen wir uns für den Schutz des ungeborenen Lebens ein. Das Bundesverfassungsgericht hat Mindestforderungen für den Lebensschutz festgelegt. Abtreibungen sind grundsätzlich rechtswidrig. Straffreiheit liegt nur bei der medizinischen oder kriminologischen Indikation vor. Der Staat wird verpflichtet, den realen Lebensbedingungen entgegenzuwirken, die zu Schwangerschaftskonflikten führen: materielle Not, Ausbildungsnachteile, Wohnungsnot, Mietvertragskündigung usw. Das Nebeneinander von Erziehungs- und Berufstätigkeit muss erleichtert werden; auch öffentliche und private Einrichtungen wie Schulen, Rundfunk und Fernsehen haben eine Schutzaufgabe für das ungeborene Leben. Väter müssen in die Pflichtberatungen miteinbezogen werden. Es wird für Dritte strafbar, Schwangeren in Konfliktsituationen den nötigen Beistand zu versagen oder sie zur Abtreibung zu drängen. Eine Abtreibung im Konfliktfall bleibt für die Schwangere nach Pflichtberatung trotz Rechtswidrigkeit straffrei, so dass die Grenzen der strafrechtlichen Möglichkeiten deutlich werden und die Frau eine echte Gewissensentscheidung treffen kann. § 219 (1) StGB ist ernst zu nehmen: Die Beratung hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen.... Dabei muss der Frau bewusst sein, dass das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat. Die Grenzen des Strafrechtes werden dadurch deutlich, dass eine Abtreibung im Konfliktfall für die Schwangere nach Pflichtberatung trotz Rechtswidrigkeit straffrei bleibt, denn die Frau ist neben dem abgetriebenen Kind selbst oft das Opfer, da sie häufig von ihrem Partner und der Gesellschaft im Stich gelassen wird und unter den Folgen der Abtreibung lebenslang zu leiden haben kann. Festzustellen bleibt, dass es in Deutschland, einem der reichsten Länder der Erde, nach wie vor an Solidarität mit schwangeren Frauen und ungeborenen Kindern fehlt. Kinder zu haben ist zum Armutsrisiko Nr. 1 geworden. So erfolgen die meisten Abtreibungen heute, trotz Abschaffung der sozialen Indikation 1995 aus Angst vor einem bevorstehenden sozialen Abstieg. Diese Angst wird dann oft aus medizinischer Sicht als Gesundheitsgefährdung der Mutter gewertet. Dem im Grundgesetz garantierten besonderen Schutz der Familie steht leider eine die Familie diskriminierende Sozial- und Steuergesetzgebung gegenüber. Diese ist dringend zu korrigieren, nicht zuletzt, um die hohe Zahl der Abtreibungen aus sozialer Not heraus zu vermeiden. Dabei spielt das starke Wohlstandsgefälle zwischen Eltern und Kinderlosen eine erhebliche Rolle. Es senkt die Bereitschaft, ein ungeplantes Kind anzunehmen. Die Politik hat dafür zu sorgen, dass eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit durch Schwangerschaft nicht mehr entsteht. Hier ist auf folgende Zusammenhänge noch einmal hinzuweisen: Durch das bestehende Rentenrecht wurde die Kindererziehung zu einer Leistung gemacht, von der die Gesamtgesellschaft, auch die Gruppe der Kinderlosen, profitiert. Somit besteht ein Anspruch auf Gegenleistung, in Form einer finanziellen Anerkennung der Kindererziehung. Daher sind familienpolitische Rahmenbedingungen, die Kindererziehung ihrem unentbehrlichen gesellschaftlichen Wert entsprechend behandeln, damit keine wirtschaftliche Not, auch kein wirtschaftliches Gefälle gegenüber Kinderlosen entsteht, der wirksamste Weg, Abtreibungen zu verhindern. Das ödp-Konzept: * Schwangeren in Konfliktsituationen ist umfangreiche und konsequente familiäre, soziale, seelische und finanzielle Hilfe im Rahmen differenzierter Hilfsmodelle zu leisten. * Konkrete Maßnahmen: Erziehungsgehalt, Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen an die tatsächlichen Kosten, angemessene Berücksichtigung der elterlichen Erziehungsleistung bei den umlagefinanzierten gesetzlichen Versicherungen (Näheres in Kapitel II). * Das Pflichtberatungsgesetz ist so auszugestalten, dass Beratungen wirksam auf den Schutz des ungeborenen Lebens zielen und Schwangeren in Konfliktsituationen entsprechende Alternativen im Rahmen dieser Modelle eröffnet werden. * Über die Erkenntnisse der modernen Embryologie und mögliche Komplikationen und Spätfolgen von Abtreibungen (Post-Abortion-Syndrom) ist breit zu informieren. * Über Verhütungsmaßnahmen muss aufgeklärt werden. Dabei darf sich Aufklärung an Schulen nicht nur auf biologische Vorgänge beschränken, sondern muss auch zwischenmenschliche Beziehungen und das Ja zum Kind thematisieren. * Wie es das Embryonen-Schutzgesetz bereits festschreibt, dürfen bei in-vitro-Fertilisationen nur so viele Eizellen befruchtet werden, wie tatsächlich in die Gebärmutter eingebracht werden sollen. Einen größeren Vorrat einzufrieren, ist unzulässig. Menschliche Embryonen sind auch in der Petri-Schale uneingeschränkt zu schützen. * Adoptionen und Annahme von Pflegekindern sollen besser gefördert werden. Neu einzuführen ist die Möglichkeit der Adoption von Embryonen, die bereits aus künstlicher Befruchtung hervorgegangen sind und die der Mutter nicht mehr eingesetzt werden. * Die pränatale Diagnose (PND) zur Feststellung einer Behinderung soll nur mit intensiver Beratung der Eltern und ausschließlich mit dem Ziel einer pränatalen (dh der Geburt vorausgehenden) oder perinatalen (dh den Zeitpunkt der Geburt des Kindes begleitenden) Therapie erfolgen. Nach vorgeburtlicher Vorsorgeuntersuchung darf wegen einer festgestellten Behinderung des Kindes kein Druck auf Schwangere zur Abtreibung ausgeübt werden. Kosten-Nutzen-Analysen zB von Krankenkassen lehnen wir entschieden ab. Ebenso verbietet sich eine Abtreibung auf Grund des Geschlechts eines Kindes. * Die Ärzteschaft ist juristisch von einem allmählich entstehenden Zwang zu entlasten, der von ihnen eventuell unter Schadensersatzanspruch die Garantie für ein gesundes Kind verlangt und die pränatale Diagnose zur Routineuntersuchung macht. * Spätabtreibungen, bei denen - nach pränataler Diagnose - behinderte Kinder bis zum 9. Monat abgetrieben werden, lehnen wir ab. Die embryopathische Indikation (bei Behinderung des Kindes) wurde zu Recht abgeschafft, weil sie grundsätzlich eine Diskriminierung behinderten Lebens bedeutete. In der Praxis wurde nun allerdings klammheimlich die abgeschaffte embryopathische Indikation in die medizinische integriert, der zu Folge die unabweisliche Gefährdung des Lebens der Mutter eine Abtötung des Fötus in jedem Entwicklungsstadium rechtfertigt. Allein die Erklärung der Mutter, das erwartete, behinderte Kind bedeute für sie eine unzumutbare Belastung im Sinne einer existenziellen Bedrohung von Leib und Leben, ist als unzulässige Ausweitung der medizinischen Indikation zu werten. III 5 Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden Die Diskussion darüber, ob und ab welchem Zeitpunkt das menschliche Leben beginnt sowie die Frage nach der Würde dieses Lebens findet seine Parallele in der Debatte um die Sterbehilfe. Auch hier hat der technische und medizinische Fortschritt sehr viel Positives bewirken können. Allerdings sehen wir heute auch die Kehrseiten. So ist die Grenze des Lebens heute nicht mehr in jeder Situation eindeutig festlegbar. Ein Rahmen ist deshalb erforderlich, der in rechtlicher und ethischer Hinsicht das Feld absteckt für das, was erlaubt sein soll. Dazu ist eine breite Diskussion und Auseinandersetzung notwendig, die das Sterben von Menschen enttabuisiert und als das wahrnehmen hilft, was es tatsächlich ist: eine gesellschaftliche Realität, die wir nicht ändern können. Angesichts von Leid und Schmerz erscheint das Leben manchem auf bestimmten Wegen verkürzbar und verkürzenswürdig und es fällt schwer, auf Grund der Individualität der Situationen verbindliche Vorgaben zu formulieren, die auch von Betroffenen akzeptiert werden können, die den negativen und bitteren Erfahrungen innerhalb eines Menschenlebens jeglichen Sinn absprechen. Gerade die Betreuung Sterbender findet in unserem Gesundheitswesen nicht ausreichend Berücksichtigung, Zeit für individuelle Zuwendung fehlt oft. Einsamkeit und finanzielle Nöte lassen Ängste aufkommen. Das demographische Ungleichgewicht tut ein Übriges, dass alten und kranken Menschen das Gefühl vermittelt wird, sie könnten der Gesellschaft zur Last fallen. Solche Entwicklungen müssen korrigiert werden. Andererseits versprechen Heilmethoden eine scheinbar beliebige Verlängerung des Lebens. Die Frage nach der Sterbehilfe muss beides im Blick haben. Beides ist prinzipiell abzulehnen. Auch im Alter und angesichts unheilbarer Krankheit ist menschliches Leben nicht verfügbar. Der Mensch darf sich kein Verfügungsrecht über Leben und Sterben anmaßen. Aktive Sterbehilfe widerspricht sowohl dem Auftrag der Ärzte zu heilen als auch dem grundsätzlichen Recht auf Leben. Ihre Zulassung könnte Druck auf Kranke ausüben. Bei der aktiven Sterbehilfe wird der Tod bewusst herbeigeführt (zB durch Giftinjektion), obwohl der Patient oder die Patientin zu diesem Zeitpunkt nicht von selbst sterben würde. Zum Teil geschieht dies auch ohne Wissen des/der Betreffenden, wenn diese/r nicht mehr entscheidungsfähig ist. Die passive Sterbehilfe beurteilen wir anders. Die Medizin hat viele Techniken entwickelt, um Lebensfunktionen aufrecht zu erhalten, die ohne den dauerhaften Einsatz von Geräten erlöschen würden. So wird oft gegen den Willen der/des Betroffenen Leben verlängert, obwohl keine Aussicht auf Genesung besteht. In einzelnen Fällen kann eine Entscheidung über künstlich lebensverlängernde Maßnahmen erforderlich sein. Die passive Sterbehilfe begleitet mit lindernden Maßnahmen (Palliativmedizin) den natürlichen Vorgang des Sterbens. Dabei wird auf Techniken der künstlichen Lebenserhaltung verzichtet, die in erheblichem Ausmaß dauerhaft auf Apparate und andere medizinische Hilfe angewiesen wären. Durch die Angebote der ambulanten und stationären Hospizarbeit wurde in den letzten Jahren die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen entschieden verbessert. Das ödp-Konzept: * Wir lehnen aktive Sterbehilfe sowohl mit als auch ohne Wissen und Einverständnis der/des Betroffenen ab. Alle Maßnahmen, die das Leben gezielt beendigen, sind strafrechtlich zu verfolgen. * Töten auf Verlangen und Hilfe zur Selbsttötung sind Straftatbestände. * Alle Bemühungen, unheilbar Kranke durch lindernde Maßnahmen in ihrem Sterben zu begleiten, sind zu fördern. * Differenzierte Patientenverfügungen oder eine Generalvollmacht in den Händen von Angehörigen oder anderer Personen des Vertrauens die einen Verzicht auf den massiven Einsatz künstlich lebensverlängernder Maßnahmen zum Ausdruck bringen, sind zu beachten. Die Zwischenschaltung eines Konsils kann erforderlich sein, um dem Missbrauch von Stellvertreterentscheidungen vorzubeugen, besonders, wenn keine Patientenverfügung vorhanden ist. * Die Ausstellung einer Patientenverfügung darf nicht zur Pflicht gemacht oder mit Vorteilen oder Nachteilen zB in Pflegeheimen oder bei Versicherungen verknüpft sein. * Ambulante, auch ehrenamtliche Hospizdienste und Hospize müssen flächendeckend ausgebaut werden und für ihre Tätigkeit ausreichende öffentliche Förderung durch Bund und Länder erhalten. * Die Möglichkeiten der Palliativmedizin (Symptomkontrolle, Schmerzlinderung) sind optimal zu nutzen. * Die Kompetenz in der Palliativmedizin muss in Krankenhäusern und bei Hausärztinnen und Hausärzten sowie beim Pflegepersonal wesentlich verbessert werden. IV Verantwortlich wirtschaften und sinnvolle Arbeitsplätze schaffen IV 1 Verantwortlich wirtschaften mit der Ökologisch-Sozialen Marktwirtschaft Die bisherige Wirtschaftspolitik - Wachstum um jeden Preis - ist gescheitert. Sie zerstört unsere natürliche und soziale Umwelt. Wer das Leben auf diesem Planeten erhalten will, muss bei wirtschaftlichen Entscheidungen ökologischen und sozialen Erfordernissen den Vorrang geben. Nur eine Wirtschaftsweise, die zu einer ökologischen Gleichgewichts- und Kreislaufwirtschaft führt und sich in die Kreisläufe der Natur einfügt, kann auf Dauer bestehen. Deshalb streiten wir für eine Wirtschaftspolitik, die nicht kurzsichtiges Gewinnstreben, sondern Nachhaltigkeit zum Ziel hat. Eine bestandsfähige ökologische Wirtschaft setzt die nicht erneuerbaren Rohstoffe möglichst so ein, dass sie wiederverwendet werden können; von erneuerbaren Ressourcen verbraucht sie nicht mehr, als sich erneuern können. Die menschliche Arbeitskraft muss von Steuern und Abgaben entlastet werden, um die Arbeitslosigkeit wirkungsvoll abzubauen. Im Gegenzug müssen Produkte entsprechend ihrem Rohstoffverbrauch und ihrer Umweltbelastung (zB gesellschaftliche und ökologische Folgeschäden durch Herstellung und Verbrauch) belastet werden. Nur durch ehrliche Preise kann die zerstörerische Verschwendung beendet werden. Dazu wird die Arbeitskraft aller gebraucht. In unserer Marktwirtschaft genügen wenige neue Rahmenbedingungen, um den Übergang zu einer ökologischen Wirtschaft zu erreichen. Wir wollen den Unternehmen und Menschen möglichst viel Entscheidungsfreiheit lassen und nur dann zu Ge- und Verboten greifen, wenn die marktwirtschaftlichen Anreize nicht ausreichen. Da sich immer nur wenige Menschen aus Idealismus richtig verhalten, wollen wir die Rahmenbedingungen der Wirtschaft so verändern, dass sich ökologisch richtiges Verhalten lohnt und unökologisches Verhalten umso teurer wird, je schädlicher es ist. Der Übergang von der bisherigen Wirtschaftsweise zu einer Ökologisch-Sozialen Marktwirtschaft muss langfristig angelegt sein und nicht von entsprechenden Maßnahmen in anderen Ländern, wie den USA oder Japan, abhängig gemacht werden. Deutschland hat aufgrund seiner Wirtschaftskraft eine besondere Verantwortung. IV 1.1 Die Steuerreform für Arbeit und Umwelt Steuern und Abgaben werden bislang in unzureichendem Maß nach ökologischen und arbeitsmarktpolitischen Notwendigkeiten erhoben. Auch muss unsere Energieversorgung innerhalb von rund 20 Jahren auf regenerative Energien umgestellt werden. Wir treten daher für eine umfassende, schrittweise Umweltsteuerreform ein. Die extrem hohen Abgaben und Steuern auf legale Arbeitsstunden sind ökologisch und ökonomisch unsinnig. Arbeit ist zu entlasten und Energieverbrauch und Rohstoffverbrauch zu belasten. Damit wird legale Arbeit bezahlbar und Schwarzarbeit weniger attraktiv. Vor allem Dienstleistungen (Pflege, Krankenhaus, Kindergarten), aber auch Forschung und Entwicklung erhalten Auftrieb. Gleichzeitig entstehen Anreize zur Energieeinsparung. Hohe Preise für Energie, Rohstoffe und Schadstoffemissionen gefährden nicht den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern setzen Entwicklungen zu umweltfreundlichen Produktionsweisen in Gang, die in Zukunft allein konkurrenzfähig sein werden. Renommierte wirtschaftswissenschaftliche Institute wie das Deutsche Institut für Wirtschaft (DIW Berlin) oder auch Fachleute der Universität Osnabrück haben entsprechende Konzepte durchgerechnet und den doppelten Nutzen für Arbeitsmarkt und Umwelt bestätigt. Deutschland kann sich dadurch einen wichtigen Wettbewerbsvorsprung - im richtigen Sinne von Wettbewerb - auf den Weltmärkten verschaffen. Denn die Gesellschaft, die schon jetzt die kommenden Probleme Energie- und Rohstoffverknappung löst, hat bei Eintritt der Knappheit bereits angewandte und erprobte Techniken zur Verfügung. Das ödp-Konzept Wir schlagen eine Steuerreform in zwei Teilen vor, die gleichzeitig verwirklicht werden sollen: * 1. Die Steuerreform für Arbeit und Umwelt Auf den Verbrauch jeglicher nicht erneuerbarer Primärenergie (vor allem Kohle, Gas, Öl, Atomenergie) wird zunächst eine Steuer von 0,25 Cent/kWh erhoben. Die Steuer soll jährlich um 0,25 Cent/kWh steigen, so dass sie in zwanzig Jahren 5 Cent/kWh beträgt. Dieser Teil soll aufkommensneutral sein. Die Aufkommensneutralität für Unternehmen wird dadurch erreicht, dass die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung im Umfang der Energiesteuern gesenkt werden. So werden die Lohnkosten geringer, was die Einstellung von Arbeitnehmern erleichtert. Andererseits tragen auch solche Unternehmen zur Sozialversicherung bei, die Arbeitskräfte wegrationalisieren und Massenarbeitslosigkeit mitbewirken, oder die als Schadstoffverursacher für Krankheiten und Invalidität mitverantwortlich sind. Auch bilden die Energiesteuern einen Anreiz, mit Energie sparsam umzugehen. Nur für den aufkommensneutralen Teil der Steuerreform gilt: Unternehmen, die nachweisen, dass sie mehr Steuern auf Primärenergie zahlen, als sie von der Steuerentlastung auf den Faktor Arbeit profitieren, sollen von dem Differenzbetrag einen jährlich sinkenden Anteil zurück bekommen. Bei den Privathaushalten wird die Aufkommensneutralität durch eine Senkung der Mehrwertsteuer erreicht. So bleibt die Gesamtbelastung durch Verbrauchssteuern unverändert. Es besteht aber zusätzlich ein Anreiz, Energie einzusparen. * 2. Steuern zur Förderung der schnellen Energiewende Da die notwendige schnelle Wende zugunsten erneuerbarer Energien durch den ersten Teil der Steuerreform allein nicht mehr erreichbar ist, sollen zusätzliche Abgaben auf nicht erneuerbare Energieträger erhoben werden. Sie sollen im ersten Jahr ebenfalls 0,25 Cent/kWh betragen und über 20 Jahre hinweg jährlich um den gleichen Betrag steigen. So ergibt sich auch hier nach 20 Jahren eine Steuer von 5 Cent/kWh. Diese Steuern sind nicht aufkommensneutral, da sie der Finanzierung von Investitionen zugunsten erneuerbarer Energiequellen dienen. Um zusätzliche Belastungen für Personen ohne oder mit geringem Einkommen (ALG II-Empfänger, Kinder, Studenten, Kleinrentner) zu vermeiden, sind als Ausgleich Leistungen wie das ALG II, Kindergeld und Bafög zu erhöhen. * Die Umweltsteuern beider Teile der Reform werden umso geringer, je weniger nicht erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Wenn die Umstellung auf erneuerbare Energien voranschreitet, wird bei den Beiträgen zur Sozialversicherung eine Deckungslücke entstehen. Das ist ein Problem, das erst in vielen Jahren auftreten wird. Wir halten es aber für lösbar, sofern die Probleme unserer Energieversorgung gelöst werden. * Als weitere Umweltsteuern werden zB eingeführt: eine Besteuerung des Flugverkehrs, insbesondere des Flugtreibstoffs, eine Flächenversiegelungsabgabe (im Rahmen einer zu erneuernden Grundsteuer), verstärkte Besteuerung der gesundheitsschädlichen Genussmittel Alkohol und Tabakwaren. IV 1.2 Ergänzung der Wirtschaftsordnung um die ökolo- gische Dimension Sparsamkeit, Dezentralität und Eigenverantwortung sind Organisationsprinzipien der Ökologisch Sozialen Marktwirtschaft. Ökologisches Denken im wirtschaftlichen Bereich beginnt bereits bei der Definition von Begriffen. Wirtschaftswachstum, das auf Kosten von Mensch und Natur stattfindet, hat nichts mit positiv, optimistisch oder Aufschwung zu tun. Fortschritt im ökologischen Sinne ist die Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Technologien, die gesellschaftlichen und ökologischen Nutzen bringen und die Zukunft sichern. Ebenso müssen die Begriffe Wettbewerbsfähigkeit bzw Konkurrenzfähigkeit neu definiert werden. In Zukunft müssen solche Produkte und Verfahren konkurrenzfähig sein, die möglichst wenig Energie und Rohstoffe verbrauchen, Arbeitsplätze sichern und die Umwelt möglichst nicht belasten. Das ödp-Konzept * Das pauschale Staatsziel stetiges und ausreichendes Wirtschaftswachstum darf nicht länger gelten. Vielmehr ist eine Entwicklung der Wirtschaft in qualitativer Hinsicht anzustreben, so dass mit immer weniger Ressourcenverbrauch und drastisch geringeren Emissionen eine höhere Lebensqualität erreicht wird. * Die Stabilitätskriterien von Maastricht und Amsterdam (Stabilitätspakt) sind strikt einzuhalten. * Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist den unveränderbaren Grundrechten hinzuzufügen. * In der Industrie muss es zu einer weitreichenden Produktionsumstellung kommen. Besonders umweltgefährdende Produktionen und Erzeugnisse müssen verboten werden. * Weitere umweltpolitische Instrumente sind zu entwickeln und einzuführen, wie zB Garantieverlängerung für Gebrauchsgüter, Ausdehnung der Gefährdungshaftung, Verpflichtung zur Rücknahme von Einwegverpackungen in Verbindung mit einer Pfandpflicht, Mithaftung der Auftraggeber bei Giftstoffen und - wie in Japan bereits üblich - statistischer (nicht nur naturwissenschaftlicher) Kausalitätsnachweis bei Schadensersatzklagen gegen Schadstoffverursacher. * Die bisherige volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ist um eine ökologische und soziale Komponente zu erweitern. So ist das Bruttoinlandsprodukt um Kosten, wie zB die der Verkehrsunfälle oder die umweltbedingter Krankheiten, und von Umweltschäden aller Art zu vermindern. Auf diese Weise ist die Messgröße Inlandsprodukt zum Ökoinlandsprodukt weiterzuentwickeln. * Wirtschaft und Staat sind zu entflechten (siehe Kapitel V 1). * Klein- und Mittelbetriebe entsprechen den Forderungen nach Dezentralität und Eigenverantwortung eher als Großkonzerne. Staatliche Förderung muss daher der mittelständischen Wirtschaft gelten; Monopole sind durch eine strengere Kartellgesetzgebung zu verhindern. IV 1.3 Öffentliche Haushalte im Gleichgewicht Der ständig steigende Finanzbedarf der öffentlichen Haushalte ist eine der Hauptursachen des Zwangs zum Wirtschaftswachstum und seiner verheerenden Folgen. Nicht nur ökologisch leben wir auf Kosten kommender Generationen, auch finanziell lassen wir unseren verschwenderischen Lebensstil großenteils von unseren Kindern bezahlen, indem wir die Staatsverschuldung (von Bund, Ländern und Gemeinden) auf unverantwortliche Höhen anwachsen lassen. Die bequeme Politik des Schuldenmachens ist zu beenden. Alle Ausgaben des Bundes und der Länder, auch notwendige Ausgaben im sozialen und im ökologischen Bereich, müssen auf lange Sicht aus laufenden Einnahmen oder aus zuvor angesammelten Rücklagen finanziert werden. Hilfe für die Schwachen ist nur sozial, wenn sie aus der eigenen Tasche der helfenden Generation kommt. Wer den Schwachen nur gibt, was er den noch Schwächeren, nämlich den kommenden Gene- rationen, durch Schuldenmachen wegnimmt, der macht nicht Sozialpolitik, sondern eine egoistische Politik der Wahlgeschenke. Wer die Politik des ständigen nicht hinterfragten Wirtschaftswachstums verurteilt, weil sie die Lebensgrundlagen zerstört, darf die ökologische Wende nicht mit Schulden finanzieren, sondern muss die notwendigen Opfer bringen. Eine grundlegende Reform des Einkommenssteuerrechts ist überfällig. Bestrebungen, den Einkommensteuertarif zu senken, ohne dass eine entsprechende Gegenfinanzierung aufgezeigt wird, halten wir in der derzeitigen Lage der öffentlichen Haushalte für unsolide. Vorrangig ist vielmehr das Ziel zu verfolgen, Steuerschlupflöcher im derzeit geltenden Recht zu schließen und so die Besteuerung des Einkommens wieder auf eine gerechtere und durchschaubare Basis zu stellen. Im Rahmen der dadurch erfolgten Verbreiterung der Bemessungsgrundlage kann der Einkommensteuertarif abgesenkt werden, wobei auch eine Entlastung der unteren Einkommen angestrebt werden soll. Das ödp-Konzept * Langfristig fordern wir das grundsätzliche Verbot der Nettokreditaufnahme. Bei Nettokreditaufnahme zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts müssen Bundesbank und eine 2/3-Mehrheit des Bundestags zustimmen. * Antizyklische Haushaltspolitik besteht immer in der Bildung von Rücklagen in Zeiten der Hochkonjunktur und in Mehrausgaben aus diesen Rücklagen in Zeiten der Konjunkturschwäche. * Vereinfachung des unübersichtlichen Steuerdschungels und Abbau der zahlreichen direkten und indirekten Subventionen im Rahmen der Steuerreform für Arbeit und Umwelt. * Bekämpfung der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs. * Bekämpfung der Verschwendung von Steuermitteln durch öffentliche Verwaltungen. Aufnahme eines entsprechenden Straftatbestands in das Strafgesetzbuch. * Reduzierung der Ausgaben für Rüstung und militärische Forschung. Streichung der Subventionen für die Atomwirtschaft und Atomforschung. IV 1.4 Das Ende des billigen Öls (Schnelle Energiewende durch Steuern auf fossile Energieträger als eine sich selbst abschaffende Umstellungsfinanzierung) Da seit langem weit weniger Öl- und Gasvorkommen neu entdeckt werden als wir an diesen Energien verbrauchen, gehen die Vorräte allmählich zu Ende. Deshalb ist in den nächsten beiden Jahrzehnten mit hohen Preissteigerungen bei diesen Energien zu rechnen. Das wird ihren Einsatz im bisherigen Umfang unmöglich machen. Um schwerwiegende Folgen für unsere Wirtschaft zu verhindern, und um erhebliche Klimaveränderungen und die verstärkte Nutzung der Atomenergie zu vermeiden, muss unsere Energieversorgung innerhalb von rund 20 Jahren auf regenerative Energien umgestellt werden. Das ist möglich, wenn gleichzeitig alle Wege zur Energieeinsparung genutzt werden. Um dies zu erreichen, wird zusätzlich zu den in Kapitel IV 1.1 beschriebenen Steuern auf fossile und atomare Energieträger eine Abgabe erhoben, die jährlich um 0,25 Cent pro kWh Primärenergie steigt. Zugleich werden die Subventionen der konventionellen Energieträger (Kohle, Steuerbefreiung von Flugbenzin und Uran / Plutonium, Rückstellungen und Begrenzung der Haftpflicht bei den AKW) zurückgefahren. Soweit dem geltende Verträge entgegenstehen, muss versucht werden, diese entsprechend abzuändern. Die so eingesparten und eingenommenen Gelder werden folgendermaßen verwendet: * 1. Abbau der Benachteiligung von erneuerbaren Energien und von Energiespartechniken. Durch die jahrzehntlange Förderung der konventionellen Energieträger in Milliardenhöhe ist bei der Erforschung und Markteinführung von erneuerbaren Energien und Energiespartechniken ein erheblicher Nachholbedarf entstanden, der umgehend beseitigt werden muss, wenn die Energiewende in den nächsten beiden Jahrzehnten kommen soll. Deshalb müssen hier Forschung, Entwicklung, Markteinführung und Marktdurchdringung vorübergehend unterstützt werden. Das schließt auch den nötigen Umbau des Stromnetzes und den Bau von Spitzenlastkraftwerken auf der Basis von erneuerbaren Energien ein. Um auszuschließen, dass dauerhaft unwirtschaftliche Verfahren subventioniert werden, soll die Markteinführung und Marktdurchdringung nur für solche Energiegewinnungsverfahren gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Förderung bereits wirtschaftlich sind oder durch die geförderte Markteinführung wirtschaftlich werden. Für andere Verfahren muss geprüft werden, ob die Wirtschaftlichkeit innerhalb einer präzise überschaubaren Zeit erreicht werden kann. Die Forschung kann sich dagegen auf beliebige Verfahren erstrecken. * 2. Durch die erhöhten Energiepreise steigen die Kosten der Energieverbraucher, die diese aber durch Energieeinsparungen weitgehend ausgleichen können. Hierfür sind Investitionen nötig. Damit sie schnell genug getätigt werden können, werden zinsbegünstigte Kredite bereitgestellt. Da die Energiepreise in naher Zukunft stark steigen werden und zusätzlich die oben genannten Abgaben auf die fossilen Energieträger kommen, werden einige erneuerbare Energien bald rentabel werden. Damit entfallen die genannten Abgaben in dem Maß, wie die fossilen Energieträger durch erneuerbare ersetzt werden. Die mit der Energiesteuer verbundene Sonderbelastung für Personen ohne oder mit geringem Einkommen (Kinder, Studenten, Sozialhilfeempfänger ua) sind durch entsprechende Ausgleichszahlungen zu kompensieren (Erhöhung von Kindergeld, Bafög, Sozialhilfe ua). In ein bis zwei Jahren beginnen die Ölquellen der Welt zu versiegen, spätestens 2010 wird die weltweite Ölförderung ihr Maximum (Peak Oil) erreicht haben, um danach stetig zu sinken. Gleichzeitig steigt der Ölkonsum. Neben dem Ölfördermaximum ist der Klimawandel die zweite unmittelbare Krise, die weltweite Auswirkung auf alle Lebensbereiche haben wird. Das ödp-Konzept * Nationale Ebene: Überwindung der Öl- und Gasabhängigkeit durch die Entwicklung und Umsetzung von Energiesenkungsplänen auf allen politischen Ebenen (EU, Deutschland, Bundesländer) mit dem Ziel, drastische Energieeinspar- sowie Effizienzmaßnahmen einzuleiten mit dem langfristigen Ziel, mehr CO2 zu binden als zu erzeugen. * Kommunale Ebene: Initiierung von lokalen Energiewendeinitiativen als Bottum-Up-Bewegungen mit dem Ziel, Autonomie und Widerstandsfähigkeit im Hinblick auf die Folgen des Ölfördermaximums zu stärken und den Kohlenstoff-Fußabdruck stetig zu verkleinern. Lokale Autonomie soll erreicht werden durch mehr und mehr lokales Wirtschaften, lokale Ernährung, lokale Energieversorgung oder die Förderung der Selbstversorgung. IV 2 Sinnvolle Arbeitsplätze durch Umweltschutz schaffen Die Begründung für das wirtschaftliche Wachstum lautet seit vielen Jahren dass man Arbeitsplätze schaffen müsse. Gleichzeitig werden viele Menschen aber durch Rationalisierungsmaßnahmen von ihren Arbeitsplätzen verdrängt. Rationalisierung muss künftig nicht darin bestehen, Energie und Rohstoffe einzusparen, wobei gleichzeitig weniger Schadstoffe, Abgase, Abwässer und Müll produziert werden. Durch die Steuerreform für Arbeit und Umwelt wird es möglich, menschliche Arbeitskraft für sinnvolle Aufgaben auch dort rentabel einzusetzen, wo sie bisher zu teuer war. Arbeitsplätze werden entstehen, weil langlebige Güter in den meisten Fällen arbeitsintensiv sind, weil Energiesparen, Wiederverwendung und Umweltschutzmaßnahmen Arbeit schaffen. Neue Produktionsformen müssen dem einzelnen Arbeitsplatz wieder einen befriedigenden Sinn geben. Die ökologische Wende schafft Arbeitsplätze! IV 2.1 Arbeitsplätze und Vermögensbildung durch Beteiligungslöhne Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg ist ein weiteres Mittel, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Es werden damit Verteilungskämpfe entschärft, die Vermögen breiter verteilt, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen verbessert und arbeitschaffende Investitionen erleichtert. Auch führt kostenbewusstes Mitdenken zur ökologisch wertvollen Verminderung des Energieverbrauchs und Materialverbrauchs. Die Vereinbarung von Beteiligungslöhnen und investiver Gewinnbeteiligung durch die Tarifpartner ist daher vom Gesetzgeber durch steuerliche Vergünstigungen zu fördern. IV 2.2 Arbeit gerecht verteilen Vieles deutet darauf hin, dass Vollbeschäftigung im Sinne der ersten Nachkriegsjahrzehnte nicht mehr zu erreichen sein wird. Darin liegt auch eine Chance für ein sinnerfüllteres Leben. Eine generelle Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit hat auf jeden Fall positive Züge, weil so mehr Zeit für Familie, Weiterbildung, Kultur sowie soziales und kulturelles Engagement zur Verfügung steht. Die Fortsetzung des heutigen Zustandes - Stress und Überlastung auf der einen Seite der Gesellschaft und Arbeitslosigkeit auf der anderen - ist hingegen nicht hinnehmbar. Gerade auf diesem zentralen Gebiet erfordert die Gerechtigkeit die Bereitschaft zum Teilen. Das ödp-Konzept: * Verkürzung der Wochenarbeitszeit auch ohne vollen Lohnausgleich. * Vielfältiges Angebot von Teilzeit-Arbeitsplätzen und Arbeitsplatzteilung auf allen Ebenen, insbesondere auch im öffentlichen Dienst, gegebenenfalls durch ein Gesetz, das eine Quote für Teilzeitarbeit vorschreibt, zB 10 Prozent der Arbeitsplätze. * Erprobung von abgesicherten Sabbatjahrmodellen (befristeter Ausstieg aus dem Erwerbsleben mit und ohne Weiterbildungsangeboten). * Obligatorischer, schrittweiser Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand bei reduzierter Wochenarbeitszeit, aber ohne gravierende Einbußen bei der Altersversorgung. IV 3 Die Globalisierung - der Global Marschall Plan Es ist ökologisch unmöglich, dass alle der mehr als 6 Milliarden Menschen, die derzeit auf der Erde leben, Ressourcen im selben Pro-Kopf-Ausmaß verbrauchen, wie heute die Menschen in Europa oder Nordamerika. Noch viel weniger ist es möglich, dieses Niveau des Verbrauchs auf zukünftige Generationen auszuweiten. Die einzige Alternative ist die nachhaltige Entwicklung dieser Welt, statt weiterhin einer Wachstumsideologie zu vertrauen, die am Ende ein Feld der Verwüstung hinterlässt. Die Global Marshall Plan Initiative hat eine Alternative entwickelt, ein durchführbares, finanzierbares Modell für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben der Völker in einer lebenswerten Welt. Die Initiative geht zurück auf eine Idee des früheren amerikanischen Vizepräsidenten Al Gore in seinem Buch: Wege zum Gleichgewicht - Ein Marshall Plan für die Erde. Am 16. Mai 2003 wurde die Idee von Vertretern etlicher Nichtregierungsorganisationen wie dem Club of Rome, dem Club of Budapest, BUND, Attac und anderen aufgegriffen. Am 11. Oktober 2003 schließlich stellten mehrere Persönlichkeiten, darunter Franz Alt und Ernst Ulrich von Weizsäcker in der Stuttgarter Erklärung die Global Marshall Plan Initiative vor. Nach dem Zweiten Weltkrieg haben die USA im Rahmen des Marshallplans Westeuropa Aufbauhilfe geleistet, die zu unserem heutigen Wohlstand in der Bundesrepublik Deutschland entscheidend beigetragen hat. Mit einem globalen Marshallplan soll - so das Ziel - weltweit die Armut überwunden, die Umwelt geschützt, demokratische Gesellschaftsordnungen etabliert und ein neues weltweites Wirtschaftswunder erreicht werden. Die Grundlage ist eine weltweite Ökologisch Soziale Marktwirtschaft. Der Global Marshall Plan verfolgt die Ziele, die sich im Jahr 2000 die Vereinten Nationen bei ihrem Millenniums-Gipfel für das Jahr Jahr 2015 gesetzt haben: * Halbierung der Zahl der Menschen, die unter extremer Armut und Hunger leiden, * Grundschulbildung für alle Kinder, * Gleichstellung der Frauen im Besonderen im Bereich der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Beteiligung und der Bildung, * Verminderung der Kindersterblichkeit um 2/3, * Verbesserung der Gesundheit der Mütter, * Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und andere Krankheiten, * Verbesserung des Umweltschutzes und die Sicherung ökologischer Nachhaltigkeit, * Halbierung der Anzahl der Menschen, die keinen Zugang zu gesundem Trinkwasser haben, * globale Partnerschaft für Entwicklung. Um die Ziele zu erreichen sind zusätzlich 100 Mrd. US$ jährlich notwendig. Da die nationalen Haushalte nicht weiter belastet werden sollen ist daran gedacht, neue Finanzierungsquellen zu erschließen. Dafür fordert die ödp zur Finanzierung des Global Marshall-Plans die Besteuerung globaler Finanztransaktionen (Tobin-Steuer) und die Terra-Abgabe (Abgabe auf den grenzüberschreitenden Handel). Eine Terra-Abgabe wäre auch ein Anfang für einen fairen Welthandel und ein gerechtes Welt-Steuersystem. Nicht alle Firmen können sich nämlich an der Globalisierung beteiligen. Manche sind zB aufgrund ihrer Produkte auf bestimmte Regionen angewiesen. Diejenigen jedoch, die global agieren, verschaffen sich Wettbewerbsvorteile, indem sie sich nationalen Standards und Steuerpflichten entziehen. Den Nationalstaaten entgehen auf diese Weise Steuereinnahmen, die sie anderweitig kompensieren müssen. Eine Terra-Abgabe von 0,35 Prozent bis 0,5 Prozent auf den Welthandel würde die Produkte kaum verteuern, wäre aber der Anfang von mehr Gerechtigkeit. Der Global Marshall Plan verlangt, frühere Fehler beim Einsatz von Entwicklungshilfe zu vermeiden. Es müssen kurzsichtige wirtschaftliche und machtpolitische Interessen sowohl in den Geberländern als auch in den Nehmerländern ausgeschaltet werden. Korruption ist zu bekämpfen. Man will streng nach dem Prinzip der Subsidiarität vorgehen. Vor allem soll auf eine öffentliche Ausschreibung der Programme unter Nichtregierungsorganisationen Wert gelegt werden. Damit wird eine gesunde Konkurrenz gefördert und die Mittel nach der besten Kosten-Nutzen-Relation eingesetzt. Vorrangig sollen Projekte gefördert werden, die die unternehmerische Aktivität der Menschen vor Ort zB mit Krediten, vor allem Kleinkrediten, unterstützen. Wissen und Fertigkeiten sollen an eine möglichst große Zahl von Einheimischen und nicht an eine kleine Elite vermittelt werden. So will man Hilfe zur Selbsthilfe geben. Umweltschutz kann in den Entwicklungsländern nur dann verlangt werden, wenn gleichzeitig die Armut gelindert wird. Denn wer ums Überleben kämpft, sieht in erster Linie sich und seine Familie und nicht die Umwelt. Manche Entwicklungsländer haben nur deshalb wirtschaftliche Vorteile, weil der Umweltschutz dort keine Rolle spielt. Es sollen deshalb zwar Projekte gefördert werden, die Wohlstand bringen, im Gegenzug wird aber verlangt, dass ökologische und demokratische Standards eingehalten werden wie die des Umweltprogramms der Vereinten Nationen - UNEP und die Kernstandards der Internationalen Arbeitsorganisation - ILO. Der Einsatz der Mittel kann von den Vereinten Nationen, deren Organisationen und Programmen koordiniert und überwacht werden. Mit dem Global Marshall Plan soll die Idee einer Welt in Balance verwirklicht werden. Die ödp ist der Global Marshall Plan Initiative beigetreten. Das ödp-Konzept: Verwirklichung des Global Marshall Plans * Schuldenerlass für die ärmsten Länder, wenn diese ernsthafte Anstrengungen zur Beseitigung der Schuldenursachen unternehmen. * Internationale Handelsabkommen dürfen nicht die Rechte von Staaten und Staatenverbünden begrenzen, ihre eigenen Finanzmärkte selbst zu kontrollieren und zu steuern. * Entscheidungen internationaler Organisationen, die die globale Entwicklung beeinflussen, sollen offen und transparent sein und allen interessierten und betroffenen Personen und Gruppen zugänglich werden. Die Welthandelsorganisation WTO, eine der einflussreichsten Organisationen mit einem dichten Netz von Beziehungen und der Möglichkeit Strafen zu verhängen, muss als Partner in ein System eingebunden werden, das Handelsregeln mit ökologischen, sozialen und kulturellen Standards verknüpft. IV 3.1 Verschmutzungs-Zertifikate und der Handel mit Verschmutzungsschäden Mit dem Emissionsrechtehandel sollen die im Kyoto-Protokoll 1997 festgelegten Klimaschutzziele erreicht werden: die Treibhausgasemissionen sollen vermindert und die Erderwärmung verlangsamt werden. Die Industriestaaten haben sich verpflichtet, ihre Treibhausgase bis 2012 (gegenüber 1990) um durchschnittlich 5,2 Prozent zu reduzieren. Im internationalen Rahmen haben sie allerdings die Möglichkeit, sich ihre Wälder als Kohlenstoffspeicher anrechnen zu lassen. Auch kann ein Land von anderen Ländern, die mehr als ihr Soll erfüllen, Emissionszertifikate erwerben oder sich entsprechende Investitionen in Entwicklungsländern auf das Reduktionsziel anrechnen lassen. Bis 2008 haben verschiedene osteuropäische Länder ihre Einsparverpflichtung zwar mehr als erfüllt, das aber nur, weil die Wirtschaft dort zusammengebrochen ist. Die USA haben das Protokoll zwar unterschrieben aber nicht ratifiziert. Sie haben seitdem sogar mehr Treibhausgase produziert. Auch Australien, und Schwellenländer wie China und Indien sind keine Verpflichtungen eingegangen. Emissionsrechtehandel findet innerhalb der EU seit 2005 statt und umfasst die Stromerzeugung sowie einige Industriebereiche wie Zementherstellung oder die Stahlindustrie. Er regelt, wie viel CO2 Unternehmen in den einzelnen Ländern emittierten dürfen und wie viel sie einsparen müssen. Schaffen sie die Einsparungen nicht, müssen sie zusätzliche Zertifikate auf dem Markt zukaufen. Allerdings werden die Zertifikate bis zum Jahr 2012 großzügig kostenlos zugeteilt. Das ödp-Konzept: * Der Handel mit Emissionsrechten wird auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn weltweit stattfindet und tatsächliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Anreize zur Einsparung schädlicher Emissionen bietet. * Vorhandene Wälder sollten keine Emissionsrechte begründen. IV 3.2 Tobin-Steuern Die Tobin-Steuer, die von dem Ökonomie-Nobelpreisträger James Tobin vorgeschlagen wurde, ist eine spezielle Umsatzsteuer auf alle internationalen Devisengeschäfte. Sie ist konzipiert, kurzfristige Spekulationen auf Währungsschwankungen und andere internationale Devisengeschäfte, die nur minimalen Gewinn einbringen und deshalb mit sehr großen Summen betrieben werden, weniger profitabel zu machen und damit zu unterbinden. Der schnellen Ausbreitung von Währungskrisen würde entgegengewirkt. Die Tobin-Steuer würde auch das Waschen von illegal erwirtschaftetem Geld und die Steuerflucht erschweren. Die Höhe kann zwischen 0,05 Prozent und 1 Prozent schwanken. Die Tobin Steuer müsste allerdings weltweit eingeführt werden, da sich sonst die Spekulanten in ein einziges Land zurückziehen und von dort aus agieren könnten. - Die eingenommenen Gelder wären zur Finanzierung von Entwicklungshilfe oder für Maßnahmen zum Umweltschutz etwa im Rahmen des Global Marshall Plans zu verwenden. Das ödp-Konzept: * Deutschland muss sich für die internationale Einführung der Tobin-Steuer einsetzen. * Die Einnahmen aus der Tobin-Steuer sollen zur Umsetzung des Global Marshall Plans eingesetzt werden. IV 3.3 Internationaler Finanzmärkte In welch hohem Maß die internationalen Finanzmärkte miteinander verwoben sind, hat die Finanzkrise und Bankenkrise gezeigt, die seit 2007 um sich greift. Es wurden Risiken in Wertpapiere verpackt, womit die Banken neue Formen der Geldbeschaffung fanden. Die Gewinne waren zunächst riesig aber noch größer war die Gier Aller, der Banken, der Manager aber auch der Anleger, noch höhere Gewinne zu erzielen. Spätestens jetzt, da viele Groß- aber auch viele Kleinanleger Geld verloren haben, Banken nur noch mit staatlicher Hilfe überleben können, renommierte Firmen in Gefahr sind, pleite zu gehen und die Steuerzahler auf der ganzen Welt zur Kasse gebeten werden, ist es an der Zeit, Regeln für die internationalen Finanzmärkte zu schaffen. Das ödp-Konzept * Die internationalen Kapitalmärkte sind strengen Regeln zu unterwerfen und zu überwachen. * Die Tätigkeit von Spekulationsfonds (zB Hedge-Fonds) muss in Zukunft genau geregelt und kontrolliert werden. * Wir brauchen eine europäische Börsenaufsichtsbehörde. * Die Haftung von Banken bei nicht sorgfältiger oder gar irreführender Anlageberatung ist zu erweitern. Anlageberater dürfen nicht auf Provisionsbasis arbeiten! * Je höher die Zinsen einer Geldanlage sind, desto höher ist in der Regel das Risiko. Das muss wieder klar gemacht werden! IV 3.4 EU-Quellensteuer Obwohl inzwischen eine starke Vereinheitlichung des Finanzsystems in der EU besteht, werden Kapitaleinkommen (Zinsen, Dividenden ua) in den EU-Ländern noch sehr unterschiedlich besteuert. So gibt es zB in Luxemburg keine Kapitalertragssteuer. Dieser Zustand fördert Steuerhinterziehung durch Kapitalflucht innerhalb der EU. Es ist nicht hinzunehmen, dass sich auf diese Weise Kapitaleinkommen der Besteuerung entziehen können, während Erwerbseinkommen voll versteuert werden müssen. Das ödp-Konzept * Es ist weiterhin eine EU-weite gleich hohe Quellensteuer anzustreben und sicherzustellen, dass Kapitaleinkommen nicht geringer besteuert werden als Erwerbseinkommen. V Gesellschaft und Staat demokratisch gestalten. V 1 Einfluss begrenzen - Politik und Wirtschaft trennen. Die Demokratie braucht stetiges Engagement von Frauen und Männern aus allen Generationen und Schichten der Bürgerschaft, ständige Erneuerung und die Korrektur von Fehlentwicklungen, weil sonst diejenigen sich politische Ämter und Einflussnahme verschaffen, die nicht der Allgemeinheit dienen, sondern dem eigenen Geldbeutel. Um dem entgegenzuwirken, dass sich mehr und mehr Menschen von politischer Willensbildung und aktiver Beteiligung abwenden, aber auch um die Leistungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit der demokratischen Institutionen zu stärken, will die ödp eine Reihe von Reformen einleiten. In der Verflechtung von Politik und Wirtschaft sieht die ödp ernst zu nehmende Gefahren für die Demokratie und für das Gemeinwohl. Durch Beraterverträge, Aufsichtsratsposten und Firmenspenden sind politische Mandatsträger heute vielfach mächtigen Gruppen und deren eigennützigen Interessen verpflichtet. Darunter leiden die Glaubwürdigkeit, die Sachorientierung und die Zukunftsfähigkeit aller demokratischen Institutionen. Dieser gefährlich starke Lobbyismus ist ebenso wie Korruption mit wirksamen direktdemokratischen Volksrechten zu bekämpfen. Das ödp-Konzept: Um Politik und Wirtschaft strikt voneinander zu trennen und um Interessenkonflikte zu vermeiden fordern wir: * Trennung von politischem Mandat und wirtschaftlicher Interessenvertretung. * Abgeordnete und Minister dürfen keine bezahlten Aufsichtsratsposten, Beraterverträge und ähnliche Verpflichtungen oder Tätigkeiten in der Wirtschaft übernehmen. * Abgeordnetenbestechung muss strafbar werden. * Einführung von Anti-Korruptions-Beauftragten in allen Behörden. * Einführung direktdemokratischer Instrumente nach dem Vorbild der Schweizer Verfassung (Obligatorische Volksentscheide, Revision repräsentativer Beschlüsse, Volksinitiativen). V 2 Parteien- und Politikerfinanzierung neu regeln Parteispendenskandale, schwarze Kassen im Ausland und zweifelhafte Herkunft der Gelder machen eine Neuregelung der Parteienfinanzierung zwingend erforderlich. Wir brauchen auch hier transparente Strukturen. Die ödp hat sich verpflichtet, Firmenspenden grundsätzlich nicht anzunehmen. Nur so kann Politik unabhängig bleiben und dem Gemeinwohl dienen. Das Volk kann sich kaum durch Volksvertreter repräsentiert fühlen, die sich durch Sonderrechte über das Volk stellen. Die Vergütung der Volksvertreter muss ihren Aufgaben angemessen sein und ihre Unabhängigkeit sichern. Daraus haben sie wie alle Bürgerinnen und Bürger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Ihre besondere staatliche Altersversorgung ist zu streichen. Das ödp-Konzept: * Parteispenden von Firmen und Großorganisationen an politische Parteien und Wählervereinigungen sind zu verbieten, um die Käuflichkeit von Parteien zu verhindern. * Begrenzung der Spenden von natürlichen Personen an Parteien auf 10000 Euro pro Jahr (Verheiratete 20000 Euro). Dies gilt insbesondere auch für die Weiterleitung von Diäten und Aufwandsentschädigungen der Mandatsträger an ihre Parteien. * Es ist durch entsprechende Vorschriften sicherzustellen, dass auch unentgeltliche Zuwendungen von Sachmitteln in den Rechenschaftsberichten der Parteien entsprechend ihrem Verkehrswert als Spenden ausgewiesen werden und den Einschränkungen zur Annahme von Spenden für Parteien unterliegen. * Die Position sonstige Einnahmen in den Rechenschaftsberichten darf nicht weiter der Verschleierung unrechtmäßiger Parteieinnahmen dienen. Daher sollen künftig alle Einnahmen ab einem Betrag von 500 Euro in den Rechenschaftsberichten einzeln mit ihrer Herkunft aufgeführt werden. Die Position sonstige Einnahmen darf insgesamt nicht mehr als 5 Prozent der Gesamteinnahmen einer Partei ausmachen. * Politiker müssen künftig bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften zur Parteienfinanzierung strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Neben empfindlichen Geldbußen soll durch das Bundesverwaltungsgericht in schweren Fällen insbesondere die Aberkennung des Rechts zur Bekleidung öffentlicher politischer Ämter verhängt werden können. * Künftig soll der Bundesrechnungshof überwachen, dass die Parteien die gesetzlichen Finanzierungsvorschriften einhalten. Er soll hierzu die gleichen Kompetenzen zur unangemeldeten Akteneinsicht wie die Steuerfahndung haben und aufgedeckte Verstöße zur Anklage bringen können. * Es ist eine klare Trennungslinie zwischen den parteinahen Stiftungen und ihren Mutterparteien zu ziehen, so dass die Stiftungen nicht als indirekte staatliche Finanzierungsquelle der Parteien dienen können. Nur unter dieser Bedingung ist eine (reduzierte) öffentliche Förderung der Stiftungen weiterhin akzeptabel. * Vergütungen für gewählte Repräsentanten (Abgeordnetendiäten, Aufwandsentschädigungen, Zuschüsse an Fraktionen usw.) dürfen nur entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung geändert werden. Zu erstattende Auslagen sind wie allgemein üblich zu belegen. Das Recht auf Berufsausübung ist zu wahren, die Einkünfte daraus müssen veröffentlicht und der allgemeinen Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterworfen werden. * Die Gehälter der Regierungsmitglieder sollten am Ende der Wahlperiode im öffentlichen Gesetzgebungsverfahren für die ganze folgende Periode festgelegt werden. Weitere Einkommensteile wie steuerfreie Dienstaufwendungspauschalen, Diäten und steuerfreie Kostenpauschale aus einem parallelen Abgeordnetenmandat sind ersatzlos zu streichen. Das staatliche Übergangsgeld ist auf höchstens ein Jahr zu begrenzen. * Die Mehrfach- und Überversorgung (Rentenansprüche, Übergangsgelder) von Politikern, die aus der aktiven Arbeit ausgeschieden sind, ist zu beschneiden. V 3 Demokratische Rechte ausbauen und schützen Menschen interessieren sich umso mehr für Politik, je mehr sie ihre Lebensbelange einbringen können, ernst genommen und daran beteiligt werden. In einer Zeit, da die etablierten Parteien das Vertrauen der meisten Bürger verloren haben, sind unbedingt weitere demokratische Mitwirkungsrechte notwendig. Die ödp fordert demokratische Rechte, die das Volk zum wirklichen Souverän machen. Nur das volle demokratische Selbstbestimmungsrecht aller Bürger garantiert ein demokratisches Gemeinwesen. Das ödp-Konzept: Direkte Demokratie auf Bundesebene ist wie folgt zu ermöglichen: * Volksinitiative: Mit 100.000 Unterschriften kann dem Bundestag ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. * Volksbegehren: Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Für dessen Erfolg müssen in sechs Monaten eine Million Unterschriften zusammenkommen. Im Anschluss folgt die Volksabstimmung. * Volksabstimmung: Hier entscheidet - wie bei Wahlen - die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Jeder Haushalt bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit wichtigen Informationen und allen Pro- und Contra-Argumenten. Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakultatives Referendum). Die o.a. erforderlichen Unterschriften müssen in offener Sammlung gesammelt werden dürfen, dh nicht ausschließlich durch Eintrag auf der Stadt- oder Gemeindebehörde. * Die Durchführung von Bürgerbegehren/-entscheiden auf kommunaler Ebene und von Volksbegehren/-entscheiden auf Landesebene ist wesentlich zu erleichtern bzw - wo diese Form der Mitbestimmung noch nicht eingeführt ist - zu ermöglichen. * Statt Vorabsprachen und machtpolitischer Vorgaben der Parteien bei der Wahl des Bundespräsidenten / der Bundespräsidentin fordern wir dessen/deren Direktwahl. Bürgermeister sind ebenfalls direkt zu wählen. * Die Amtszeit des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten auf maximal zehn Jahre (zwei Legislaturperioden) zu begrenzen. * Die gleichzeitige Tätigkeit von Politikerinnen und Politikern in Parlamenten und Regierungen muss ausgeschlossen werden, ebenso die gleichzeitige Wahrnehmung von politischen Mandaten und Funktionen in Wirtschaftsunternehmen oder Verbänden, sofern es sich nicht um eine Weiterführung der bisherigen Berufstätigkeit handelt. * Das pluralistisch orientierte Verhältniswahlrecht bei Bundes- und Landtagswahlen ist zu stärken, weil es am demokratischsten ist und neue politische Bewegungen zulässt. Kumulieren und Panaschieren muss bei Wahlen auf allen Ebenen Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit bieten, bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten zu bevorzugen. Die proportionale Verteilung von Mandaten - ohne 5 Prozent -Sperren und verzerrende Mandatsverteilung zB durch das Verfahren nach d’Hondt - muss gleiches Wahlrecht für alle herstellen. * Zur Vermeidung von Wahlbeeinflussungen sind Publikationen von Wahlumfragen und Wahlprognosen im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen zu verbieten (wie zB in England und in Frankreich). * Die Parlamente und die Regierungen in Bund und Ländern sind nachhaltig zu verkleinern. Der Bundestag soll höchstens 450 Abgeordnete haben. * Verbandsklagerechte für Natur-, Tier-, Umwelt-, Lebensrechts- und Verbraucherschutzverbände sind einzuführen. * Ein Gesetz ähnlich dem US-amerikanischen Freedom of Information Act, das den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf Einsicht in nicht personenbezogene Akten zu niedrigen Gebühren gewährt und die Informationspflicht der Behörden regelt, ist zu beschließen. * Die Einrichtung bzw Durchführung von Jugendparlamenten, Jugendbeiräten und Jugendbürgerversammlungen ist seitens der Kommunalpolitik zu fördern. * Minderjährige von 14 bis 18 Jahren können sich auf Antrag bis sechs Wochen vor der Wahl in die Wählerlisten eintragen lassen und sind dann wahlberechtigt. Die Zustimmung der Sorgeberechtigten ist dazu nicht erforderlich. * Die ödp setzt sich für die Einführung eines allgemeinen Wahlrechts ein, das allen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ab Geburt zuteil wird. Das Wahlrecht von Kindern unter 14 Jahren und von Jugendlichen unter 18 Jahren, die keinen Antrag auf Wahlteilnahme gestellt haben, wird treuhänderisch von den Sorgeberechtigten, also in der Regel den Eltern, ausgeübt. In Zeiten, in denen das Sorgerecht für ein Kind beim Jugendamt liegt, ruht das Wahlrecht. Bei zwei Sorgeberechtigten wird das Wahlrecht des Kindes von beiden zur Hälfte unabhängig voneinander ausgeübt. Um halbe Stimmen zu vermeiden, ist es vorstellbar, allen Wahlberechtigten zwei Stimmen zu geben. So können die Stimmen des Kindes zwei Sorgeberechtigten zugeordnet werden. * Zum Schutz der Demokratie gehört auch, Verfassungsfeinden von links und rechts massiv und ohne Zögern entgegenzutreten. Parteien, die sich zwar formal demokratisch geben, aber mit Extremisten sympathisieren und eine nicht-demokratische Ordnung anstreben, sind zu verbieten. * Solange die 5 Prozent -Klausel noch besteht, muss durch die Einführung eines Präferenzwahlsystems ein weiteres Demokratiedefizit beseitigt werden. Scheitert derzeit eine Partei an der 5 Prozent-Klausel, dann werden die eigentlich dieser Partei zustehenden Mandate auf die erfolgreichen Parteien umgelegt, ohne dass der Wähler der gescheiterten Partei hierauf Einfluss nehmen kann. Bei einem Präferenzwahlsystem legt der Wähler durch Nummerierung der Parteien auf dem Stimmzettel fest, in welcher Reihenfolge seine Stimme weitergegeben werden soll, falls die vom ihm bevorzugte Partei, dh die mit der niedrigeren Nummer, an der 5 Prozent -Hürde scheitern sollte. V 4 Schlanker Staat mit weniger Bundesländern Dezentralität und Subsidiarität machen Staaten effizient. Je mehr die Bürger im Bewusstsein Der Staat sind wir selbst entscheiden, umso besser wirtschaftet ihr Gemeinwesen. Doch Deutschland verschwendet, wie der Bund der Steuerzahler immer wieder aufzeigt, jährlich etwa 30 Milliarden Euro öffentliche Gelder. Der zentralistische Obrigkeitsstaat prägt immer noch die politischen Strukturen. Zentrale Wasserköpfe sind fast unantastbar - aber Gemeinden wurden massenhaft aufgelöst. Öffentliche Abgaben sind vielfach Willkür statt gerechte Entgelte. Die untaugliche Kameralistik macht das weitaus größte Unternehmen Staat undurchschaubar - obwohl jedes kleine Unternehmen ein aussagekräftiges Rechnungswesen haben muss. Verfassungs- und Verwaltungsgrundsätze wie Gewaltenteilung, Subsidiarität und Dezentralität stehen nur auf dem Papier. Rentenkassen werden geplündert. Eigeninteressen des Staatsapparats verhindern Effizienz. Zu viele Reglementierungen kosten jährlich zweistellige Milliardenbeträge. Niemand durchschaut das Chaos von Aufgaben- und Steuerhoheit, Kompetenzen, Zuschüssen und Subventionen, das jedes Unternehmen ruinieren würde. Der Erfolg des bayerischen ödp-Volksbegehrens Schlanker Staat ohne Senat war eine Wende. Aus Furcht vor einem neuen Volksentscheid hatte der bayerische Landtag sich selbst verkleinert. Weitere ödp-Initiativen unter dem Motto Gerecht sparen - auch an der Spitze greifen auf, was die große Bürgermehrheit will. Nur wirksame direkte Demokratie macht solche Schritte möglich. Sie sind daher auf allen Ebenen nötig, damit das Wuchern staatlicher Machtapparate und Überregulierung überwunden wird. Das ödp-Konzept: * Eine Neugliederung der Bundesländer ist anzustoßen. Volksbegehren und -entscheide werden die besten Lösungsmodelle ergeben: leistungs- und lebensfähige Länder, die auch historisch Gewachsenes berücksichtigen. In neuen größeren Bundesländern sollten zur Sicherung der demokratischen Ordnung Volksbegehren und Volksentscheide erleichtert sowie Ministerpräsidenten direkt gewählt werden. * Strikte Subsidiarität soll auch dafür sorgen, dass benachbarte Gebietskörperschaften über Ländergrenzen und Verwaltungsgrenzen hinweg zusammenarbeiten - damit zB Raumordnung, Nahverkehr, Müllentsorgung und kulturelle Angebote möglichst effektiv gestaltet werden. * Die Bundes- und Länderregierungen sind durch Zusammenlegung von Ministerien und Wegfall des Amtes der Parlamentarischen Staatssekretäre kostengünstiger und effizienter zu gestalten. * Sind innerhalb von sechs Monaten landes- und bundesweite Wahlen durchzuführen, so sind sie zur Kostenersparnis zusammenzulegen. * Kleinere Gebietskörperschaften dürfen nicht weiter zwangsweise aufgelöst werden. Sie sind in der Demokratie keine Filialen der Zentrale, sondern deren vorrangig autonome Basis. Die vorrangige Selbstverantwortung der Gemeinden, Kreise und Bezirke macht diese bürgernah, transparent und sparsam. Subsidiarität beseitigt auch teure Kompetenzvermengung zwischen verschiedenen Ebenen. * Was das Grundgesetz für die Bundesländer vorschreibt, muss für alle Ebenen gelten: Neugliederung von Gebietskörperschaften nur mit Bestätigung durch Bürgerentscheide. Die ödp fordert daher, dass Bürgerentscheide auch schon durchgeführte Auflösungen von Gebietskörperschaften revidieren können. * Das zentralistische System der Zuschüsse und Zuweisungen ist systematische Misswirtschaft. Subsidiarität ist sparsamer. Gemeinden, Kreise, Bezirke, Länder und Bund sollen daher im Einklang von Aufgaben- und Steuerhoheit jeweils die Abgaben erheben, die sie für ihre Aufgaben brauchen. So erledigen zB die Schweizer öffentliche Aufgaben besser und mit weniger Steuergeldern. * Statt mit Steuern (Abgaben ohne Zweckbindung) sollen öffentliche Leistungen - in dieser Rangfolge - möglichst mit Kostenerstattungen, Gebühren und Beiträgen abgegolten werden. Die Gleichwertigkeit der öffentlichen Leistungen und Abgaben bewirkt öffentliche und private Sparsamkeit. Sie schließt zudem aus, dass der Staat Märkte verfälscht und damit die Wirtschaftsleistung schwächt. V 5 Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und Korruption schützen Es gehört zu den ursprünglichen und zentralen Aufgaben des Staates, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Er hat das Gewaltmonopol. Er muss wirksam die Kriminalität bekämpfen. Die Freiheit der Person - eine der wichtigsten Verfassungsideen der Neuzeit - wird dort verfallen, wo Angst um Leben, Würde, Gesundheit und Eigentum die Menschen einschüchtert. Neben einer wertorientierten Erziehung in Familie und Schule, neben einer aktiven Sozialpolitik, die der materiellen und sozialen Verwahrlosung vorbeugt, ist deshalb auch eine gezielte Politik der Kriminalitätsbekämpfung erforderlich. Das ödp-Konzept: * Um die organisierte Kriminalität einzudämmen, müssen Polizei und Staatsanwaltschaft vor allem Einblick und Zugriff auf die Finanzaktionen der Tätergruppen haben. Wichtig ist ein umfassendes Zeugenschutzprogramm, damit das Eindringen der Ermittler in die Strukturen der Organisationen gelingt. Zunehmende Korrumpierung und Infiltration von Politik, Wirtschaft und Verwaltung erleichtern die Ausbreitung der organisierten Kriminalität. Dem muss durch geeignete Maßnahmen wie Abschöpfung illegaler Gewinne, konsequenter Ausschluss von Unternehmen, die Bestechungsgelder zahlen, von öffentlichen Aufträgen und Einsetzung von Antikorruptionsbeauftragten entgegengewirkt werden. * Die Kronzeugenregelung muss auf die Bekämpfung der gesellschaftszersetzenden Korruption ausgedehnt werden. * Um die individuelle Gewaltkriminalität einzudämmen, muss die friedliche Bewältigung von Konflikten das vorherrschende und intensiv geübte Verhaltensmodell werden - in den Medien, in der Schule, in der Familie und ebenso in der Politik. Parallel dazu sind jedoch die Strafen bei Anwendung körperlicher Gewalt (Vergewaltigung, Mord, schwere Körperverletzung) zu verschärfen. * Gerade auch bei rechtsextremistischen und ausländerfeindlichen Straftaten muss das Prinzip Null Toleranz durchgesetzt werden. Die Justiz muss personell so gut ausgestattet werden, dass die Täter schnell verurteilt werden können. Diese erzieherische Wirkung ist besonders bei jugendlichen Tätern wichtig. Dabei sollen erzieherische Auflagen, Wiedergutmachung und soziale Arbeit wenn möglich der Haftverbüßung vorgezogen werden. * Die so genannte Alltagskriminalität muss durch lokale Sicherheitsforen zum Thema in den Kommunen gemacht und in die Verantwortung aller gegeben werden. * Die Wahrnehmung von Unrecht muss geschärft, selbstsicheres, Schaden minderndes Verhalten muss gestärkt werden. Auch bei so genannten Bagatelldelikten ist die schnelle Verurteilung und Bestrafung des Täters wichtig, damit das Verfahren erzieherische Wirkung hat. * Die zunehmende Beschaffungskriminalität kann nur durch ärztlich kontrollierte Abgabe harter Drogen (und Ersatzstoffe, zB Methadon) an die schwer Suchtkranken eingedämmt werden. So wird dem Dealer die Gewinnmöglichkeit genommen und dem schwer Suchtkranken ein Weg aus der Kriminalität und in die Therapie ermöglicht. Gleichzeitig werden die Bürger damit vor der Beschaffungskriminalität geschützt. Die Freigabe von so genannten weichen Drogen lehnen wir ab. * Zur Pflege der inneren Sicherheit gehört auch die konsequente Bekämpfung aggressiver und gefährlicher Verhaltensweisen im Straßenverkehr, insbesondere durch ein Fahrverbot als Regelstrafe bei groben Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen. * Wir setzen uns konsequent für die Opfer von Straftaten ein zB durch verstärkten Täter-Opfer-Ausgleich und die Einführung eines Opfer-Anwaltes, um die rechtliche Stellung der Geschädigten zu stärken und den Opfern zusätzliche Sorgen und schmerzliche Erfahrungen vor Gericht zu ersparen. * Eine freiheitliche Demokratie darf nicht zulassen, dass religiöse Gefühle zB von Juden, Christen und Muslimen unter dem Deckmantel von Meinungs- und künstlerischer Freiheit erheblich verletzt werden können. Deshalb halten wir einen besseren Schutz religiöser Empfindungen vor Blasphemie in Bild und Wort für nötig. Die grobe Beschimpfung und Verhöhnung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen darf nicht nur wie bisher (vgl. § 166 StGB) zu ahnden sein, wenn sie den öffentlichen Frieden stört. * Die ödp unterstützt eine realistische und moderne Sicherheitspolitik. Das Gewaltmonopol des Staates erkennen wir ohne Vorbehalt an und verurteilen die Feindbildpflege mancher politischer Gruppen gegen Polizei und Justiz. V 6 Wertorientierung in der Medienpolitik Seichte Angebote, zynische Gewaltfilme, Pornographie, Verlust der Informationsqualität und Informationsvielfalt, Überforderung vor allem vieler Kinder durch Dauerberieselung und eine ständige Beeinflussung durch Konsumwerbung: So stellen sich große Teile unserer TV- und Medienlandschaft dar. Das ist nicht die erhoffte Vielfalt, die uns bei der Einführung des Privatfernsehens versprochen wurde. Wir setzen dieser Spirale der Niveausenkung eine Medienpolitik mit klarer Werteorientierung entgegen: Die gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft, notfalls die Gesetze verschärft werden. Ein hemmungsloser Marktliberalismus im Mediensektor geht auf Kosten der seelischen Gesundheit von Kindern und Erwachsenen. Die Würde des Menschen muss auch und gerade in den Medien gewahrt bleiben! Das ödp-Konzept: * Ein starkes, vom Quotenkalkül unabhängiges Fernseh- und Rundfunksystem ist zu erhalten bzw zu rekonstruieren. * Wir fordern den völligen Verzicht auf Werbung und Sponsoring in den öffentlich-rechtlichen Medien. Dafür müssen etwas höhere Gebühren, aber auch eine höhere Finanzierung aus Steuergeldern in Kauf genommen werden. * Der Einfluss der politischen Parteien auf die Rundfunkanstalten muss reduziert bzw abgestellt werden. Dies gilt für die Personalpolitik, die Programmaufsicht und die Gebührenfestsetzung. Die Rundfunkräte sind direkt vom Volk zu wählen. Dabei sind alle ihre Partei- und Verbandszugehörigkeiten anzugeben. * Die Mitglieder der Rundfunkräte sind künftig aus allen gesellschaftlichen Ebenen und geschlechterparitätisch vom Volk zu wählen, um den Parteieneinfluss auszuschalten. * Die Medienbildung in Schulen und Weiterbildungseinrichtungen muss weiter forciert werden; insbesondere über Manipulationsgefahren und -techniken soll informiert werden. Die Resistenz gegen Manipulationen muss eingeübt werden. * Grundsätzliches Werbeverbot in Kindersendungen. * Verbot Gewalt verharmlosender Inhalte in Rundfunk, Fernsehen und Internet. * Alle in Deutschland tätigen Internetanbieter sind zu verpflichten, rechtswidrige Inhalte von ihren Seiten und Servern fern zu halten. V 7 Einwanderung und Integration V 7.1 Menschen anderer Herkunft bestmöglich integrieren Aus Deutschland sind im Laufe der Geschichte nicht nur immer viele Menschen ausgewandert, es hat auch zu allen Zeiten Zuwanderung und Integration gegeben. Jüngste Beispiele waren die Millionen von deutschen Kriegsflüchtlingen aber auch die Aufnahme vieler Arbeitskräfte, die während der Zeit des deutschen Wirtschaftsbooms vorwiegend aus der Türkei und anderen Staaten Europas angeworben wurden und die heute auch in zweiter und dritter Generation bei uns leben. Wir bekennen uns ausdrücklich zu deren Bleiberecht. Nur ein weltoffener Staat ist als Lebens-, Wirtschafts- und Forschungsstandort attraktiv. Die Arbeitskraft der Menschen anderer Herkunft ist für viele Bereiche in Deutschland, wie zB die Industrie, die Landwirtschaft, die Gastronomie und die Pflegebranche von großem Nutzen. Daneben schaffen die Zugewanderten auch selbst immer wieder neue Arbeitsplätze (vgl. zB Hunderttausende von Arbeitsplätzen durch türkische Unternehmer oder Greencard IT-Experten). Der von Demographen schon lange vorhergesagte, aber erst jetzt allmählich zur Kenntnis genommene dramatische Bevölkerungsschwund sowie der bereits jetzt deutlich zu Tage tretende Mangel an Fachkräften wird den Bestand und die Innovation in den Betrieben gefährden. Realistischerweise wird daher aus der Wirtschaft der Ruf nach Arbeitskräften aus dem Ausland immer lauter. Bei der Überlegung, ob Deutschland weiterhin die Zuwanderung in erster Linie begrenzen oder fördern will, müssen diese Tatsachen berücksichtigt werden. Wir glauben, dass eine gesteuerte Einwanderung den drastischen Rückgang von Erwerbstätigen abmildern kann. Allerdings ist Zuwanderung sicher kein Allheilmittel für die besorgniserregende Alterung der Bevölkerung, die sich als Folge jahrzehntelanger falscher Familienpolitik abzeichnet. Von den Millionen von Menschen, die in aller Welt in Folge von Kriegen, Bürgerkriegen, von Flucht und Vertreibung betroffen waren oder versuchten, wirtschaftlicher Not zu entkommen, haben in den letzten Jahrzehnten immer wieder eine große Zahl in Deutschland Aufnahme gefunden. Die offene Tür anderer Länder ist für Flüchtlinge oft die letzte Hoffnung, wie dies auch deutsche Flüchtlinge in nicht allzu ferner Vergangenheit selbst erfahren haben. Die in den letzten Jahren in Deutschland aufgenommenen Kriegsflüchtlinge sind in der Zwischenzeit zum größten Teil wieder in ihre Länder zurückgekehrt, obwohl ihre Häuser und Gegenden zum Teil nicht mehr bewohnbar waren. Es ist aber zu befürchten, dass es auch zukünftig in Europa Flüchtlinge als Folge von Kriegen und Bürgerkriegen, aber auch durch Umweltzerstörung und Hungersnöte in vielen Teilen der Welt geben wird. Die Gewährung von Asyl ist ein unverzichtbarer Akt der Menschlichkeit. Die ödp bekennt sich deshalb uneingeschränkt zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte, für Menschen, deren Leib, Leben oder Freiheit wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Volks- oder Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, ihres Geschlechts oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht sind. Auch Armut ist eine ernstzunehmende Fluchtursache, die man aber am besten vor Ort durch Hilfe in den betroffenen Ländern durch Entschuldung und durch echte Entwicklungshilfe ohne Schwerpunkt für die eigene Exportwirtschaft bekämpfen kann. In einem Europa ohne Grenzen halten wir ein gemeinsames europäisches Asylrecht für dringend erforderlich. Unbefriedigend ist derzeit auch der Status der Illegalen in Deutschland, also jener, die ohne die nötige Genehmigung hier unter schlechten Bedingungen arbeiten und häufig in großer Bedrängnis leben. Auf diese Weise entsteht eine Schattenwirtschaft, auf die viele Betriebe angeblich angewiesen sind oder zumindest nicht mehr verzichten wollen. Die vielfältigen Probleme, wie zB die fehlende ärztliche Versorgung, Schulbildung von Kindern und Schutzlosigkeit gegenüber ausbeuterischen Arbeitgebern machen es dringend nötig, auch für die ungeregelte Zuwanderung nach Lösungen zu suchen. Zuwanderung hat immer und überall in der Geschichte Angst vor Überfremdung verursacht, die von Fakten, besonders aber auch von unvollständigen Informationen und Vorurteilen genährt wird. Dem muss zur Vermeidung von sozialen Verwerfungen von Seiten des Staates durch Aufklärungsarbeit und die Schaffung eines Klimas der Toleranz entgegengewirkt werden. Verhängnisvoll ist die Stimmungsmache aus populistischen Gründen gegen ausländische Mitbürger. Probleme bei der Zuwanderung ergeben sich besonders, wenn Menschen ohne hinreichende Deutschkenntnisse und mit anderem kulturellem Hintergrund kommen und wenn sich Menschen - manchmal auch bereits lange hier wohnende - in ihren Gruppen abkapseln. Letzteres ist wiederum die Folge davon, dass sich Migranten und Migrantinnen nicht selten trotz guter Sprachkenntnisse und großer Integrationsbereitschaft starker Diskriminierung zB bei der Wohnungssuche ausgesetzt sehen. Auch bei Anstellungen im Bereich der Hochschulen werden hoch qualifizierte Ausländer benachteiligt, was dazu führt, dass Deutschland nicht mehr als bevorzugtes Ziel für den akademischen Nachwuchs der Welt gilt. Diese Probleme stellen für die Ankommenden und die alteingesessene Bevölkerung natürlich eine riesige Herausforderung dar, deren Bewältigung gemeinsamer und höchster Anstrengungen und der Unterstützung des Staates in vielen Bereichen (zB Kindergärten und Bildungseinrichtungen) bedarf. Dass die Erwerbsbeteiligung der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland in den vergangenen Jahren stark gesunken ist, zeigt, dass Anstrengungen zur besseren Eingliederung nötig gewesen wären. Noch Besorgnis erregender ist, dass immer noch fast ein Fünftel ausländischer Jugendlicher die Schulen ohne Abschluss verlässt, häufig als Folge von Sprachproblemen. Dies ist manchmal auch eine Folge davon, dass ausländische Eltern ihre in Deutschland geborenen Kinder mit Beginn des Schulalters in das Ursprungsland schicken, um sie dann wesentlich später wieder zurückzuholen, was ihrer Integration meist hinderlich ist. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, den Familienzuzug auf ein gewisses Alter zu begrenzen. Die vor einigen Jahren eingeführten Veränderungen beim Staatsangehörigkeitsrecht und der Erleichterung der Einbürgerung für jene, die schon lange in der Bundesrepublik leben oder hier geboren sind (zB rascherer Erwerb des deutschen Passes, Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit für Kinder bis zur Volljährigkeit), sind zu begrüßen. Mit der Erweiterung der EU nach Osteuropa ist mit einem gewissen Anstieg von Zuwandernden aus dieser Region zu rechnen. Erfahrungen mit dem Beitritt Griechenlands, Irlands, Spaniens und Portugals legen aber eher die Vermutung nahe, dass es keinesfalls zu Massenauswanderungen kommt und es eher ein Problem sein wird, Fachkräfte nach Deutschland zu bekommen, statt sie fernzuhalten. Mit Entsetzen und Abscheu registrieren wir, dass in den letzten Jahren Ausländerfeindlichkeit und Rassismus in Deutschland zugenommen und zu Gewaltangriffen bis hin zu Morden geführt haben. Die Entstehung neuer rechtsradikaler Strömungen und Szenen stützt sich dabei offensichtlich auf altes Sündenbockdenken, das die Zugewanderten für Probleme wie Wohnungsnot und Arbeitslosigkeit verantwortlich macht, die in Wahrheit Folge einer jahrzehntelangen verfehlten deutschen und internationalen Politik sind. Nur ein gedeihliches Zusammenleben aller Gruppen der Gesellschaft kann sozialen Frieden und Wohlstand erhalten und möglich machen. Das ödp-Konzept: * Verbesserung und Vereinfachung des Ausländer- und des Arbeitserlaubnisrechts. Neue Regelungen wie zB flexible Quoten, die im breiten gesellschaftlichen Konsens jeweils neu bestimmt werden, müssen den Zuzug von Arbeitsmigranten steuern. Dabei ist weiterhin darauf zu achten, dass Zuwanderung nur für Arbeitsplätze genehmigt wird, die über den vorhandenen Arbeitsmarkt nicht zu besetzen sind. * Hochschulen müssen sich in größerem Umfang für ausländische Studierende und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen öffnen. * Für Bürger und Bürgerinnen aus neuen EU-Staaten dürfen keine zeitlichen Sonderbegrenzungen bei der Zuwanderung gelten. Bewegungsfreiheit ist EU-Grundrecht! Keine zwei Klassen von EU-Bürgern! * Erhöhte Zuwanderung ist unabdingbar durch verstärkte Integrationsmaßnahmen zu begleiten. Bund, Länder und Gemeinden müssen hier zusammen mit den ausländischen Bevölkerungsgruppen größte gemeinsame Bemühungen an den Tag legen. Erhebliche finanzielle Mittel aber auch persönlicher Einsatz sind für diese für die Zukunft enorm wichtige Aufgabe erforderlich (zB Sprachkurse, Integrationskurse). * Die Bereitschaft, schnellstmöglich ausreichende Deutschkenntnisse zu erwerben und sich an die Gesetze des Landes zu halten, muss als unabdingbare Voraussetzung für einen für alle Seiten förderlichen Aufenthalt allen alten und neuen Zuwandernden abverlangt werden. Verpflichtende Integrationskurse, wie sie in anderen Staaten schon üblich sind, müssen sicherstellen, dass die Zuwandernden sich heimisch fühlen können, weil sie die Sprache und kulturelle Eigenheiten kennen gelernt haben. An der Finanzierung eines weiten Kursangebotes sind die Migrantinnen und Migranten selbst und auch die an verstärkter Einwanderung interessierten Arbeitgeber zu beteiligen. * Die Aus- und Weiterbildung von bereits bei uns lebenden arbeitslosen Zugewanderten muss auf jeden Fall entscheidend und nachhaltig verstärkt und unterstützt werden, um ihre Integration zu fördern und sie für die Anforderungen des deutschen Erwerbsarbeitsmarktes fit zu machen. * Flüchtlinge und Asylsuchende sind gemäß der Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention aufzunehmen. Dabei ist allein der Tatbestand der Verfolgung maßgebend und eine Quotierung nicht möglich. Auch nicht-staatliche Verfolgung, zB aus religiösen, ethnologischen oder geschlechtsspezifischen Gründen, muss als Asylgrund anerkannt werden. Auch im Falle der Ablehnung ihres Asylantrags dürfen Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, wenn ihnen in ihrem Land Folter oder Tod drohen. * Keine Gründe für Asyl sind Unzufriedenheit mit einem politischen System sowie eine wirtschaftliche Notlage. Auch Personen, deren Tätigkeit sich gegen die Menschenrechte im Sinne der Vereinten Nationen richtet, haben keinen Anspruch auf Asyl. * Asylverfahren müssen zügig, fair und transparent abgewickelt werden. Für sie muss derselbe Instanzenweg gelten wie für andere Gerichtsverfahren. Dazu ist ausreichend speziell ausgebildetes Personal einzustellen. * Die Auszahlung von Unterhalt in Form von Sachleistungen und Gutscheinen unterstellt Missbrauch und nimmt den Menschen ihre Würde und Selbständigkeit. Die Unterstützung muss wieder in Form von Geld erfolgen. * Rechtskräftig abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die auch nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen (dh bei einer Abschiebung nicht von Tod, Folter oder Verstümmelung bedroht werden), sind umgehend in ihre Herkunftsländer zurückzuweisen. * Für jene, die sich weigern, Dokumente zur Ausreise zu besorgen, ist Beugehaft vorzusehen. Schikanöse Bedingungen für Abschiebehäftlinge, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen, sind abzustellen. Ihre Haftbedingungen müssen dringend in allen Bundesländern einheitlich verbessert werden. * Schnellabschiebungen sowie die Regelungen des derzeitigen Flughafenverfahrens sind aus humanen, moralischen und verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. * Die Drittstaatenregelung lehnen wir ab. Sie bewirkt, dass alle Schutzsuchenden - zu denen auch tatsächlich politisch Verfolgte gehören - , die aus den Deutschland umgebenden Staaten kommen, an der deutschen Grenze ohne Prüfung ihrer Situation zurückgeschickt werden. * Die Entwicklung eines EU-einheitlichen Asylrechts muss von Deutschland durch konstruktive Mitarbeit vorangebracht werden. * Für den Familiennachzug im Bereich Migration muss es eine sinnvolle Begrenzung geben, die bei 10 Jahren angesetzt werden soll. Bei Kindern, die im Familienverband einreisen oder ausreichende Sprachkenntnisse vorweisen, liegt die Grenze bei 18 Jahren. * Menschen, die ohne legalen Status in Deutschland leben, muss eine Behandlung zu teil werden, die ihrer Menschenwürde entspricht. Der Weg in die Legalität könnte durch eine Amnestieregelung, wie sie auch in anderen europäischen Staaten praktiziert wird, erleichtert werden. * Schulen werden von der Meldepflicht befreit, Kinder ohne Aufenthaltsberechtigung zu melden. Jede Gewalt gegen Menschen anderer Herkunft oder deren Einrichtungen muss nicht nur aufs schärfste verurteilt und bestraft werden. Es sind auch Strategien zu entwickeln, wie dieser Gewalt erfolgreich begegnet werden kann und Menschen aus ihrer Fehlhaltung nachhaltig herausgeführt werden können. V 7.2 Aussiedlerfamilien Heimat bieten Ein großes Problem stellen mancherorts Schwierigkeiten bei der Integration der Aussiedlerinnen und Aussiedler dar. Sie sind häufig auch Folge jahrelanger fehlerhafter und unzureichender Integrationspolitik. Dabei darf nicht übersehen werden, dass ihre inzwischen fast zum Ende gekommene Zuwanderung grundsätzlich eine Bereicherung für Deutschland brachte, wo sie von der Politik mit entsprechenden Maßnahmen begleitet wurde. Die günstige demographische Struktur der zuwandernden Volksdeutschen bremst die Überalterung der deutschen Bevölkerung und hat auch zur Folge, dass Aussiedlerinnen und Aussiedler viel mehr an Sozialbeiträgen leisten, als sie selbst in Anspruch nehmen. Ihre überwiegende Bereitschaft alle Arten von Arbeit zu akzeptieren und ihre Flexibilität auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung hat zur Folge, dass bei den Erwachsenen die Arbeitslosenquote niedriger ist als im Durchschnitt und dass sie auch häufig erfolgreiche mittelständische Unternehmen gründen. Da diese Bevölkerungsgruppe oft aus der Landwirtschaft kommt, wirkt es sich mitunter negativ aus, wenn sie in Ballungsgebieten angesiedelt wird, wo ihre Fähigkeiten und Erfahrungen weniger gefragt sind. Dazu kommt auch, dass die deutschen Sprachkenntnisse besonders der Jüngeren häufig zu gering sind und es zu Abkapselung und Ghettoisierung und in Folge dessen zu sozialen Spannungen kommen kann. Das ödp-Konzept: * Programme im Bereich Umweltschutz, Forstwirtschaft und ökologischem Landbau sollen den zuwandernden Aussiedlerinnen und Aussiedlern für die ersten drei Jahre einen Arbeitsplatz garantieren. * Sprachkurse sollen mit den Arbeitsverhältnissen koordiniert werden. * Stätten der Begegnung und Pflege der Kultur sollen öffentlich gefördert werden und ein Zusammentreffen und Zusammenwachsen mit den Einheimischen erleichtern. V 8 Bildung und Erziehung - wichtigste Grundlagen für unsere Zukunft * Eine bestmögliche Erziehung und Bildung unserer Kinder ist die wichtigste Voraussetzung für eine glückliche erfolgreiche Zukunft der gesamten Gesellschaft. Sie muss sicherstellen, dass die Jugend alle jene Fähigkeiten und Techniken, aber auch das Wissen mitbekommt, das sie braucht, um für alle Herausforderungen vorbereitet zu sein. Deshalb muss eine ganzheitliche Entwicklung der Persönlichkeit vorrangiges Bildungsziel sein. Kulturtechniken, wie Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Rücksichtnahme, die früher im größeren Familienverband selbstverständlich vermittelt wurden, und demokratische Grundregeln müssen eingeübt werden. Die Erziehung zu Ehrfurcht vor allem Leben, Verantwortung im Umgang mit der Schöpfung und den Mitmenschen, die Bereitschaft zur Mitgestaltung der Gesellschaft und zum politischen Engagement stärkt stärken die Persönlichkeit und beugt beugen auch gefährlichen Tendenzen wie (Gewalt, Rechtsradikalismus und Linksradikalismus, Fremdenfeindlichkeit und Drogenkonsum) vor. Grundlage hierbei sind die Wertvorstellungen, auf denen unser Grundgesetz basiert. * Umweltbewusstes Handeln soll durch positives Erleben der Natur und die Vermittlung ökologischen Wissens und grundlegender Lebensfertigkeiten trainiert werden. Grundlegende Lebensfertigkeiten, soziale Fertigkeiten Fähigkeiten und Verständnis für Nöte der Mitmenschen sollen durch praktisches Tun geweckt und gefördert werden. Die Interessen der Wirtschaft dürfen im Bildungsbereich nicht einseitig in den Vordergrund treten, sei es, dass versucht wird, möglichst früh auf das Verhalten der Kinder als interessante Verbraucher Einfluss zu nehmen oder aber Bildungsziele und -inhalte so festzulegen, dass Schulabgänger einseitig ausschließlich für die kurzfristigen Bedürfnisse des Wirtschaftslebens ausgebildet werden. Erziehung und Ausbildung, Bildung und Weiterbildung sind Investitionen in die Zukunft, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen. und Sie dürfen daher keinesfalls unter dem Vorwand der staatlichen Finanzknappheit beschnitten werden. * Das gesellschaftliche Umfeld für Familien bzw Erziehungsberechtigte hat sich grundlegend verändert. Dies hat zu sehr unterschiedlichen Formen des Zusammenlebens geführt. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Erziehungsberechtigten die Hauptverantwortung für die Erziehung Ihrer Kinder tragen. Aufgabe des Staates ist es, dies im Rahmen seiner Möglichkeiten durch ein vielfältiges Angebot zu unterstützen. Inwieweit und in welcher Form von diesem Angebot Gebrauch gemacht wird, entscheiden allein die Erziehungsberechtigten. Hierbei müssen gleichberechtigt nebeneinander stehen bzw sich ergänzen: * die Erziehung / Betreuung durch die Erziehungsberechtigten und ihre Angehörigen selbst; * die Erziehung / Betreuung durch damit beauftragte Fachkräfte (zB Tagesmütter); * die Erziehung / Betreuung in öffentlichen Einrichtungen (zB Krippen, Kindergärten, Horte, Halbtagsschulen, Ganztagsschulen). * Tendenzen, die ein verpflichtendes staatliches Erziehungsmonopol von der Kinderkrippe bis zur Ganztagsschule verlangen, erteilen wir eine strenge Absage. Insbesondere muss sich das Angebot an Ganztagsschulen am tatsächlichen Bedarf orientieren. Denn Ganztagesunterricht an sich bietet noch keine Gewähr für qualifizierte Bildung. Vor allem darf die Einführung der Ganztagesschule nicht wesentliche Ziele wie Sicherstellung von Unterricht in vernünftigen Klassengrößen und bestmögliche fachliche und pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte in den Hintergrund treten lassen. Das ödp-Konzept: * Die ödp vertritt ein ganzheitliches Bildungskonzept, welches das Lernen mit allen Sinnen beinhaltet und die Entfaltung des Einzelnen im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Ziel hat. Dabei geht es um eine Chancengleichheit, deren Ziel nicht darin besteht, möglichst viele Kinder zum Abitur zu führen, sondern vielmehr darin, jedem die Möglichkeit zu geben, seinen Begabungen entsprechend gefördert zu werden und so seinen Weg zu gehen. Musische Fächer und kreative Angebote sind in allen Bildungseinrichtungen aufzuwerten, um das Empfindungsvermögen und die Vielschichtigkeit der Welterfahrung zu steigern. * Dementsprechend soll die Schullandschaft möglichst vielfältig sein. Dazu gehören sowohl ein dreigliedriges, durchlässiges Schulsystem als auch Gesamtschulen und Modelle freier Träger. Staatlich anerkannte und genehmigte private Schulen sind staatlichen Schulen gleichzustellen. Ganztagesschulen und Ganztagesbetreuungsangebote sollen bedarfsgerecht das bisherige Schulangebot ergänzen. * Die ödp fordert die verstärkte Integration von Kindern aus anderen Sprachbereichen und Kulturen, die gezielte Förderung lernschwacher Kinder durch zusätzliche Maßnahmen außerhalb des regulären Unterrichts, aber auch die Förderung besonders begabter Kinder im Rahmen selbst gewählter Projekte. Die Integration von behinderten Kindern in den Regelunterricht ist im Rahmen des Möglichen anzustreben. * Um die sprachlichen Grundlagen für den späteren Schulbesuch zu festigen, ist ein Anspruch auf kostenfreien Besuch eines Kindergartens im 5. Lebensjahr bundesweit zu gewährleisten. * Während der ersten 6 Schuljahre soll der Unterricht mit innerer Differenzierung für alle gemeinsam erteilt werden. Im dreigliedrigen Schulsystem erfolgt danach die äußere Differenzierung in Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Dies verbessert die Entscheidungsgrundlage für die Schulempfehlung erheblich und führt zu einer besseren Förderung lernschwacher Schüler. Die Durchlässigkeit zwischen den Schultypen ist in beiden Richtungen signifikant zu erhöhen. * Die ödp tritt für eine Qualitätsoffensive durch kleinere Klassen und eine größere Selbstverantwortung der Schulen ein. Die Lehrerausbildung ist bundesweit stärker didaktisch auszurichten, ohne dass sich dabei die fachliche Ausbildung verschlechtert. Außerdem ist eine kontinuierliche Weiterbildung der Lehrkräfte sicherzustellen. Darüber hinaus soll im Unterricht Qualitätskontrolle durch externe Supervision stattfinden. * Die ödp fordert ein modulares Abitur nach 12 bis 13 Jahren - die betreffenden Schülerinnen und Schüler wählen die Dauer individuell, je nach persönlichem Leistungswillen. Ein für alle Bundesländer verbindliches, einheitliches Mindestniveau der Schulabschlüsse ist innerhalb der kommenden 5 Jahre herzustellen. Die Möglichkeiten zur Weiterbildung und zu lebenslangem Lernen (zB an Volkshochschulen, Fachhochschulen, Universitäten) sind zu verbessern und zu intensivieren. * Mitmenschlichkeit, soziale Sensibilisierung sowie Erfahrungen in der Arbeitswelt sind durch das Angebot von Sozial- und Betriebspraktika zu fördern. Je nach Schultyp ist dieses Angebot zu intensivieren. * Die ödp will ein neues Hauptschulkonzept realisieren, bei dem Projektunterricht und häufige, ausgedehnte Praktika einen besonders praxisorientierten Unterricht unterstützen. Dabei sollen neuartige Unterrichtsinhalte wie etwa Ökologie, Technisch-Kreatives Grundwissen, Soziales Verhalten, Gesundheit und Umgang mit Geld, eingeführt bzw deutlich stärker vermittelt werden. Außerdem müssen in jeder Lerngruppe zusätzliche Tutoren eingesetzt werden, um auch auf Kinder aus schwierigem sozialem Umfeld eingehen zu können. Ein noch intensiverer Kontakt zu den lokalen Betrieben als bisher soll Zukunftsperspektiven eröffnen, die die anderen Schultypen so nicht bieten können. * Zu einer umfassenden Schulbildung gehören das Erlernen grundlegender Arbeitsmethoden und der Erwerb guter Sozialkompetenz. Schulen sollen das Forum sein, wo Zusatzqualifikationen in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen zu erwerben sind, zum Beispiel mit Sportvereinen oder Musikschulen. Kooperationen mit solchen Trägern der Jugendarbeit sind daher zu unterstützen und auszubauen. V 9 Hochschulen als Zukunftswerkstätten V 9.1 Die Aufgaben der Hochschulen Hochschulpolitik ist Zukunftspolitik. Hochschulpolitische Weichenstellungen von heute entscheiden über den Ausbildungs-, Wissen- und Forschungsstand von morgen. Damit bestimmen sie auch die zukünftigen ökonomischen und ökologischen, kulturellen und sozialen Standards. Eine zentrale Rolle nehmen die Hochschulen bei der Vermittlung berufsrelevanter Qualifikationen ein. Hier gilt es, die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft zu intensivieren und das theoretische Lernen mit Praktika und Traineeprogrammen zu verknüpfen. Eine klare Organisation des berufsbezogenen Studienanteils trägt zur Verkürzung der Studienzeiten und zur Reduzierung der Zahl der Studienabbrecher bei. Jedoch fassen wir Hochschulen nicht nur als Einrichtungen zur Vermittlung einer Berufsausbildung auf. Sie sind auch der bevorzugte Ort für wissenschaftliche Forschung, interdisziplinäres Denken, Lehren und Lernen. Im Kontext der Forderung nach lebenslangem Lernen stehen sie damit allen offen, die auch ohne spezielles Berufsziel ihren Horizont erweitern wollen. Insbesondere muss es möglich sein, aus rein fachlichem Interesse studieren zu können. Dies bedingt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Breite und Spezialisierung, das bei den verschiedenen Hochschultypen durchaus unterschiedlich ausgeprägt sein soll. Im Zuge der Harmonisierung der europäischen Studienabschlüsse und der Einführung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge ist das Verhältnis von Fachhochschulen und Universitäten neu zu definieren. Jedoch soll die Fachhochschule nach wie vor ihren Schwerpunkt eher berufsbildend und die Universität ihren Schwerpunkt bei der umfassenden akademischen Bildung setzen. V 9.2 Gestaltung der Studiengänge Eine ganzheitliche Schulbildung muss die Studierfähigkeit der künftigen Studentinnen und Studenten gewährleisten. Das ist zurzeit nicht immer der Fall. Umgekehrt muss aber ebenso die Studierbarkeit der einzelnen Studiengänge von der jeweiligen Hochschule sichergestellt werden. Ein verschultes Studium allein nach starren Studienordnungen, wie sie insbesondere die meisten der neuen Bachelor- und Master-Studiengänge aufweisen, wird den vielfältigen Anforderungen im Berufsleben nicht gerecht. Aufbaustudiengänge sollen im Sinne lebenslanger Lernprozesse weiter ausgebaut werden. Hochschulen müssen mehr als bisher zu Stätten berufs- und lebensbegleitender Ausbildung und Weiterbildung werden. Vor diesem Hintergrund befürworten wir einen gestuften Aufbau des Studiums, wobei jede Stufe mit einer klar dokumentierten Qualifikation abgeschlossen wird. Solche Stufen könnten sein: Zwischenprüfung, Bachelor, Master/Diplom/Staatsexamen, Weiterbildung/Promotion. Dabei soll jede Stufe mindestens den Umfang eines 2-jährigen Vollzeitstudiums haben. Die studienbegleitenden, schriftlichen Prüfungen müssen in jeder Stufe mit einer mündlichen Abschlussprüfung ergänzt werden, damit der Zusammenhang zwischen einzelnen Moduln nicht verloren geht. Ab der 2. Stufe tritt jeweils eine schriftliche Abschlussarbeit hinzu. Während die 1. Stufe straff organisiert ist, bestehen die weiteren Stufen ausschließlich aus Wahlpflichtmoduln. V 9.3 Hochschul- und Studienfinanzierung Um ihren vielfältigen Aufgaben in Zukunft gerecht werden zu können, bedürfen unsere Hochschulen einer solideren Finanzausstattung. Nur bei einer bedarfsgerechten Hochschul- und Studienfinanzierung sind die Studierbarkeit der Studiengänge und eine qualitativ hochwertige Forschung überhaupt erreichbare Ziele. Die Hochschulen bedürfen einer Grundfinanzierung, die an die Studierendenzahl gekoppelt ist. Darüber hinaus sollen die Hochschulen mit zusätzlichen Mitteln für exzellente Forschung und Lehre belohnt werden. Eine Beteiligung der Studierenden an den eigenen Ausbildungskosten soll nur in Sonderfällen erfolgen, etwa bei einer erheblichen Überschreitung der Studienzeit. In jedem Fall muss der erste, qualitativ dem Diplom oder Magister vergleichbare Abschluss gebührenfrei bleiben. Allgemeine Studiengebühren würden bestimmte soziale Schichten vom Hochschulstudium ausgrenzen und die Studienzeiten verlängern, da häufig zeitintensive Nebenjobs zur Erwirtschaftung der Studiengebühren angenommen werden müssten. Zur Überwindung der Bafög-Misere schlagen wir eine solidarische Studienfinanzierung über einen Fonds vor, der einkommensabhängig von den ehemaligen Studierenden getragen wird. Für Hochbegabte müssen einkommensunabhängige Stipendien zur Verfügung stehen. Mit den immer stärkeren Versuchen der Länder, sich aus der Finanzierung der Hochschulen zurückzuziehen, kommt es zu einer Abwertung der Geisteswissenschaften. Die Einwerbung von Drittmitteln darf nicht das entscheidende Kriterium für die Bewertung des Nutzens von Forschung und Ausbildung sein. Im Gegenteil, die Unabhängigkeit insbesondere der Forschung von Partikularinteressen aus Wirtschaft und Politik muss gestärkt werden. Beispielsweise sollen an staatlich finanzierten Forschungseinrichtungen erzielte Forschungsergebnisse immer zuerst vom Auftragnehmer der Öffentlichkeit vorgestellt werden, selbst dann wenn die konkrete Studie industriefinanziert ist. Die Diskussion über Wissenschaftsethik wollen wir verstärkt führen und geführt sehen. Eine Berücksichtigung der Bedürfnisse der Wirtschaft ist zwar sinnvoll, darf aber nicht zur Ausgrenzung von Forschungsthemen oder zu Gefälligkeitsgutachten führen, wie das heute schon vielfach geschieht. V 9.4 Hochschulreform Im Zuge der gegenwärtigen Hochschulreformen werden oftmals Sparmaßnahmen als Strukturreform getarnt. Beispielsweise scheinen die neu eingeführten Juniorprofessuren auf den ersten Blick ein Schritt zur Demokratisierung und Modernisierung der Lehre, aber gleichzeitig auch zur rascheren Qualifikation von Nachwuchskräften zu sein. Praktisch bedeutet die Juniorprofessur jedoch, dass junge Wissenschaftler bereits während ihrer Qualifikationsphase mit der vollen Aufgabenfülle eines Professors in der Lehre betraut werden, dann aber nach wenigen Jahren nur weiterbeschäftigt werden, wenn sie sich in der Forschung hinreichend qualifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wird eine große Zahl der Juniorprofessoren sich wissenschaftlich nicht hinreichend qualifizieren können. Zugleich wird die Eignung für die Lehre bei Berufungsverfahren nach wie vor nicht angemessen berücksichtigt. Auf jeden Fall müssen wieder mehr Dauerstellen geschaffen werden, die jungen Leuten eine berufliche Perspektive bieten, auch wenn sie keine Professur erreichen. Der Abbau des akademischen Mittelbaus in einigen Bundesländern wirkt sich für den Lehrbetrieb äußerst negativ aus. Ohne materielle Sicherheit ergreifen die besten Absolventen bestimmt keine Hochschullaufbahn. Ein wesentlicher Nachteil des jetzigen deutschen Hochschulsystems ist es, dass Spitzenleistungen nicht angemessen belohnt werden. Bei der Berufung von Professoren besteht weder beim Gehalt noch bei den Forschungsmitteln ein hinreichender Verhandlungsspielraum. Beispielsweise gibt es in der neuen W-Besoldung befristete Leistungszulagen. Da diese Besoldung aber gegenüber der bisherigen C-Besoldung aufkommensneutral eingeführt wurde, haben die Universitäten viel zu geringen Spielraum bei der Gewährung der Zulagen; de facto wird die W-Besoldung von Seite der Universitätsverwaltungen als Sparmaßnahme genutzt. Das hat zur Folge, dass die besten Wissenschaftler meist ins Ausland abwandern. Ein weiterer schwerwiegender Nachteil des jetzigen Hochschulrechts ist, dass starre Altersgrenzen für Berufungen bestehen. Daher lohnt es sich für ältere deutsche Wissenschaftler nicht, durch besondere Leistungen einen Ruf auf eine Professorenstelle anzustreben. Das ödp- Konzept: * Angemessene Finanzausstattung der Hochschulen im Zuge einer Steuerreform zugunsten der Bildung, bei gleichzeitigem Abbau der bürokratischen Reglementierung. * Klare Gliederung des Studiums durch gestuften Aufbau. * Verbesserung des Unterrichts durch Aufwertung der Lehre. * Keine Studiengebühren für das erste Studium mit substantieller Qualifikation. * Solidarische Studienfinanzierung über einen Fonds, der einkommensabhängig von den ehemaligen Studierenden getragen wird. * Stärkung des akademischen Mittelbaus. * Rechte des Forschers an seinen Forschungsergebnissen auch bei Finanzierung durch Drittmittel. * Aufhebung beamtenrechtlicher Besoldungsvorschriften, die zur Folge haben, dass hoch qualifizierte Wissenschaftler abwandern bzw deutschen Universitäten fernbleiben. V 10 Gesundheitspolitik zwischen Eigenverantwortung und Solidarität Große Fortschritte in der medizinischen, medizin-technischen und pharmazeutischen Forschung helfen, Leben zu retten und die allgemeine Lebenserwartung zu verlängern. Zugleich sind dadurch aber die Kosten im Gesundheitswesen erheblich angestiegen. Alle Beteiligten, nämlich Patienten, Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser müssen ihren Beitrag dazu leisten, das Gesundheitssystem zu entlasten und so funktionsfähig zu erhalten. Auch im Hinblick auf die zu senkenden Lohnnebenkosten können die gesetzlichen Krankenkassen nicht unbegrenzt in Anspruch genommen werden. Es wird in Zukunft unumgänglich sein, einen Modus zu finden, der mehr Eigenverantwortung und mehr wirtschaftliche Effizienz mit einer im wirklichen Notfall verlässlichen Solidarität verbindet. Bei der Entwicklung der Krankheitskosten wird bisher zu wenig beachtet, dass sie zu ca. 50 Prozent erst im Rentenalter anfallen. Die Krankenkassen sind damit zumindest zur Hälfte ein Altersversorgungssystem. Damit ergeben sich auch für sie aus dem Geburtenrückgang ganz ähnliche Probleme wie für die gesetzliche Rentenversicherung (vgl. Kapitel II.1). Das bedeutet, dass künftig von einer kleiner werdenden Nachwuchsgeneration nicht mehr die Übernahme der gesamten Krankheitskosten für die alte Generation erwartet werden kann. Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist es somit auch in der Krankenversicherung notwendig, dass Versicherte ohne Kinder den höheren Kostenbedarf im Alter während ihres Erwerbslebens ansparen, um zu verhindern, dass er der Kindergeneration zusätzlich aufgebürdet wird. Ohne eine solche Lösung wird die Kostenexplosion nicht in den Griff zu bekommen sein, wenn das System der solidarischen Krankenversicherung grundsätzlich erhalten werden soll. Die heutigen niedrigen KV-Beiträge der Rentner/innen sind kein echter Beitrag, da auch sie - wie die Renten selbst - von der Kindergeneration aufgebracht werden müssen. Die kostenlose Mitversicherung der Kinder in der Krankenkasse ist kein Ausgleich für die quasi kostenlose Mitversicherung der Rentner und Rentnerinnen, da die durchschnittlichen Krankheitskosten eines Kindes nur etwa ein Siebtel der durchschnittlichen Krankheitskosten eines Rentners/einer Rentnerin betragen. Für eine hohe Qualität des Gesundheitswesens sind vernünftige Arbeitsbedingungen, und leistungsfähige Organisationsstrukturen nötig. Die Arbeitsbedingungen zB der Bediensteten in den Krankenhäusern aber verschlechtern sich immer weiter. Die Missachtung der Arbeitszeitgesetze ist zur Normalität geworden, Tausende von Ärzten fehlen, um die Dienstlänge auf ein zulässiges Niveau zu bringen. Die persönliche Betreuung der Patienten wird immer geringer. Dazu kommt, dass Patienten in der Regel nicht in der Lage sind, zB die ärztlichen Tätigkeiten fachkundig zu beurteilen oder zu kontrollieren oder gesundheitliche Risiken richtig zu kalkulieren. Die Kostenanalysen bei den neu einzuführenden fallbezogenen Pauschalen im Krankenhausbereich sind grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch können enorme Kosten (in den USA schon 20 Prozent der Gesamtkosten) für die Dokumentation und Evaluation entstehen. Insgesamt ist die zunehmende Privatisierung von Kliniken nicht unproblematisch. Wenn die Klinikbetreiber zu Aktiengesellschaften werden, sind zusätzlich zu den Betriebskosten Renditen für die Aktionäre zu erwirtschaften. Gehen die Renditen zurück, zieht sich das Kapital zurück mit entsprechenden Auswirkungen auf die Versorgungsqualität. Von einer Qualitätskontrolle und der Unterstützung der Patienten bei ihrer Entscheidungsfindung durch Tests, Preisvergleichslisten und Veröffentlichung von Kontrollergebnissen durch die Krankenkassen ist bisher nichts erkennbar. Wettbewerb unter den medizinischen Leistungsanbietern ohne qualitative Vergleichsmöglichkeit ist jedoch sinnlos. Obwohl es eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen gibt, ist deren Wettbewerb untereinander eher scheinbar. Durch den Risikostrukturausgleich wacht der Gesetzgeber darüber, dass stärker in Anspruch genommene Kassen intern entlastet werden. Die Ausgaben für Werbung sowie der große Verwaltungsaufwand, der betrieben wird, um die Fiktion eines freien Marktes aufrecht zu erhalten, sind also nicht gerechtfertigt. Das ödp-Konzept: * Als Konsequenz aus der Geburtenentwicklung ist eine stärkere Kostenbeteiligung Kinderloser an ihren hohen Krankheitskosten im Rentenalter durch die Bildung eines Kapitalstocks zu fordern, da diese Kosten ein Mehrfaches der Mitfinanzierung für Kinder durch die kinderlosen Versicherten betragen. * Alle gesetzlichen Krankenversicherungen sind zu einer Kasse zusammenzuschließen. Das durch die Kassenfusion frei gestellte Personal ist teilweise für die stärkere Qualitätskontrolle im gesamten Gesundheitswesen einzusetzen. * Überwachung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz der medizinischen Leistungen durch geeignetes fachkundiges Personal der Krankenkassen. * Mehr Einfluss der Krankenkassen auf die Investitionsplanungen der Krankenhäuser. * Einführung eines Patientenbuchs, in dem außer den persönlichen Daten (Blutgruppe, Impfungen, Allergien, Anamnese etc.), von den behandelnden Ärzten die von ihnen vorgenommenen diagnostischen Maßnahmen (technische und Laboruntersuchungen), die Diagnosen und verordneten Therapieschritte verzeichnet werden. Das Patientenbuch bleibt in der Hand des Patienten und wird bei jedem Arztbesuch/Krankenhausaufenthalt vorgelegt und vom Patienten /von der Patientin gegengezeichnet. Dadurch werden Doppeluntersuchungen vermieden und ein Kontrollmechanismus über tatsächlich erfolgte Maßnahmen installiert. * Alle Rechnungen sind mit Angaben zur Diagnose nachrichtlich auch dem Patienten/ der Patientin zu übersenden. * Einführung einer privaten Unfall-Pflichtversicherung für motorisierte Verkehrsteilnehmer. Genau so wie bei der Anmeldung eines Fahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, um etwa entstehende Schäden am Fahrzeug eines Kontrahenten abzudecken, so muss in Zukunft eine weitere Pflichtversicherung gefordert werden, die eigene, durch einen Verkehrsunfall verursachte Krankenkosten auffängt. * Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist mehr als heute darauf zu achten, dass der wirtschaftliche Einsatz in angemessenem Verhältnis zu dem medizinisch zu erwartenden Nutzen steht. Die entsprechenden Kriterien können nur von geeigneten Fachgremien erarbeitet werden. * Die Steuern auf Tabakwaren sind drastisch und ohne sanfte Übergangsregelungen anzuheben, da so ein Anreiz zum Aufhören besteht und zugleich der Zugriff für Kinder und Jugendliche erschwert wird. Zugleich sind verstärkt Mittel für die Suchtprävention und für Entzugshilfen bereit zu stellen. Auch die Alkoholsteuer darf ausschließlich unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten erhoben werden. * Zuzahlung der Patienten/Patientinnen für Medikamente von 10 Prozent des Preises bis zu einer Höchstgrenze von 4 Euro/Packung. * Verpflichtung für Ärzte und Apotheker, die preiswertesten Medikamente unter Beachtung gleicher medizinischer Wirksamkeit zu verordnen bzw auszugeben. Reimporte zur Kosteneinsparung sind abzulehnen (hohes Verkehrs- und Transportaufkommen durch den Reimport der Arzneimittel aus dem Ausland!) Stattdessen sind die Arzneimittelhersteller durch die Einführung von Festpreisen auf europäischem Niveau zur Preissenkung der Originalpräparate in Deutschland zu zwingen. * Nichtzulassung von so genannten Pseudoinnovationen. Wenn Arzneimittelpatente auslaufen, werden diese Arzneimittel von Billigherstellern preiswert angeboten. Um dem Preisverfall zu begegnen, versuchen viele Hersteller durch Neuzulassungen ähnlicher Wirkstoffe neue Patente zu erhalten. In den meisten Fällen bringen diese so genannten Pseudoinnovationen keine wirklichen medizinischen Vorteile für die Patienten. Deshalb muss hier stärker kontrolliert werden. * Einführung der Steuerreform für Arbeit und Umwelt. Die dadurch zu erzielende Senkung der Lohnnebenkosten führt zu einer Kostenreduzierung im Gesundheitswesen (ohne Personalabbau!) Durch die Verringerung der Arbeitslosigkeit erhöhen sich außerdem die Beitragseinnahmen. * Ausbau geregelter Fortbildungen und Qualitätskontrollen im Gesundheitswesen entsprechend den positiven Ansätzen in einigen Fachgebieten und Regelungen in anderen Ländern. * Förderung der Forschung und Lehre auf dem Gebiet alternativer Heilmethoden. * Kostenübernahme naturheilkundlicher Behandlungsweisen und Heilmittel durch die gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch lassen sich oft Kosten sparen. * Verbesserung und einheitliche gesetzliche Regelung der Heilpraktikerausbildung. * Die dezentrale, wohnortnahe Krankenhausversorgung der Menschen ist sicherzustellen. Durch Kooperation und Koordination von Einrichtungen untereinander und mit niedergelassenen Ärzten sind qualitative Verbesserungen und wirtschaftliche Effizienz gleichermaßen zu erzielen. Die Schließung zahlreicher patientennaher Krankenhäuser zugunsten der Großkliniken im Rahmen der laufenden Zentralisierung muss verhindert werden. Stattdessen ist die weitere Qualitätsverbesserung durch Zusammenarbeit und den Einsatz von Telekommunikation zu erreichen. * Bereitstellung und finanziell ausreichende Förderung von Hospizstationen und ambulanten Hospizdiensten zur menschenwürdigen Betreuung Todkranker. * Verstärkte Erforschung der toxischen Gesamtsituation des Menschen und der Beseitigung schädlicher Umwelteinflüsse. Verlässliche Kontrolle der Einhaltung von MAK-Werten (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) bei Giftstoffen. * Reduzierung von Rückständen in Lebensmitteln und Trinkwasser durch Umstellung der Landwirtschaft auf ökologischen Landbau. * Aufklärung aller Bevölkerungskreise über aktive Gesunderhaltung durch sinnvolle Ernährung und Lebensführung, beginnend in Kindergärten und Schulen. * Sicherstellung einer ausgewogenen Ernährung (ua Vollwerternährung) in allen öffentlichen Einrichtungen mit Küchen, Kantinen oder Mensen, insbesondere in Krankenhäusern. V 11 Verbraucher und Verbraucherinnen schützen Trotz vielerlei negativer Begleiterscheinungen wird das Konsumieren für immer mehr Menschen zum Lebensmittelpunkt. Die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen steigt ständig. Gleichzeitig werden Produktionsabläufe und Marktstrukturen zunehmend weniger überschaubar und die Informationen über Gefahrenpotentiale für den Verbraucher schwerer zugänglich. Das Überangebot an Waren und Dienstleistungen erschwert Qualitäts- und Preisvergleiche. * Dies erklärt auch, warum die Verbraucher und Verbraucherinnen in der Vergangenheit eine Wirtschaftsweise der Vergeudung, Vernichtung und Fehlsteuerungen fast widerspruchslos mitgemacht haben. Bei möglichst niedrigen Preisen wurde stillschweigend eine gleich bleibend hohe Qualität und Sicherheit zB bei Lebensmitteln vorausgesetzt. Die BSE-Krise hat diese Illusion gründlich zerstört. In der Folge gewann das Thema Verbraucherschutz wesentlich an Bedeutung. Allerdings wurde allein durch die Umbenennung eines Ministeriums die wirklich notwendige Umorientierung noch längst nicht erreicht, die sicherstellen muss, dass die fünf Grundrechte des Verbrauchers die von der EG bereits 1975 in einer Charta festgelegt wurden, auch garantiert werden: * Recht auf Schutz der Gesundheit und Sicherheit, * Recht auf Schutz der wirtschaftlichen Interessen, * Recht auf Wiedergutmachung erlittenen Schadens, * Recht auf Unterrichtung und Aufklärung, sowie * Recht auf Vertretung. Angesichts des riesigen Aufgabengebietes kann Verbraucherpolitik nicht weiterhin nur ein Anhängsel der Wirtschaftspolitik sein, sondern muss zum eigenständigen Politikfeld werden. Hauptziel muss dabei sein, bei Produktion, Handel und Dienstleistungen den kurzfristigen Wirtschaftsinteressen, den ökonomischen Prinzipien maximaler Arbeitsteilung, der rücksichtslosen Gewinnoptimierung, der Ausdehnung der Märkte und weltweitem Wettbewerb entgegen zu treten, sobald erkennbar wird, dass die Entwicklung zu Lasten der Verbraucher und Verbraucherinnen und kommender Generationen geht. Die Verbraucherpolitik muss alle Bereiche wie zB Agrar-, Wirtschafts-, Verkehrs-, Medien-, Gesundheits-, Bildungs- und Forschungspolitik umfassen. Sie muss den Schutz der Verbraucher/innen vor defekten oder gefährlichen Produkten, unlauteren Vertriebsmethoden, unseriösen Geschäftsbedingungen und überhöhten Preisen gewährleisten. Prävention ist auch auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes der beste Weg, um Schäden von vornherein zu verhindern. Die in mehreren Bereichen vom Gesetzgeber bereits geschaffenen Kontrollsysteme sind noch keineswegs ausreichend (zB bei Chemikalien und im Mobilfunkbetrieb). Die Schutzerwartungen sind begründet in der staatlichen Schutzpflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die derzeit keinesfalls ernst genug genommen wird. Zu erreichen sind die nötigen Veränderungen sicher nur, wenn alle Verbraucherschutzaktivitäten koordiniert und das Verbraucherschutzrecht weiterentwickelt und durchgesetzt wird. Das setzt vor allem hoheitliche Befugnisse und damit die Existenz einer zentralen Behörde voraus. Das ödp-Konzept: * Verbraucherpolitik als eigenes Politikfeld. * Schaffung einer eigenen zentralen Verbraucherschutzbehörde (zB durch Ausbau des Bundeskartellamts), die sich deutlich von dem jetzigen Konzept eines einheitlichen Ministeriums für Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Ernährung unterscheidet und als Sachwalterin der Verbraucherinteressen bei allen Gesetzesentwürfen und Vorhaben die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz mit einbringt. * Analog dem Datenschutzbeauftragten ist die Stelle eines Verbraucherschutzbeauftragen einzurichten. * Abschaffung der Ministererlaubnisse bei Kartellgenehmigungen. * Die Datenschutzbeauftragten sind besser auszustatten und in ihren Rechten zu stärken. * Einführung eines leistungsfähigen Wettbewerbsrechts, in dem der Schutz vor täuschender, unsachlich beeinflussender, verschleiernder, diskriminierender und belästigender Werbung festgeschrieben ist. * Klagerecht der Verbraucherschutzbehörde, um zB den Schutz vor unlauteren Vertriebsmethoden und Geschäftsbedingungen durch Unternehmen besser unterbinden zu können. Urteile in Sachen Verbraucherschutz müssen verbindlich werden. * Gewährung eines erweiterten Vertragsauflösungsrechts und Einführung eines Schadensersatzanspruchs bei Schäden, die durch unlautere Handlungen oder Werbung entstanden sind. * Schaffung eines Bundestagsausschusses für Verbraucherfragen (vgl. Europäisches Parlament), um die derzeit auf zahlreiche Ausschüsse verteilte Kontroll- und Kritikfunktion sinnvoller zu bündeln. * Verbot von offener und verdeckter Tabak- und Alkoholwerbung. Beschränkung des Vertriebes von Tabakprodukten auf Fachgeschäfte, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben dürfen. Verabschiedung eines bundeseinheitlichen Nichtraucherschutzgesetzes unter Einbeziehung des Mitarbeiterschutzes, denn kein Mensch darf zum Mitrauchen gezwungen werden! Die Kosten der Schäden durch Tabak- und Alkoholgebrauch müssen entsprechend dem Verursacherprinzip wie in den USA von den jeweiligen Industrien getragen werden. Exportverbote für Tabakprodukte. * Verstärkte Forschung und Aufklärung über die Gefahren des Elektrosmogs. * Senkung der Strahlengrenzwerte für Mobilfunkanlagen und Handys (Grenzwert von 0,1mW/m2 bzw von 0,01mW/m2 in reinen Wohngebieten und Aufenthaltsorten von Kindern und Jugendlichen, zB Kindergärten und Schulen, sowie Krankenhäusern). * Schutz vor einer Vielzahl von chemischen Stoffen, die unsere Gesundheit bedrohen durch strenge Zulassungsverfahren, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen (zB Substanzen zur Haltbarmachung und Geschmacksverstärkung in Lebensmitteln, zahlreiche Wohngifte wie Formaldehyde, Holzschutzmittel, Lacke, die die Luft in unseren Wohnungen verpesten, Schadstoffe im Trinkwasser). * Anlegung strengerer Maßstäbe an die Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen und gründlichere laufende Überwachung auf schädliche Rückstände. Inhaltsstoffe und Hilfsmittel in Lebensmitteln müssen vollständig und gut erkennbar deklariert werden. * Einführung des Gütesiegels Gentechnikfrei oder zumindest eine vollständige Deklaration bestrahlter oder gentechnisch erzeugter Lebensmittel auch unterhalb der derzeit vorhandenen Kennzeichnungsschwelle. * Klare und restriktive gesetzliche Regelungen bezüglich Gentests in der Versicherungswirtschaft anstatt ungenügender Selbstverpflichtungserklärungen. * Definitives Verbot der Tiermehlfütterung an Nutztiere. * In Verbraucherschutzfragen ist generell die Beweislastumkehr anzustreben, auch bei Bankgeschäften. * Die Ausnahmeregelungen im Verbraucherinformationsgesetz sind weitgehend zu streichen und die Gebühren für Auskünfte sind auf maximal 50 Euro zu begrenzen. Bei Genehmigungsverfahren, welche zumindest eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, sind die Öffnungszeiten der betroffenen Behörden arbeitnehmerfreundlich zu erweitern. * Die Freisetzung gentechnisch manipulierter Lebewesen ist nicht akzeptabel, weil die damit verbundenen Risiken für die Ökosysteme nicht abschätzbar sind. Insbesondere in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelindustrie lehnen wir den Einsatz der Gentechnik ab, da er zu einer weiteren Industrialisierung und Monopolisierung dieser Bereiche führt, einer Dezentralisierung und Extensivierung entgegenwirkt und den weiteren Verlust genetischer Vielfalt zur Folge hat. Eine deutliche Kennzeichnung entsprechend hergestellter Produkte zB bei Importware muss vorgeschrieben werden. VI In Frieden leben Außen- und Entwicklungspolitik müssen primär dem Schutz des Lebens und der Lebensgrundlagen auf der Erde dienen. Der Treibhauseffekt, der ökologische Raubbau, die Verschwendung nicht erneuerbarer Rohstoffe (zB Erdöl), der Kampf um wertvolle Ressourcen, Verkehrswege und Absatzmärkte sowie knapp werdendes Trinkwasser führen immer wieder zu Konflikten. Ökologische Stabilität, möglichst dezentral-demokratische Strukturen sowie die friedliche Durchsetzung der politischen, sozialen und kulturellen Menschenrechte sind unabdingbare Voraussetzungen für ein langfristig friedliches Zusammenleben der Menschen auf der Erde. Eine vorausschauende Politik muss weltweit die natürlichen Lebensgrundlagen in all ihrer Vielfalt erhalten. Ein sparsamer und sozial gerechter Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist ein entscheidender Faktor zur friedlichen Beilegung ethnischer und religiöser Konflikte. Als Wirtschaftsordnung bietet sich hierzu das Konzept einer Ökologisch-Sozialen Marktwirtschaft an, das ökonomische Effizienz und breite Verteilung des Wohlstands mit ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit verbindet. VI 1 Frieden ermöglichen - Sicherheit schaffen Gerechtigkeit, Frieden und Erhalt der weltweiten Lebensgrundlagen sind weltweit nötig, um das Überleben der Menschheit zu sichern. Deshalb streben wir ökologisch stabile Gesellschafts- und Wirtschaftsformen an. Ein gerechter Welthandel mit fairen Preisen kann zudem den Preisdiktaten internationaler Konzerne entgegen wirken. Ziele sind die friedliche Durchsetzung von Demokratie und Menschenrechten sowie eine gerechte Weltwirtschaftsordnung und Güterverteilung. Diesen Zielen ist die deutsche Entwicklungspolitik im nationalen und internationalen Rahmen (va Pariser Club, UN-Organisationen wie das Umwelt- und Entwicklungsprogramm, Internationaler Währungsfonds, Weltbank und Welthandelsorganisation) verpflichtet. Friedens- und Sicherheitspolitik bedeutet für die ödp nicht nur die Abschaffung aller ABC-Waffen und eine möglichst weitgehende Reduzierung aller anderen Waffensysteme, sondern eine umfassende Politik der Konfliktvorbeugung mit friedenserhaltenden Maßnahmen. Künftig müssen ethnisch oder nationalistisch motivierte militärische Konflikte schon im Vorfeld vermieden werden. An der Aufrüstung vieler Länder, der Verbreitung militärischer Technologien und an der Waffenherstellung sind die wichtigsten Industriestaaten, insbesondere auch deutsche Firmen, beteiligt. Waffenlieferungen in Krisengebiete haben zB den Krieg im Kongo seit Mitte der 1990er Jahre mit mehr als 3,5 Millionen Toten erst in dieser Dimension ermöglicht und zugleich den Raubbau an Bodenschätzen und Natur begünstigt. Waffenexporte in Krisengebiete sind als Beihilfe zum Krieg anzusehen. Während wenige hierdurch reich werden, werden die Kosten für die Flüchtlinge und den Wiederaufbau den Steuerzahlern der Kriegsgebiete und der Aufnahmeländer aufgebürdet. Kriege, bei denen die Zivilbevölkerung massiv geschädigt und bombardiert wird - wie zum Beispiel in den zwei russischen Tschetschenienkriegen oder im Afghanistan- und Irakkrieg der USA und ihrer Verbündeten -, verschärfen Konflikte, anstatt sie zu lösen. Nationale Alleingänge wie der Irakkrieg der USA 2003 zerstören zudem die friedenserhaltende Wirkung des Völkerrechts und schwächen die UN. Dies gilt zugleich für den so genannten Anti-Terror-Krieg der USA, der durch exzessive Gewalt und die Förderung undemokratischer Regime wie in Saudi-Arabien oder Pakistan die globale Verbreitung von Sicherheit, Demokratie und Menschenrechten nicht gefördert, sondern behindert hat. Die langfristige Abschaffung der Massenvernichtungswaffen, der Abbau konventioneller Waffensysteme sowie friedliche Konfliktvorbeugung und eine Politik sozialer Gerechtigkeit entziehen terroristischen Gruppen einen Großteil ihrer Handlungsmöglichkeiten. Die Handlungsfähigkeit der UN für friedenserhaltende Einsätze (Blauhelme) wird durch das Vetorecht im Weltsicherheitsrat und die ausstehenden Mitgliedsbeiträge selbst reicher Länder wie etwa der USA geschwächt. Nur die UN ist jedoch berechtigt, Beschlüsse über friedenserhaltende und friedensschaffende Maßnahmen zu fällen; nur die UN hat die politische Legitimität, um langfristig für Frieden und Sicherheit zu sorgen. Das ödp-Konzept: * Friedens- und Konfliktforschung, Förderung von Friedenskompetenz Einrichtung bzw Förderung von Friedens- und Konfliktforschungsinstituten. Jährliche Anhörungen mit Menschenrechts- und Entwicklungshilfeorganisationen. Organisation von Friedenskundetagungen. Feste Einbindung von Friedenspädagogik, Kommunikationsfähigkeit, Schulung der Eigenwahrnehmung und Gewaltfreiheit in Schule, Erwachsenenbildung und öffentlich-rechtliche Medien. * Ziviler Friedensdienst und Konfliktvorbeugung Schaffung eines zivilen Friedensdienstes, der in Zusammenarbeit mit geeigneten Nichtregierungsorganisationen zur Konfliktvorbeugung und gewaltfreien Lösung von Konflikten in Krisengebieten eingesetzt wird. Dabei sollen Vertreter aller Religionen und ethnischen Gruppen der betreffenden Gebiete mit eingebunden werden. Die freiwillige Teilnahme von Zivil- und Ersatzdienstleistenden ist nach entsprechender Ausbildung zu ermöglichen. Konfliktvorbeugung und friedliche Konfliktbeilegung besitzen absoluten Vorrang vor militärischer Gewalt. * Menschenrechte, Internationale Gerichtsbarkeit Unterstützung nationaler und internationaler Organisationen, die sich für Menschenrechte und den Schutz von Freiheits- und Selbstbestimmungsrechten der Völker im Rahmen der UN-Charta einsetzen. Auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN sind die beiden darauf aufbauenden Abkommen über politische und bürgerliche Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gleichermaßen einzuhalten. Die Verletzung des Menschenrechts auf Nahrung muss ebenso weltweit geächtet werden wie der Einsatz von Kindersoldaten, Todesstrafe, Folter, Vergewaltigung und Verstümmelung. Zum Schutz von Völkerrecht und Menschenrechten ist die grenzüberschreitende juristische Zusammenarbeit sowie die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen zu stärken. Deutschland muss daher weiterhin den Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, der für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig ist, den Internationalen UN-Gerichtshof (IGH) in Den Haag, der Streitigkeiten zwischen Staaten schlichten soll, sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bestmöglich unterstützen. * Sicherung der Pressefreiheit Die Pressefreiheit ist auch in Konfliktfällen zu gewährleisten. Zensur und Desinformation durch das Militär sollten von der Presse beleuchtet werden. Ebenso wichtig ist die Information der Öffentlichkeit über wirtschaftliche Hintergründe von Konflikten. Alle betroffenen Seiten - auch Friedensorganisationen - müssen die Möglichkeit haben, ihre Meinung umfassend darzustellen. Dazu gehört die öffentliche Bereitstellung offener Kanäle und Frequenzen, etwa für ehrenamtlich betriebene Lokalradios. Die Rundfunkräte sollten demokratisch von der Bevölkerung gewählt werden. Dies gewährleistet, dass die öffentlich-rechtlichen Medien ein Gegengewicht bilden zur häufig auf Sensationen und einfache Wahrheiten orientierten Berichterstattung privater Medien. * Gerechte Verteilung und sparsamer Umgang mit knappen Ressourcen Zur Konfliktvorbeugung gehört auch die gerechte Verteilung knapper Ressourcen wie zB der freie Zugang zu Trinkwasser, die Sicherstellung des Existenzminimums (Nahrung, Kleidung, Behausung) und eine flächendeckende Versorgung mit Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen. Ebenso wichtig ist die Einsparung von Energie und der Umstieg auf Erneuerbare Energieträger. Wie zuletzt Rohstoffkriege (zB Irakkrieg 2003) gezeigt haben, ist die Einsparung von Energie und der Umstieg auf Erneuerbare Energieträger ebenfalls entscheidend bei der Kriegsvorbeugung. Um den Staaten diese Maßnahmen zu erleichtern, sind marktbeherrschende Stellungen einzelner Firmen zu verhindern bzw zu beenden. * Drastischer Abbau der Rüstungsexporte Die Rüstungsexporte sind langfristig drastisch zu reduzieren, die Anlagen auf zivile Produktion umzustellen. Rüstungsexporte dürfen generell nur noch in Mitgliedsländer der EU und der NATO erfolgen und sind strikt an die Einhaltung der international gültigen menschenrechtlichen Standards zu binden (v. a. UN-Charta und Europäische Menschenrechtskonvention). Falls ein Empfängerland diese Standards nicht einhält oder schon die Kontrolle dieser Standards verweigert, ist jegliche Rüstungskooperation - unabhängig von Mitgliedschaft in EU oder NATO - sofort einzustellen. Außerdem müssen die Endverbleibsnachweise endlich wirksam kontrolliert werden. Zu den Rüstungsexporten zählen auch die Lizenzvergabe und die Errichtung von Produktionsanlagen zur Herstellung von Waffen oder Waffenkomponenten. Die Strafen bei Zuwiderhandlungen sind deutlich zu verschärfen. Einnahmen, die nachweislich aus Waffenexporten in Kriegsgebiete und aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Rohstoffen aus Kriegsgebieten stammen, und von Personen oder Firmen mit Sitz in Deutschland erzielt worden sind, sind in voller Höhe vom Staat abzuschöpfen und je zur Hälfte zur Unterstützung der Flüchtlinge und zum Wiederaufbau der humanitären Infrastruktur zu verwenden. * Abbau aller ABC-Waffen, Verbot von Landminen Schrittweiser Abbau aller ABC-Waffen mit dem Ziel ihrer Ächtung und ihres Verbots. Der Abbau ist weltweit zu kontrollieren. Einstellung sämtlicher Versuche mit diesen Waffen. Keine Stationierung bzw Neuentwicklung von Weltraumwaffen jeglicher Art. Konsequente Bekämpfung der Weitergabe von Atomwaffen und Exportverbot für atomtechnische Anlagen einschließlich deren Technologie. Das Landminenverbot ist besser durchzusetzen. Die Produzenten von Landminen müssen in voller Höhe für die Kosten für deren Beseitigung aufkommen. Die deutsche Außenpolitik soll die Staaten Ägypten, China, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kolumbien, DR Kongo, Nordkorea, Pakistan, USA und Vietnam ermutigen, das 1996 beschlossene internationale Atomteststoppabkommen (siehe unter der UN-Webseite www.ctbto.org) zu ratifizieren, also durch ihr Parlament zu bestätigen, damit dieser Meilenstein der Friedenspolitik offiziell in Kraft tritt. * Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU Sobald das Europäische Parlament volle parlamentarische Rechte hat, kann die in Maastricht vereinbarte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vollständig auf die EU-Ebene übertragen werden. Die europäische Außen- und Sicherheitspolitik wird dann vom Europäischen Parlament und der Europäischen Regierung initiiert und kontrolliert. Ein EU-Außenminister soll hierzu die Positionen nach außen hin vertreten, auf welche die EU-Staaten sich zuvor geeinigt haben. Ziel ist die Förderung friedlicher Konfliktlösung, der politischen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, demokratischer Strukturen sowie des Umweltschutzes. Die EU handelt bei internationalen Konflikten in enger Absprache mit der UN; sie ist nicht legitimiert, an die Stelle der UN zu treten. Eine glaubwürdige Politik der Friedenssicherung setzt militärische Handlungsfähigkeit voraus. Die nationalen Armeen sind daher mittelfristig in einer deutlich verkleinerten EU-Armee zu vereinen, die lediglich über konventionelle Waffen verfügt. Dadurch wird eine erhebliche Reduzierung der Zahl der Soldaten möglich. Die Verpflichtung der EU-Staaten nach Art. I-40,3 des Entwurfs der EU-Verfassung, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern, würde zu einem Aufrüstungszwang führen und ist daher zu streichen. Auf die in der EU-Verfassung vorgesehene Aufrüstungsbehörde (Art. I-40,3) ist ebenfalls zu verzichten. Einheitliche Ausrüstungsstandards sowie die politische Unterbindung von Rüstungsmonopolen gewährleisten eine Senkung der Beschaffungskosten. Für gemeinsame EU-Einsatzkräfte gilt: Diese dürfen außerhalb des EU-Territoriums nur mit völkerrechtskonformem UN-Mandat zu friedenserhaltenden oder friedensschaffenden Maßnahmen eingesetzt werden. Für die Beteiligung von deutschen Einheiten gilt dabei weiterhin die Zustimmungspflicht des Deutschen Bundestages. Solange die politische Integration der EU nicht weiter fortgeschritten ist, wozu ua eine EU-Verfassung und ein durch demokratische Wahlen legitimiertes Europäisches Parlament mit vollen parlamentarischen Rechten gehört, ist eine gemeinsame EU-Armee nicht denkbar. * Rolle der NATO Die NATO hat sich als Verteidigungsbündnis bewährt und stabilisierend auf Europa und Nordamerika ausgewirkt. Der Auftrag der NATO muss auf die Verteidigung innerhalb des NATO-Vertragsgebietes beschränkt bleiben. Keineswegs darf die NATO dazu missbraucht werden, die UN zur Seite zu drängen oder gar zu ersetzen. EU und NATO müssen bei der Koordination von Sicherheitsfragen weiterhin eng zusammenarbeiten. * UN-Reform Wir fordern eine umfassende Reform der UN, damit diese im Auftrag aller Nationen zum Fundament und Garanten einer neuen, friedlichen und gerechten Weltordnung werden kann. Hierzu gehört eine tiefgreifende Demokratisierung der UN, insbesondere die Stärkung der Vollversammlung gegenüber dem Weltsicherheitsrat. Das Vetorecht im Weltsicherheitsrat ist durch eine 3/4-Mehrheit zu ersetzen. Falls Staaten trotz mehrfacher Aufforderung ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber der UN nicht nachkommen, obwohl sie die Mittel dafür aufbringen können, wird ihnen bis zur Begleichung des Rückstands das Stimmrecht in den UN (v. a. Generalversammlung und Sicherheitsrat) entzogen. Damit wird die Handlungsfähigkeit der UN gewahrt, deren Bemühungen oft schon am Geldmangel scheitern. Die UN einschließlich der UN-Sonderorganisationen wie Internationaler Währungsfonds und Weltbank müssen die friedliche Durchsetzung von Demokratie und Menschenrechten sowie eine gerechte Weltwirtschaftsordnung und Güterverteilung fördern. Auf Börsenspekulationen ist eine Tobinsteuer zu erheben. Diese Einnahmen stehen den UN für globale Entwicklungs- und Umweltaufgaben zur Verfügung. Eine strenge Finanzaufsicht durch UN-Kontrollbehörden muss Missbrauch, Verschwendung und Korruption bei der Verteilung der Gelder verhindern. Die friedenserhaltenden Blauhelmeinsätze der UN sind finanziell zu stärken. Militärische Einsätze der UN sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken; die hierfür erforderlichen Truppen sind dezentral in einzelnen Mitgliedsländern zu stationieren. Langfristig ist eine stehende UN-Einsatztruppe einzurichten, um Interventionen unabhängig von den Eigeninteressen der Staaten zu ermöglichen. Konfliktvorbeugung und friedliche Konfliktbeilegung besitzen absoluten Vorrang vor Sanktionen und militärischer Gewalt, um einen Aggressor zurückzudrängen. UN-Sanktionen dürfen sich nicht gegen die Zivilbevölkerung richten. Deutschland benötigt keinen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Wichtiger erscheint uns der Umbau der UN in eine wirklich demokratische Institution. * Terrorismusbekämpfung, Geheimdienstkontrolle Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus muss ausschließlich mit politischen, polizeilichen und geheimdienstlichen Mitteln erfolgen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag muss die Zuständigkeit auch für die juristische Aufarbeitung des internationalen Terrorismus erhalten. Es darf nicht mehr toleriert werden, dass Geheimdienste den Terrorismus fördern. Geheimdienste sind daher strikter parlamentarischer Kontrolle zu unterwerfen und auf die rein nachrichtendienstliche Tätigkeit aus öffentlich zugänglichen Quellen zu beschränken. Verdeckte Operationen u. ä. müssen unterbunden, Verstöße dagegen bestraft werden. * Verteidigung als staatliche Aufgabe, Schutz von Gefangenen und Zivilbevölkerung Die Privatisierung von Verteidigungsaufgaben muss verboten bleiben. Der Aufstieg privater Militärfirmen beschleunigt überall auf der Welt den Macht- und Steuerungsverlust der Staaten und heizt Konflikte an. Gefangene haben ausnahmslos Anspruch auf die Einhaltung der internationalen Vereinbarungen wie die Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung. Übergriffe und Kriegsverbrechen durch Soldaten oder Söldner sind konsequent durch nationale und internationale Gerichte (zB Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag) zu bestrafen. Bei militärischen Interventionen muss der Schutz der Zivilbevölkerung der betroffenen Länder absoluten Vorrang haben. Falls die Bundeswehr oder ihre Bündnispartner diesen umfassenden Schutz der Zivilbevölkerung nicht gewährleisten wollen oder können, müssen alle deutschen Truppen aus diesen Interventionen umgehend und konsequent abgezogen werden. VI 2 Die Rolle der Bundeswehr Sicherheit ist ein wichtiges Gut. Auch nach dem Ende des Kalten Krieges spielt die Bundeswehr hierbei eine wichtige Rolle. Da Deutschland heute von befreundeten Nationen umgeben ist, konnten die Truppenstärke reduziert und so Haushaltsmittel gespart werden. Die weitere sicherheitspolitische Zusammenarbeit in Europa und die Vereinigung der nationalen Armeen zu einer EU-Armee ermöglicht weitere Umschichtungen zugunsten ziviler Zwecke. Für die Einsatzfähigkeit der UN, insbesondere für friedenserhaltende Blauhelmeinsätze, sind Truppen aus den UN-Mitgliedsstaaten erforderlich. Hierzu kann Europa einen Beitrag leisten. Zum allgemeinen Wehrdienst werden alle Bevölkerungsschichten eingezogen. Das führt zu einer Kontrolle der Bundeswehr von innen. Wehrdienst ist ein Dienst für den Staat, eine Identifikation mit dem Staat und entspricht dem demokratischen Verständnis. Er macht alle Bürger für Sicherheit verantwortlich und sensibilisiert die Politik für die Einsatzrisiken. Die Forderung nach einer Umwandlung der Bundeswehr in eine Berufsarmee ist unrealistisch und schafft neue Gefahren wie zB das Entstehen eines undemokratischen Korpsgeistes oder das gehäufte Auftreten extremistischer Auffassungen (rechtsradikales Gedankengut, Rambo-Verhalten). Auch senkt eine Berufsarmee die Hemmung, die Bundeswehr einzusetzen. Bei Training und Ausbildung von Bundeswehreinheiten für Auslandseinsätze wurde sogar Folter bereits als akzeptabel betrachtet. Die Umstellung der Verteidigungsarmee Bundeswehr auf verfassungswidrige Interventionen ohne UN-Mandat (dh Präventivkriege) muss daher dringend gestoppt werden. Der Zivildienst ist zu erhalten. Er ist eine erhebliche Stütze für viele soziale Dienste, in denen Zivildienstleistende tätig sind, vor allem im Gesundheitswesen und in der Altenpflege. Wer den Wehrdienst aus Gewissensgründen verweigert, hat seinen Beitrag im zivilen Bereich zu leisten. Das ödp-Konzept: * Wehr-, Ersatz- und Zivildienst für Männer haben sich bewährt. Sie sind beizubehalten. * Diplomatischer Einsatz für die weltweite Anerkennung des Rechts auf Wehr- und Kriegsdienstverweigerung als Menschenrecht. Den gleichen Schutz sollten Soldaten genießen, die sich ihrem Einsatz oder Befehlen in völkerrechtswidrigen Angriffskriegen widersetzen. * Die Ausgaben für Rüstung und militärische Forschung sind auf das verteidigungspolitisch unbedingt Notwendige zu verringern. Dies ermöglicht eine weitere deutliche Reduzierung der Bundeswehrkräfte. Die Kosten für die weltweiten Einsätze der Bundeswehr sind im Bundeshaushalt getrennt auszuweisen und jährlich in einem gesonderten Bericht zu veröffentlichen. * Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee. Auslandseinsätze sind ausschließlich mit Zeit- und Berufssoldaten durchzuführen. Für die Teilnahme deutscher Streitkräfte an Auslandseinsätzen müssen neben einem völkerrechtskonformen UN-Mandat und der mehrheitlichen Zustimmung des Bundestags folgende Bedingungen erfüllt sein: * a) Der Deutsche Bundestag muss in der Lage sein, sich vor und während des Einsatzes deutscher Kräfte unabhängig und frei Zugang zu Informationen zu beschaffen, um die Situation vor und während des Einsatzes möglichst genau beurteilen zu können. * b) UN-Kommissionen müssen jederzeit die faktische Möglichkeit haben, Vorwürfen über Kriegsverbrechen selbständig vor Ort nachzugehen. * c) Bei der Finanzierung der Kriegseinsätze sind gleichzeitig auch Rückstellungen für zivile Opfer zu treffen. * d) Von Amts wegen ist jeder Kampfeinsatz deutscher Streitkräfte jeweils juristisch auf seine Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Bei Verfassungsbruch sind die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. * Aus den Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr sind die Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt zu streichen. * Präventivkriege jeglicher Art sind durch Art. 26 GG und §80 StGB verboten. Das gilt auch für die Auseinandersetzung mit weltweit operierenden Terrorgruppen. VI 3 Europa - demokratisch, ökologisch und dezentral Bitte besuchen Sie unser Europapolitisches Programm: http://www.oedp.de/Europa/EU-Programm.pdf VI 4 Chancen für Entwicklungsländer Die große materielle Ungerechtigkeit zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, die fortgesetzte wirtschaftliche Ausbeutung der Entwicklungs- und Schwellenländer sowie die dort herrschenden politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben in diesen Ländern katastrophale Zustände verursacht. Nach fünf Jahrzehnten Entwicklungspolitik ist die Situation in den Entwicklungsländern jedoch keineswegs verbessert, oftmals ist sie sogar schlimmer als vor 50 Jahren. Versagen der Entwicklungspolitik. Die bisherige Entwicklungspolitik hat weitgehend versagt. Sie ist zu sehr ausgerichtet auf die Kooperation mit staatlichen Stellen, welche oftmals korrupt sind und einen großen Teil der Hilfsgelder veruntreuen, sowie auf die Unterstützung von zweifelhaften Großprojekten wie zB Staudämmen, welche Hunderttausende Menschen aus ihrer Heimat vertreiben. Nur wenige Projekte der offiziellen Entwicklungshilfe bringen Vorteile für die einfache Bevölkerung. Demokratiedefizit. Viele Entwicklungs- und Schwellenländer werden von autoritären Regimen regiert und sind geprägt durch den Gegensatz zwischen einer kleinen extrem reichen Oberschicht und der großen armen Bevölkerungsmehrheit. Oft werden regionale, ethnische oder religiöse Minderheiten gewaltsam unterdrückt und Menschenrecht missachtet. Korruption ist in staatlichen Verwaltungen aufgrund der minimalen Gehälter in den öffentlichen Diensten weit verbreitet. Misswirtschaft. Die Wirtschaft der Entwicklungsländer ist in vielen Fällen von dirigistischen staatlichen Vorgaben und einer massiven Vernachlässigung der Landwirtschaft geprägt. Während in Gesundheit, Bildung und Ernährung der Bevölkerung vergleichsweise wenig investiert wird, zählen Entwicklungsländer zugleich zu den besten Kunden bei Waffenexporten. Dabei ist die Finanzverwaltung oftmals nicht in der Lage, die Vermögen der reichen Oberschichten zu besteuern. Während einige Wenige riesige Vermögen auf Konten der Industrieländer ansammeln, verelendet die ohnehin arme Bevölkerung und muss mit ihren Steuergeldern die Zinsen für Kredite (auch für Waffenkäufe und Luxusbauten) aufbringen. Nur zu oft werden solche Rahmenbedingungen von skrupellosen Regierungen und Geschäftemachern der Industrieländer rücksichtslos für ihre Zwecke ausgenutzt. Zerstörung der heimischen Wirtschaft. Die systematische Zerstörung der Wirtschaft in vielen Entwicklungsländern durch Firmen und Regierungen der Industrieländer verschärft die Probleme. Der ungehinderte Zugriff europäischer Großkonzerne auf den Markt der Entwicklungsländer zerstört vielfach deren einheimische Wirtschaft. Handelspolitik der Industrieländer. Die Industrieländer schotten ihre eigenen Märkte gegenüber Produkten aus der Dritten und Vierten Welt ab und verzerren den internationalen Wettbewerb mit Milliardensubventionen; allein an Agrarsubventionen geben die OECD-Staaten jährlich 360 Milliarden US-Dollar aus. Hochsubventionierte landwirtschaftliche Überschussprodukte va aus der EU wie Rindfleisch und Getreide, welche zu Dumpingpreisen auf den Weltmarkt geworfen werden, untergraben die Existenzgrundlage von Bauern in Entwicklungsländern und führen dort zu Not und Elend. Gleiches gilt für die europäischen Fischereiflotten, welche die Küstengewässer von Entwicklungsländern leer fischen und damit die dort lebenden Fischer um ihre Existenz bringen. Schließlich ist es verantwortungslos, nur einige wenige Prozent der öffentlichen Haushalte für Entwicklungshilfe auszugeben und gleichzeitig aus den betroffenen Ländern unterbezahlte Produkte von viel höherem Gesamtwert herauszuholen. Entwicklungshilfe wird oftmals zur Exportförderung für die heimische Wirtschaft in Entwicklungsländer umfunktioniert, indem nur solche Projekte gefördert werden, für welche die nötigen Investitionsgüter bei der heimischen Wirtschaft bestellt werden. Geringe Entwicklungshilfe Keines der Industrieländer kommt der gemeinsam beschlossenen Selbstverpflichtung nach, 0,7 Prozent ihres Bruttosozialprodukts für staatliche Entwicklungshilfe auszugeben. Deutschland liegt unter 0,3 Prozent. Teufelskreis aus Armut, Hunger und Bevölkerungswachstum. Der Teufelskreis aus Armut, Hunger und Bevölkerungswachstum, angetrieben und gefördert durch Verschuldung und strukturelle Fehlentwicklungen, stößt schon heute an globale Grenzen. Landlosigkeit, Brandrodung in den Regenwäldern und Verstädterung sind nur einige Symptome der Not und des unsagbaren Leids der in Entwicklungsländern lebenden Menschen. Unzählige Menschen sterben dort an Hunger und banalsten Infektionskrankheiten, kaum beachtet von den Industrieländern, deren Bevölkerung viel zu sehr mit ihrem Luxus beschäftigt ist. Bevölkerungsexplosion und Wanderungen. Bevölkerungsexplosion und globale Umweltkatastrophen bedrohen das Leben auf der Erde. Deutlich gefährlicher als der Kinderreichtum der Armen ist hierbei der Lebensstil der Reichen! Allein die gedankenlose Verbrennung fossiler Energieträger wie Öl und Kohle durch die Industrieländer ist letztlich für die zunehmende Erwärmung der Erde und die dadurch zu erwartenden Wanderungsbewegungen verantwortlich; Millionen von Menschen werden in den nächsten Jahrzehnten allein durch den steigenden Meeresspiegel ihre Heimat verlassen und in andere Gegenden bzw Länder wandern müssen. Diese Völkerwanderung wird zwangsläufig einhergehen mit inneren und evtl. auch äußeren Konflikten bis zu Kriegen. Das ödp-Konzept: * Die Entwicklungspolitik muss sich endlich regional und am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren. Sie dient - unter Berücksichtigung von Demokratie und Menschenrechten - der globalen Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Anhebung der Lebensqualität unserer Mitmenschen in aller Welt. Sie darf nicht etwa eigenen wirtschaftlichen Interessen untergeordnet werden. * Die ödp setzt sich dafür ein, dass den Menschen in den Entwicklungsländern unter Bewahrung ihrer Kultur solidarische partnerschaftliche Hilfe geleistet wird. Diese kann nicht im Export umweltzerstörender und energieintensiver Industrien und Technologien in Länder bestehen, in denen Arbeitskraft im Überfluss zur Verfügung steht. Vielmehr sind Dienstleistungen, Waren sowie angepasste handwerkliche und mittlere Technologien auszutauschen, wobei die Förderung der Eigenständigkeit dieser Länder Vorrang haben muss (Hilfe zur Selbsthilfe). Den betroffenen Ländern sind in umfangreichem Maße Schulden zu erlassen, wenn sie ernsthafte Anstrengungen zur Beseitigung der Schuldenursachen unternehmen. * Es fehlt nicht so sehr an Mitteln, sondern es geht um deren sinnvolle Verwendung durch beschleunigte Planung und Umsetzung, möglichst an Ort und Stelle mit Hilfe regionaler EU-Büros und in Kooperation vor allem mit Nicht-Regierungsorganisationen. Subsidiarität heißt auch, dass Partner der Entwicklungspolitik nicht immer ein Staat sein muss, sondern auch kleinere Einheiten wie Familien und Dorfgemeinschaften sein können. * Es dürfen keine Zuschüsse und keine Kredite (zB Hermes-Bürgschaften) für Regime vergeben werden, die die Menschenrechte nicht akzeptieren. * Verbot der Einfuhr von Produkten, die unter Umgehung ethischer und gesundheitlicher Mindeststandards, zB durch Zwangsarbeit oder Kinderarbeit, produziert wurden. * Entwicklungspolitik muss sich länderspezifisch an den tatsächlichen Grundbedürfnissen der Menschen ausrichtet und nicht an den Bedürfnissen reicher Oberschichten oder den Wirtschaftsinteressen des Geberlandes. Dazu gehören die Durchsetzung von Demokratie und Menschenrechten, Bekämpfung von Korruption, autoritärer und feudaler Strukturen sowie die Produktionsförderung notwendiger Konsumgüter. * Vordringlich sind die Förderung der medizinischen Grundversorgung, Alphabetisierungs- und Bildungsprogramme für breite Bevölkerungsschichten, insbesondere auch für Frauen, der Aufbau sozialer Sicherungssysteme, damit die hohe Kinderzahl als Basis der individuellen Alterssicherung entbehrlich wird, sowie Hilfe bei menschenwürdigen Maßnahmen zur Familienplanung. * Frauen in Entwicklungsländern leisten einen großen Teil der materiellen Versorgung zusätzlich zur Familienarbeit; sie sind nicht nur auf vielfältige Weise benachteiligt, sondern als die Trümmerfrauen der ökologischen Zerstörung häufig auch die Leidtragenden der Entwicklung. Sie bringen wesentliche Kompetenzen ein, um in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere auch bei der Planung von Projekten aller Art, mitzuentscheiden. * Vor allem in den wachsenden städtischen Ballungsgebieten der Entwicklungsländer sind Programme zur Verbesserung der Müllentsorgung, der Wasserversorgung und Abwasserreinigung sowie der Luftreinhaltung nötig. Jegliche Müllexporte aus Industrieländern in Entwicklungsländer sind zu unterbinden. * Wir streben gerechte Bedingungen auf dem Weltmarkt für den Handel mit Entwicklungsländern an. Die WTO soll zur ordnungspolitischen Institution fortentwickelt werden, die die Prinzipien einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft für den Welthandel durchsetzt. Sie soll eine Steuer auf internationale Kapitaltransfers erheben können, um damit die sozialen und ökologischen Folgekosten einer globalisierten Weltwirtschaft zu mindern - denn während Kapital frei transferiert werden kann, bleiben die Arbeitnehmer und die Natur vor Ort. * Schuldenerlass für die ärmsten Länder ist zu gewähren, wenn diese ernsthafte Anstrengungen zur Beseitigung der Schuldenursachen unternehmen. * Heimische Kleinbetriebe in Landwirtschaft und Handwerk sind unabdingbar für die örtliche Versorgung, arbeiten regional angepasst und nachhaltig, bzw können sich flexibel in dieser Hinsicht entwickeln. Deshalb sind die WTO-Verträge und die geplanten Verträge zum Schutz der Investitionen internationaler Konzerne entsprechend abzuändern. * Für Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel aus Entwicklungsländern sind nur dann Importbeschränkungen zu verhängen, wenn deren Anbau bzw Export Hunger für die dortige Bevölkerung oder Naturzerstörung zur Folge hat. Es sind Programme zur drastischen Einschränkung der weltweiten Viehwirtschaft und des Fleischkonsums einzuleiten. Es muss ein Ende damit gemacht werden, dass das Vieh der Industrieländer das Getreide und Soja der Entwicklungsländer frisst! Außerdem müssen die europäischen Fischereiboote die internationalen Regeln zur Erhaltung des Fischbestands befolgen. * In großem Umfang sind Programme zur Wiederaufforstung und zur Rekultivierung der Trockengebiete zu fördern, um die Bodenerosion und das weitere Vordringen der Wüsten zu verhindern. * Gezielte Hilfe zur wirtschaftlichen Umstrukturierung muss denjenigen Ländern und Menschen zu Teil werden, die wirtschaftlich vom Drogenanbau abhängig geworden sind. * Zur Umstellung oder Wiederherstellung und Weiterentwicklung der Wirtschaft auf dezentrale Strukturen mit sanften und angepassten Wirtschaftsweisen und Technologien (zB Energieeinsparung und Aufbau dezentraler, regenerativer Energieversorgung, natürliche Landwirtschaft, Agroforesting) ist den betroffenen Ländern Hilfe durch Know-how und nicht rückzuzahlende Gelder zu leisten. * Für Katastrophenfälle wie zB Erdbeben, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen und Stürme ist unter dem Kommando der UNO eine ständige zivile Eingreiftruppe in der Art des Technischen Hilfsdienstes zu schaffen. Diese muss personell und technisch in der Lage sein, innerhalb von maximal drei Tagen in jedem Teil der Welt zum Einsatz zu kommen. VII Die ödp ist die ökologische Partei der demokratischen Mitte Die Ökologisch-Demokratische Partei ist eine wertorientierte Partei der politischen Mitte. Die Beachtung ökologischer und sozialer Zusammenhänge, die Ehrfurcht vor dem Leben, die Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder und die Besinnung auf ethische Werte sind die Leitlinien unserer Politik. Mit unserem umfassenden und konsequenten Konzept sind wir die notwendige ökologische, soziale und demokratische Alternative zu den anderen Parteien, die heute alle von Umweltschutz und sozialer Gerechtigkeit - besonders auch von Familienfreundlichkeit - reden, ohne zu beachten, was das wirklich bedeutet! Die ödp geht nicht den Weg bequemer Kompromisse, sondern tritt konsequent für die streitbare Demokratie und die Erhaltung der ökologischen und sozialen Lebensgrundlagen ein und für Abwehrbereitschaft und -fähigkeit gegenüber den Zerstörern des freiheitlichen Rechtsstaates. Die große Aufgabe eines ökologischen und sozialen Aufbruchs und einer demokratischen Erneuerung zur Erhaltung der Lebensgrundlagen erfordert einen möglichst breiten, parteiübergreifenden Zusammenschluss aller verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürger. Die ödp will daher, als politischer Arm der ökologischen Bewegung und sozial vernachlässigter Gruppen, vor allem Bürgerinnen und Bürger aus allen Bereichen der politischen Mitte ansprechen, die sich um die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft bemühen. Dagegen sind uns die Grundhaltungen rechts- und linksradikaler Gruppierungen fremd und mit unserem Grundsatzprogramm nicht vereinbar. Die ödp wendet sich entschieden gegen jegliche faschistische Tendenzen und verurteilt jede Gewalt gegen ausländische oder jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger oder deren Einrichtungen sowie gegen Minderheiten aufs Schärfste. Aufruf zur Mitarbeit Verantwortungsbewusstes politisches Denken und Handeln setzt ethische Wertmaßstäbe voraus, wie sie zB im Humanismus, im christlichen Glauben oder in anderen Religionen zum Ausdruck kommen. Dies gilt umso mehr angesichts des zunehmenden Werteverfalls in Gesellschaft und Politik. Die Sicherung des Überlebens von Mensch und Natur, der Schutz der Umwelt um ihrer selbst willen und für uns Menschen, sowie gerechte Beziehungen zwischen verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen müssen Vorrang vor allen privaten, wirtschaftlichen und öffentlichen Interessen haben. Vielfach stellen die derzeitig politisch Verantwortlichen Wünsche und materielle Ansprüche einzelner Interessengruppen über das Gemeininteresse an einer Politik, die dem Überleben der Menschheit dient. Dabei betreiben sie auch weiterhin der kurzfristigen materiellen Gewinne wegen das Wirtschaftswachstum - um jeden Preis. Dieses allein am wirtschaftlichen Erfolg orientierte Denken prägt unsere gesamte Gesellschaft und ist Hauptursache für die Sinnkrise in unserer Gesellschaft mit all ihren sozialen Folgen wie Naturentfremdung, Niedergang der zwischenmenschlichen Beziehungen, Verarmung von Familien, Vereinsamung, Suchtkrankheiten, Hoffnungslosigkeit, Resignation und Selbstmord. Immer gibt es jedoch eine Möglichkeit, erkannte Fehlentwicklungen zu stoppen. Unser Land braucht dazu eine ökologische und sozial orientierte Partei, die für die Bewahrung der Lebensgrundlagen eintritt und die demokratische Erneuerung vorantreibt. Wir bitten Sie daher: Treten Sie der ödp als aktives oder förderndes Mitglied bei und bauen Sie eine neue konsequente politische Bewegung mit uns auf. Geben Sie uns bitte bei den nächsten Wahlen Ihre Stimme!